Antrag: Landeshaushalt verfassungskonform gestalten und weitere strukturelle Entlastungen vornehmen

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 30.11.05

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Auch im Jahr 2006 wird der Landeshaushalt verfassungswidrig sein. Allein die "eingestandene/offizielle" Nettokreditaufnahme übersteigt die eigenfinanzierten Investitionen um 858 Millionen Euro. Die von der Landesregierung in der Begründung zum Haushaltsgesetz 2006 abgegebenen Erklärungen sind nicht akzeptabel.
Nach wie vor ist es notwendig, neben weiteren kurzfristig wirkenden Entlastungen auch über das bisherige Maß hinaus, strukturell wirksame Entscheidungen zu Gunsten einer Entlastung des Landeshaushaltes zu fassen.
Auf Grund der zum jetzigen Zeitpunkt zu erwartenden Maßnahmen der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene kann im Jahr 2006 nicht von einer Entlastung des Landeshaushaltes ausgegangen werden. Die von der neuen Bundesregierung geplante Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 ist neben der sozialpolitischen Problematik langfristig eine Bremse für die Binnennachfrage und damit auch für die zu erwartende Wachstumsentwicklung.
Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, umgehend folgende Entscheidungen auf Landesebene bzw. über den Bundesrat herbeizuführen.
1. Den Landeshaushalt 2006 verfassungskonform gestalten:
 Die Haltevereinbarung für die bei der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen Salzgitter AG Aktien des Landes wird mit dem Ziel aufgekündigt, so schnell wie möglich geeignete strategische Partner zu finden, die das Aktienpaket des Landes erwerben.
 Ein gebündelter Verkauf von geeigneten Landesimmobilien wird vorbereitet. Der Verkauf wird gekoppelt mit Verträgen zur Rückanmietung durch das Land und einem Vertrag zur Gebäudesanierung vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung.
2. Den Landeshaushalt in den Folgejahren strukturell zu entlasten:
 Reduzierung der Zahl der Ministerien um zwei Ressorts.
 Streichung einer Staatssekretärsstelle im Ministerium für Inneres und Sport.
 Anpassung der Beamtenpensionen an die Rentenentwicklung.
 Einführung der unterhälftigen Teildienstfähigkeit bei Frühpensionierungen.
 Durchsetzung einer besseren und effektiveren Bekämpfung des Steuerbetrugs.
 Erweiterung der Föderalismusreform um die Änderung der Finanzverfassung und die Reduzierung der Anzahl der Bundesländer.
 Einleitung einer Gemeindefinanzreform, die die Einnahmen der Kommunen dauerhaft verbessert.
 Neuregelung der Erbschaftsteuer mit einer gerechteren Belastung der vererbten Vermögen.
Begründung
Für eine nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushaltes und die Wiedergewinnung eines verfassungsgemäßen Haushaltes reichen die Maßnahmen der Landesregierung in keiner Weise aus. Nach wie vor wächst die Verschuldung des Landes Niedersachsen besorgniserregend. Die für 2006 geplante Nettokreditaufnahme in Höhe von 1,8 Milliarden Euro steht zudem nur auf dem Papier. Hinzu kommen die Schattenhaushalte. Mittelbar muss sich die Landesregierung auch eine Mitverantwortung für die Kassenkredite der Kommunen in Höhe von 4 Milliarden Euro zurechnen lassen. Nicht abgebildet sind im Haushaltsplan zudem die impliziten Schulden für bereits eingegangene Pensionsverpflichtungen für die Beamten des Landes. Vor dem Hintergrund einer ausgewiesenen Gesamtverschuldung in Höhe von mehr als 50 Milliarden Euro Ende 2006 bietet auch die Gefahr steigender Zinssätze Anlass zur Sorge.
Die Regierungsfraktionen haben mit ihren Änderungsvorschlägen zum Haushalt 2006 lediglich Umschichtungen vorgenommen. Weitere Einsparvorschläge wurden nicht erarbeitet.
Finanzpolitische Hoffnungen auf ein Ende der Blockadepolitik im Bundesrat sind zwiespältig. Erste Kalkulationen lassen für das Jahr 2006 eher Mehrbelastungen für den Landeshaushalt erwarten.
Der Haushaltsplanentwurf 2006 ist erneut verfassungswidrig. Die von der Landesregierung dazu gelieferte Begründung: "Ursache hierfür ist die nach wie vor dramatische Einnahmesituation" (Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf S. 17), ist nicht nachvollziehbar, da ohne die Blockadepolitik der Landesregierung im Bundesrat eine bessere Einnahmeentwicklung möglich gewesen wäre. Weitere Passagen der Begründung zum Haushaltsgesetz 2006 entsprechen ebenfalls nicht den Tatsachen. Weder stimmt die Behauptung: "Die kurzfristig zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen wurden umgesetzt, sind damit aber auch ausgeschöpft" noch die Schlussfolgerung der Landesregierung: "Eine stärkere Rückführung der Nettokreditaufnahme ist daher ohne Verletzung von Bundesrecht und den Gewährleistungsaufträgen der Niedersächsischen Verfassung nicht möglich." (Quelle s. o.).
Die von der SPD angekündigte Verfassungsklage gegen den Etat ist jedoch hilflos, da die Klägerin nicht zugleich Vorschläge hin zu einem verfassungsgemäßen Etat vorlegt. Wir beteiligen uns daher nicht an der Verfassungsklage. Stattdessen schlagen wir Änderungen vor, die neben Umschichtungen zu Gunsten des Bildungs- und Sozialbereiches die Neuverschuldung weiter absenken.
Um den verfassungswidrigen Zustand so schnell wie möglich zu beenden, sind kurzfristig weitere Verkäufe notwendig. Mit den Verkaufserlösen kann die Nettoneuverschuldung weiter abgesenkt und der Haushalt 2006 verfassungskonform vollzogen werden. Darüber hinaus müssen aber sowohl auf der Ausgabeseite als auch auf der Einnahmeseite strukturell wirkende Änderungen erfolgen, die langfristig sozial gerecht eine dauerhafte Absenkung der Nettokreditaufnahme ermöglichen.
Fraktionsvorsitzender

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