Antrag: Landesregierung muss Inhumanität beenden – Fristen beim Bleiberecht verlängern, Sozialklausel einführen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Altfallregelung hat das Ziel der Abschaffung von Kettenduldungen verfehlt - nicht zuletzt aufgrund der Interventionen der niedersächsischen Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren und ihrer anschließenden restriktiven Umsetzungspraxis. Die Landesregierung verhindert eine humanitäre Gestaltung der Altfallregelung. Innenminister Schünemann lässt mit seiner Ablehnung entsprechender Vorschläge auf der Innenministerkonferenz im Juni kinderreiche Familien, Alte und Kranke auf der Strecke zurück.
  • Eine vorläufige Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung macht deutlich, dass von den Ende 2006 in Niedersachsen lebenden ca. 22.000 geduldeten Menschen bis Ende 2008 nur 3.970 eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a, 104b Aufenthaltsgesetz erhalten, von diesen aber 3.105 eine nur vorläufige Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" erhalten haben. Nach Schätzungen werden aber höchstens 30 % dieser "Probeaufenthaltserlaubnisse" verlängert werden können. Nur 865 der 3.970 aufgrund der Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnisse können als halbwegs sicher gelten. Trotz Altfallregelung lebten in Niedersachsen Ende 2008 noch 14.689 Menschen mit einer Duldung.
  • Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz stellt auch in seiner dritten Fassung vom 13.05.2009 noch hohe Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung und lässt darüber hinaus wesentliche Punkte offen, so dass unterschiedliche Handhabungsweisen in den verschiedenen Ländern zu befürchten sind.
  • Immer wieder ist festzustellen, dass seit Jahren hier lebende Familien mit Kindern, die das Herkunftsland ihrer Eltern nicht einmal kennen, abgeschoben werden sollen. MitschülerInnen und Kirchengemeinden, die sich für die Betroffenen einsetzen, werden damit vor den Kopf gestoßen. Diese Politik ist - auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung - unverantwortlich.

Der Landtag fordert die Landesregierung in der Konsequenz auf, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen, die folgende Ziele verfolgt:

  • Die Fristen der gesetzlichen Altfallregelung müssen um mindestens zwei Jahre verlängert werden.
  • Humanitäre Gesichtspunkte müssen im Rahmen einer Sozialklausel angemessen berücksichtigt werden.
  • Der noch unzureichende Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz ist im Sinne möglichst klarer Regelungen, die eine einheitliche Handhabung in den Ländern gewährleistet, sowie des gesetzgeberischen Willens, zwecks Abschaffung der Kettenduldungen einen großzügigen Maßstab anzulegen, zu überarbeiten.

Begründung

Die Gründe für die geringe Zahl nicht "auf Probe" erteilter Aufenthaltserlaubnisse sind vielfältig: Fristen sind zu knapp, Ausschlusskriterien zu streng und die Umsetzungspraxis insbesondere in Niedersachsen zu restriktiv.

Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb der derzeit gültigen Frist zum Jahresende seinen Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern. Diese Frist ist zu kurz bemessen, weil viele Betroffene jahrelang keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige Wirtschaftskrise diesen Zugang zusätzlich erschwert. Die Zeit bis zum 31.12.2009 reicht – gerade angesichts der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise – nicht aus, um sich auch beruflich zu integrieren und fortzubilden. Ein Beharren auf den Stichtagen würde dazu führen, dass die gefundene Lösung zu einer Scheinlösung wird und den Menschen eine dauerhafte Perspektive weiterhin verschlossen bleibt. Die im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnisse "auf Probe" müssen deshalb über den 31.12.2009 hinaus um mindestens zwei Jahre verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen.

Zudem müssen humanitäre Aspekte stärker berücksichtigt werden. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen sowie kinderreichen Familien muss durch eine Sozialklausel ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Die Landesregierung handelt unverantwortlich, wenn sie Kindern eine gesicherte Zukunft in Niedersachsen verbaut und ihre restriktive Politik zu Lasten der Kinder weiter verfolgt.

Aber auch für die anderen potenziell Bleibeberechtigten sind die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch. Für das Greifen der Altfallregelung ist es erforderlich, dass die Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind, sich bereits seit acht bzw. als Familie seit sechs Jahren hier aufhalten und am Stichtag 31.12.2009 nachweisen können, dass sie in den letzten 30 Monaten überwiegend bzw. mindestens seit dem 1. April 2009 ohne öffentliche Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten. Dies ist für viele jedoch wegen struktureller Barrieren unmöglich. Alle, die zum Stichtag die Kriterien nicht erfüllen, bleiben weiter nur geduldet.

Der gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht jetzt, denn zum Jahresende läuft die Regelung aus. Danach drohen Massenabschiebungen auf Grundlage der bereits mit Syrien geschlossenen und mit dem Kosovo verhandelten Rückübernahmeabkommen. Eine Nachbesserung muss nun kurzfristig erfolgen, damit möglichst viele geduldete Menschen von der gegenwärtigen Altfallregelung profitieren können und die Regelung nicht ins Leere läuft. Die Betroffenen dauerhaft in einem Status der Ungewissheit zu belassen, wird dem Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht.

Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz enthält restriktive aber auch ungenaue Vorgaben zu den Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung, insbesondere hinsichtlich der Schädlichkeit von Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Erziehungsgeld bei der Berechnung der Lebensunterhaltssicherung.

In die Regelungen zur Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 Absatz 5 AufenthG) ist auch die Unzumutbarkeit der Ausreise einzubeziehen. Bisher kommt es nicht darauf, sondern nur auf die Unmöglichkeit der Ausreise an.

Bei der Bleiberechtserteilung muss die Trennung von Eltern und minderjährigen Kindern vermieden und den Kindern dennoch ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden.

Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. hat eine diesen Anforderungen entsprechende Stellungnahme zum Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz abgegeben. Der Landtag unterstützt diese Position.

Gabriele Heinen-Kljajic

stellv. Fraktionsvorsitzende

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