Antrag: Kurskorrektur auf dem Weg nach Bologna

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Ziele der Bologna-Reform waren die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums durch die Einführung vergleichbarer Abschlüsse und eines Leistungspunktsystems, sowie die Förderung der Mobilität und die Verbesserung der Anerkennung von Studienabschlüssen und Studienleistungen. Doch viele der an die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master geknüpften Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Der zunehmende Effizienzdruck im Bildungssystem und eine schlecht gemachte Umstellung auf die neuen Studiengänge haben breite Kritik an der Bologna-Reform ausgelöst. Die Kritik vor allem der Studierenden ist umfangreich und für viele der neuen Studiengänge auch berechtigt: Eine Verschulung der Studiengänge verhindert eigenverantwortliches forschendes Lernen, zu viele und zeitlich unflexible Prüfungstermine erzeugen unnötigen Prüfungsstress, trotz Verkürzung der Regelstudienzeit ist die Stofffülle häufig gleich geblieben, das Vollzeitstudium ist häufig mit der Lebenswirklichkeit Studierender schwer vereinbar und die Mobilität, sowohl beim Wechsel des Studienortes innerhalb Deutschlands als auch beim Wechsel ins Ausland, wird erschwert.

In der Folge sind in vielen Studiengängen die Abbrecherquoten gestiegen. Die aus Sicht der Studierenden unbefriedigenden Studienbedingungen haben bundesweite Bildungsstreiks ausgelöst, bei denen mehrere hunderttausendSchülerInnen und Studierende auf die Straße gegangen sind. Inzwischen fordern auch Wissenschaftsverbände, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften und selbst Bundesbildungsministerin Annette Schavan eine Reformstufe zwei. Grundlegende Nachbesserungen sind folglich dringend nötig.

Jenseits der Umsetzungsprobleme im Rahmen des Bolognaprozesses krankt das deutsche Hochschulsystem daran, dass die Lehre im Vergleich zur Forschung deutlich unterfinanziert ist. Da die Drittmittelvergabe fast ausschließlich auf die Forschung fokussiert ist, gibt es kaum Anreize für die Hochschulen, in Lehre zu investieren. Beispielhaft dafür steht der Wettbewerb "Exzellente Lehre" des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft und der Kultusministerkonferenz, der mit insgesamt 10 Mio. € ungleich geringer ausgestattet ist, als der 1,9 Mrd. €-Topf der Exzellenzinitiative für die Förderung der Spitzenforschung. Auch in Niedersachsen ist die Betreuungsrelation zwischen Studierenden und Lehrenden (nicht zuletzt durch die Änderungen der Curricularnormwerte im Rahmen des Hochschulpakts an den Fachhochschulen) unzureichend und es gibt kaum Anreize, um Anstrengungen zur Verbesserung der Lehre zu unternehmen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. zur Verbesserung der Studienbedingungen eine "Bologna-Reform-Konferenz" einzusetzen, die sich auf verbindliche Qualitätsstandards für Bachelor- und Master-Studiengänge einigt, die geeignet sind, die bisherigen Umsetzungsfehler des Bologna-Prozesses zu korrigieren. Teilnehmer sollen neben den Vertretern der Landeshochschulkonferenz und Vertretern des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur als gleichberechtigte Partner Vertreter der Studierenden sein. Um die Akkreditierungsagenturen von Anbeginn in die Reformvorhaben mit einzubinden, sollen auch sie zur Teilnahme eingeladen werden. Die Konferenz soll Standards für eine Reform der Lehrpläne, für eine flexiblere Gestaltung des Studiums und attraktivere Lern- bzw. Studienbedingungen festlegen und sich auf einen Fahrplan zu deren Umsetzung verständigen. Die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards soll für die Hochschulen verpflichtend sein,
  2. ab 2010 eine Förderlinie "Gute Lehre" im Förderetat des "Niedersächsischen Vorab" der Volkswagenstiftung zu schaffen, die durch die Bereitstellung von Drittmitteln Anreize schafft, innovative Projekte zur Etablierung neuer Lehr-Lern-Formen an den Hochschulen aufzulegen und den Ausbau einer Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive Hochschuldidaktik auf den Weg zu bringen. Die Förderlinie soll sukzessive ausgebaut werden und spätestens in fünf Jahren mindestens 25% der Fördermittel im Niedersächsischen Vorab ausmachen,
  3. die Finanzmittelzuweisung der Hochschulen soweit zu erhöhen, dass die Forderung von Wissenschaftsrat und Hochschulrektorenkonferenz nach Verbesserung der Betreuungsrelation in den neuen Studiengängen erfüllt werden kann, ohne die Studienplatzkapazität abzubauen. Dies gilt auch für die im Rahmen des Hochschulpakts neu zu schaffenden Studienplätze,
  4. in den nächsten Jahren einen nachfrage- und bedarfsgerechten Ausbau der Masterstudiengänge sicherzustellen,
  5. bei den Rahmenvorgaben für die Zulassung von Studiengängen von der Festschreibung auf eine Gesamtregelstudienzeit von 10 Semestern bei konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen (der im Regelfall das starre Festhalten an einem sechssemestrigen Bachelor-Studiengang plus viersemestrigem Master-Studiengang geschuldet ist) abzurücken und auf der Ebene der Kultusministerkonferenz in Richtung einer Flexibilisierung der Regelstudienzeit für Bachelor- und Masterstudiengänge analog der Bemühungen Baden-Württembergs initiativ zu werden. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, auf Bund-Länder-Ebene darauf hinzuwirken, dass im Interesse einer höheren Mobilität zwischen den Hochschulen die Anerkennung bisher erworbener Leistungen flexibler gehandhabt wird.

Begründung

Zu 1: Prüfungsmarathon, starre Verschulung einzelner Studiengänge, unrealistische Bemessung der Workloads, Unvereinbarkeit des Studiums mit der Lebensrealität von Studierenden, Erschwerung der Mobilität, etc. – diese Kritikpunkte der Studierenden gelten zwar nicht pauschal für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, aber es ist nicht zu leugnen, dass die Umsetzung der Bologna-Reform in vielen Fällen nicht gelungen ist. Deshalb sind Politik und Hochschulen gemeinsam aufgerufen, bisherigen Fehlentwicklungen nicht weiter tatenlos zuzusehen, sondern eine Reform der Reform anzugehen. Dieser Prozess soll durch eine "Bologna-Reform-Konferenz" eingeleitet werden, die neue Qualitätsstandards für Bachelor- und Masterstudiengänge und einen Fahrplan für deren Umsetzung festlegen soll.

Ziel der Festlegung dieser neuen Qualitätsstandards ist die Korrektur von Umsetzungsfehlern der Bologna-Reform. Um erneut Implementierungsfehler zu verhindern, sollen bei der Reform der Reform alle Betroffenen am Aushandlungsprozess beteiligt werden. Die Studierenden, als Leittragende der unbefriedigenden Ausgestaltung vieler der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge, sollen aus Sicht der Betroffenen ihre Vorstellungen von guten Studienbedingungen auf gleicher Augenhöhe mit Hochschulleitungen und dem zuständigen Fachministerium in die Verhandlungen einbringen können. Auch die frühzeitige Einbindung der Akkreditierungsagenturen scheint ratsam, da sie diejenigen sind, die die Studiengänge zulassen.

Zu 2: Eine entscheidende Ursache für die schlechten Studienbedingungen liegt in einer Unterfinanzierung der Lehre begründet. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft wird die Lehre zu 92% vom Staat finanziert, die Forschung jedoch nur zu 50%. Deshalb ist der Anreiz für Wissenschaftler wesentlich höher, Energie und Engagement in die Forschung statt in die Lehre zu investieren, da dieses Verhalten über das Einwerben von Drittmitteln "belohnt" wird. Daher sollen nun Fördermittel aus dem Niedersächsischen Vorab an die Hochschulen fließen, die eine dringend nötige Reform der Hochschuldidaktik vorantreiben sollen. Durch die Verbesserung der Lehrkompetenz und die Etablierung neuer Lernformen (z.B. eigenverantwortliche Organisation des Lernens, forschendes Lernen in Projekten, moderne Lernformate statt Frontalunterricht vom "Lehrstuhl" aus), soll das Lernen im Studium an moderne Konzepte der Erwachsenenpädagogik anknüpfen und somit der viel gescholtenen "Verschulung" des Studiums entgegen wirken.

Die bereitgestellten Mittel sollen Anreize schaffen, um neue Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensiven im Bereich Hochschuldidaktik zu starten oder bereits bestehende hochschuldidaktische Qualifizierungsprogramme (wie z.B. das Zertifikatsprogramm Hochschuldidaktische Qualifizierung, welches in Kooperation der Universitäten Oldenburg, Osnabrück und Bremen angeboten wird, oder auch die Arbeitsstelle für Hochschuldidaktik der TU Braunschweig) weiter auszubauen. Um die Nachhaltigkeit neu geschaffener institutioneller Strukturen zu verstetigen soll die Mittelzuwendung an eine Ko- bzw. spätere Weiterfinanzierung der Hochschulen gebunden sein.

Zu 3: Alle Wissenschaftsverbände mahnen übereinstimmend an, dass die Umstellung auf Bachelor und Master nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden verbessert wird. Stattdessen ist im Rahmen des Hochschulpaktes und der damit verbundenen Unterfinanzierung der neu zu schaffenden Studienplätze faktisch eine Verschlechterung der ohnehin schon unzureichenden Ausstattung zu erwarten. Im Schnitt wird eine Aufstockung der Betreuungsrelation in den neuen Studiengängen um 15% als Richtwert genannt.

Zu 4: Bisher sind viele der Masterstudiengänge unausgelastet. Dies liegt unter anderem daran, dass aktuell die Zahl der Bachelor-Absolventen noch relativ gering ist. In den nächsten Jahren ist jedoch mit einer deutlich erhöhten Nachfrage nach Masterstudiengängen zu rechnen. Bei einer Eurobarometer-Umfrage im Auftrag der EU-Kommission gaben über drei Viertel der deutschen Bachelor-Studierenden an, sie wollten ein Masterstudium anschließen (60% direkt nach dem Studium, 17% nach Arbeitsaufnahme in Teilzeit). In manchen Fächern wie den Ingenieurwissenschaften sind es noch deutlich mehr. Nach Einschätzung des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) stecken die Hochschulen ca. 80% ihrer Mittel in den Bachelor, auch der Hochschulpakt kalkuliert nur mit einer Studiendauer von 4 Jahren. Wenn Masterstudiengänge nicht ausschließlich als Weiterbildungsstudiengänge angeboten werden sollen, für die kostendeckende Gebühren erhoben werden dürfen, dann ist in den nächsten Jahren mit einem enormen Ausbaubedarf zu rechnen. Auch wenn es sinnvoll erscheint, den Zugang zum Master-Studium an Zugangsvoraussetzungen zu koppeln, so ist eine Verknappung über Quoten jedoch nicht hinnehmbar.

Zu 5: Die Gesamtregelstudienzeiten von konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen, wie sie im Hochschulrahmengesetz festgeschrieben sind, müssen flexibler gestaltet werden, da sich die daraus resultierende von den Hochschulen im Regelfall umgesetzte Studiendauer von sechs Semestern im Bachelor und vier Semestern im Master in vielen Studiengängen als nicht sinnvoll erwiesen hat. Gerade weil bereits die Bachelorabschlüsse berufsqualifizierend sein sollen, ist es geboten, die Dauer eines Studiums von den fachlichen Anforderungen und vom Umfang des zu vermittelnden Lernstoffs abhängig zu machen und nicht von interministeriellen Vorgaben, die der Idee einer möglichst kurzen und damit kostengünstigen Verweildauer der Studierenden an den Hochschulen geschuldet sind.

Um eine höhere Mobilität innerhalb Deutschlands in den neuen Studiengängen zu ermöglichen, muss auch das drängende Problem einer erschwerten Anerkennung von an anderen Hochschulen erworbenen Leistungsnachweisen auf Bund-Länder-Ebene diskutiert und flexibler gehandhabt werden.  

stellv. Fraktionsvorsitzende
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