Antrag: Küsten-, Meeresschutz und Schiffssicherheit besser und effektiver gestalten. Innenminister Schünemann muss seinen Widerstand gegen eine einheitliche nationale Küstenwache endlich aufgeben!

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 17.01.2006
Entschließung
Der Landtag stellt fest,
Die bisherige Verteilung der staatlichen Überwachungs- und Vollzugsaufgaben in der deutschen Nordsee auf vier Bundesministerien und die entsprechenden Ministerien in den vier Küstenländern mit bis zu achtundzwanzig nachgeordneten Behörden führt zu undurchsichtigen Verantwortlichkeiten. Diese Situation wird den wachsenden Anforderungen eines zunehmenden Seeverkehrs nicht gerecht. Die Einrichtung des Havariekommandos und der gemeinsamen Leitstelle der Wasserschutzpolizeien sind notwendige Schritte zu einer einheitlichen deutschen Küstenwache. Sie reichen aber ebenso wenig aus, wie der bisher unter dem Begriff "Küstenwache" geführte Koorrdinierungsverbund der Vollzugskräfte des Bundes auf See. Der Landtag begrüßt daher das Bestreben des Bundes zur Schaffung einer nationalen Küstenwache. Der vom niedersächsischen Innenminister angekündigte grundsätzliche Widerstand gegen ein solches Vorhaben ist unsachgemäß und schadet den Interessen des Landes Niedersachsen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. Ihren Widerstand gegen die Einrichtung einer nationalen Küstenwache in Zuständigkeit des Bundes aufzugeben und die Verbesserung und Effektivierung des Küsten- und Meeresschutzes aktiv voranzutreiben.
2. Gegenüber dem Bund und den norddeutschen Küstenländern für die Erarbeitung einer optimalen Organisationsstruktur einer einheitlichen nationalen Küstenwache einzutreten. Die Küstenwache sollte im Zusammenhang mit der kommenden Neuordnung der Kompetenzen von Bund und Ländern geregelt werden.
3. Dafür Sorge zu tragen, dass die am Standort Cuxhaven mit dem Havariekommando, dem Maritimen Lagezentrum, der WSP-Leitstelle und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorhandenen Kapazitäten und Kompetenzen für die zu schaffende nationale Küstenwache einbezogen werden.

Begründung:
In den kommenden Jahren ist eine stetige Zunahme des Schiffsverkehrs in der deutschen Nordsee zu erwarten: Neben der Erhöhung des Anteils von Großcontainerschiffen steigt das Gefahrenpotenzial insbesondere durch die Zunahme von Gefahrguttransporten. Hinzu kommen die steigende Zahl von Kreuzfahrtschiffen, das noch immer nicht gelöste Problem der Substandardschiffe und der starke Fischereiverkehr. Mit den Verkehrstrennungsgebieten in der Deutschen Bucht, mit Jade, Weser und Elbe liegen besondere Schwerpunkträume des Seeverkehrs vor der niedersächsischen Küste. Eine schwere Havarie, etwa eines Öltankers, würde im hochsensiblen Ökosystem der Nordsee und des Wattenmeeres zu unabschätzbaren, schweren Schäden führen. Die Folgen für Natur und Wirtschaft wären verheerend.
Bereits die nach der schweren Havarie des Frachters "Pallas" eingesetzte "Grobecker-Kommission" hat eine stärkere Zusammenführung der Vollzugsaufgaben des Bundes gefordert. Das als Ergebnis der Grobecker-Empfehlungen eingerichtete Havariekommando ist jedoch ausschließlich für komplexe Schadenslagen zuständig. Auch das im September 2005 gegründete Maritime Lagezentrum ist lediglich ein Schritt in die richtige Richtung. Da auch hierdurch die Zuständigkeiten bei den jeweiligen Ministerien nicht geändert wurden, blieben mögliche Effizienzgewinne nach wie vor ungenutzt.
Neben den zu erwartenden Effizienzsteigerungen in der Verwaltung, die zu einer Erhöhung des Einsatzes auf See genutzt werden können, bietet eine einheitliche nationale Küstenwache eine Reihe weiterer Vorteile: Eine zentrale Ansprechstation für alle Fragen des Schiffsverkehrs in deutschen Hoheitsgewässern trägt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen bei. Einfachere und klarere Führungs- und Entscheidungsstrukturen erhöhen die Handlungsfähigkeit der Küstenwache und führen damit im Ergebnis zu einer besseren Bewältigung maritimer Schadenslagen. Die aufgrund des zunehmenden Schiffsverkehrs und neuer Aufgaben notwendige Ausweitung der sachlichen und personellen Kapazitäten in den Bereichen Schiffssicherheit, Meeres- und Küstenschutz kann durch eine Verschlankung der Strukturen zumindest teilweise aufgefangen werden.
Handlungsdruck zur Schaffung einer nationalen Küstenwache kommt auch von der EU-Kommission. Die EU bereitet eine europäische Küstenwache vor und hat als ersten Schritt die Europäische Agentur für Seesicherheit gegründet. Aus europäischer Sicht ist es notwendig, in jedem Mitgliedsstaat nur eine Anlaufstelle zu schaffen und nicht in jedem Bundesland eine Vielzahl davon zu unterhalten.



Fraktionsvorsitzender

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