Antrag: Länderparlamente stärken ? Mitglieder legitimieren ? Zivilgesellschaft einbinden
...
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 09.09.03
Länderparlamente stärken – Mitglieder legitimieren – Zivilgesellschaft einbinden
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Am 17. Oktober 2003 soll im Rahmen einer parallelen Debatte in Bundestag und Bundesrat eine Verfassungskommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt werden. Diese, kurz Föderalismus-Kommission genannte Runde, wird damit beauftragt, bis Herbst 2004 Vorschläge zur Reform des Föderalismus auf nationaler Ebene vorzulegen. Vorrangiges Ziel ist es, die Kompetenzen von Bund und Ländern so zu entflechten, dass durch klare Aufgabenzuweisungen und Finanzierungsregelungen politische Abläufe zukünftig wieder transparent nachvollziehbar werden. Damit soll der so genannten Blockadepolitik ein Ende gesetzt werden und neue autonome Handlungsspielräume für die Bundes- und die Länderebene entstehen. So geht es nicht zuletzt auch darum, die Bedeutung der Landespolitik und der Landesparlamente wieder zu stärken.
Nach bisherigem Verhandlungsstand soll die Kommission aus je 16 stimmberechtigten Vertretern des Bundestages und des Bundesrates bestehen. Als ständige Gäste sollen außerdem 4 Vertreter der Bundesregierung, 6 Vertreter der Landtage und 3 Vertreter der kommunalen Spitzenverbände teilnehmen, die über Beratungs- und Antragsrecht verfügen sollen. Mit beratender Funktion sollen zudem 12 Sachverständige berufen werden.
1. Da die Kommissionsvorschläge entscheidend für die zukünftige Arbeit der Bundesländer sein werden, sollten auch die Parlamente den Landesvertreter in der Kommission legitimieren. Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, den über den Bundesrat zu entsendenden niedersächsischen Vertreter durch den Landtag bestimmen und wählen zu lassen.
2. Darüber hinaus fordert der Landtag die Landesregierung auf darauf hinzuwirken, dass jedes Parlament einen stimmberechtigten Vertreter in die Föderalismuskommission entsenden kann, um der parlamentarischen Vertretung der Bundesebene eine gleichstarke parlamentarische Ländervertretung an die Seite zu geben.
3. Um die Akzeptanz der Ergebnisse der Föderalismuskommission in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, sollte die Zivilgesellschaft von Anfang an in den Reformprozess eingebunden werden. Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass die Sitzungen der Föderalismuskommission öffentlich abgehalten werden. Zudem soll sich die Landesregierung für die Einsetzung eines begleitenden zivilgesellschaftlichen Forums einsetzen, über das wichtige gesellschaftliche Gruppen ihre Vorstellungen über die zukünftige föderale Struktur in den Beratungsprozess einspeisen können. Dieses Modell hat sich bereits bei der Erarbeitung der neuen europäischen Verfassung bewährt.
Begründung
Der Föderalismus ist kein starres Modell, sondern stets Veränderungen und Modernisierungen unterworfen. Nicht zuletzt deshalb hat es allein in den vergangenen 20 Jahren 31 parlamentarische Reformvorschläge zum bundesrepublikanischen Föderalismus gegeben. Eine Umsetzung dieser Vorschläge scheiterte jedoch regelmäßig an der komplexen Verflechtung der politischen Entscheidungswege auf Bundes- und auf Landesebene. Die Akteure des föderalen Systems blockierten sich oftmals gegenseitig. Über alle Parteigrenzen ist man sich mittlerweile einig, dass über das Institut einer Verfassungskommission Vorschläge zur Reform des Föderalismus erarbeitet werden und auch Umsetzung finden sollen. Durch die Beteiligung aller maßgeblichen Akteure soll von vornherein die Umsetzungsfähigkeit der Vorschläge sichergestellt werden.
Die bisherigen Vorschläge berücksichtigen jedoch die Rolle der Landesparlamente im föderalen System nicht in ausreichendem Maße. Deren Relevanz wurde vom Präsidenten des niedersächsischen Landtages Jürgen Gansäuer im Rahmen des Föderalismuskonvent der deutschen Landesparlamente wie folgt gewürdigt: "Länderstaatlichkeit und Landesparlamente geben den Menschen die Gewissheit, dass ihre Anliegen so lebens- und realitätsnahe wie möglich bedacht und geregelt werden können. Und genau diese Nähe der Bürger zu ihrem Staat ist es, die wir mit dem Föderalismus verteidigen." In diesem Sinne ist es nur konsequent, wenn der über den Bundesrat in die Föderalismuskommission zu entsendende Ländervertreter vom Parlament und nicht von der Landesregierung oder gar von der Runde der Länderchefs legitimiert wird.
Aber auch die Landesparlamente selbst sollten zumindest in gleicher Anzahl wir der Bundestag in der Kommission vertreten sein. Hierin stimmt die grüne Landtagsfraktion mit Bernd Althusmann, dem parlamentarischer Geschäftsführer der niedersächsischen CDU-Fraktion überein, der am 13.06.02 im niedersächsischen Landtag formulierte: "Ein lebendiger Föderalismus, meine Damen und Herren, lebt von einem selbstbewussten Parlamentarismus der Länder. Die Überlast der Landesregierung gegenüber dem Landesparlament läuft faktisch auf eine Entmachtung des Landesparlamentes und seiner Landesparlamentarier hinaus. [...] Meine Damen und Herren, die Interessen eines Landes werden nicht automatisch nur durch die Interessen einer Landesregierung repräsentiert, sondern durch dieses Haus. Es kann und darf uns nicht beruhigen, sondern muss uns vielmehr beunruhigen, wenn die Bundesregierung auf Staatssekretärsebene gemeinsam mit den Landesregierungen – allein auf dieser Ebene – Fragen der Subsidiarität, der Gewaltenteilung, der Transparenz des Wettbewerbs, der Finanzabgrenzung – all dieser Dinge -, der Mischfinanzierung, der Gemeinschaftsaufgabe bereits bis 2005 entschieden und die Weichen dafür gestellt haben will, ohne dass auch nur ein einziger Landesparlamentarier an diesem Vorgang beteiligt ist. Das ist nicht hinnehmbar." Auf Bundesebene wurde diesen Vorstellungen entsprochen, die Landesparlamente hingegen sind nach der bisherigen Planung unterrepräsentiert.
Aus den Erfahrungen zweier EU-Konvente heraus, die die Verfassung der Europäischen Union vorbereitet haben, empfiehlt der deutsche Vertreter Prof. Dr. Jürgen Meyer eine bessere Einbindung der Zivilgesellschaft in den Beratungsprozess. Neben der Öffentlichkeit der Sitzungen rät er zur Einrichtung eines Forums, über das wichtige gesellschaftliche Gruppen ihre Positionen in die Kommission einspeisen können. Hierüber können zum einen wichtige Impulse für die Föderalismusdebatte gewonnen werden, zum anderen steigert dieses Verfahren die Akzeptanz der zu erwartende Veränderungen.
Dr. Hans-Albert Lennartz