Antrag: Konsequenzen aus den Fällen von sexuellem Missbrauch, Übergriffen und Diskriminierung in der Schule ziehen -eine Ombudsstelle für Schülerinnen und Schüler einrichten

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die in letzter Zeit in der Presse dargestellten Einzelfälle haben deutlich gemacht, dass die Schulbehörden aus Sicht von Eltern und Öffentlichkeit nicht immer angemessen mit Fällen sexuellen Missbrauchs und diskriminierenden Verhaltens einzelner Lehrkräfte umgegangen sind. Es wurde nicht grundsätzlich in höchster Priorität dafür gesorgt, Wiederholungstaten zu verhindern und damit Schülerinnen und Schüler vor weiteren Übergriffen zu schützen, sondern eine wegen Missbrauchs verurteilte Lehrkraft wurde sogar an eine andere Schule versetzt.

Schülerinnen und Schüler müssen immer wieder erfahren, dass sie bei Beschwerden über unangemessenes und diskriminierendes Verhalten oder Übergriffen einzelner Lehrkräfte mit dem Hinweis auf interne Ermittlungen, auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte abgewiesen werden.

Die Schulbehörden stehen systembedingt in einem Interessenkonflikt zwischen der Fürsorgepflicht für die Landesbediensteten und dem Interesse der Schülerinnen und Schüler, vor unangemessenem Verhalten geschützt zu werden.

  1. Der Landtag richtet eine mit einer Ombudsfrau oder einem Ombudsmann besetzte Ombudsstelle ein, an die sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in Fällen von sexuellem Missbrauch, Übergriffen und Diskriminierung durch Lehrkräfte oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen wenden können. Die Ombudsstelle vermittelt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden. Die Ombudsfrau bzw. der Ombudsmann wird vom Landtag gewählt.
  2. Dem Kultusausschuss des Landtages wird regelmäßig über disziplinarische Problemfälle Bericht erstattet.

Begründung

Schülerinnen und Schüler befinden sich in der Schule in einem Abhängigkeitsverhältnis und haben deshalb ein besonderes Schutzbedürfnis.

In letzter Zeit sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen die Schulbehörden in Fällen von Missbrauch oder übermäßiger Strenge und Diskriminierung durch einzelne Lehrkräfte nicht schnell und konsequent genug im Schutzinteresse der Schülerinnen und Schüler und nicht mit der nötigen Transparenz gehandelt haben. Die ausschließliche Zuständigkeit der Schulbehörden bei Übergriffen gegen Schülerinnen und Schüler reicht nicht aus. Die Schulbehörde bewegt sich grundsätzlich in einem Zielkonflikt zwischen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Gewährleistung der Unterrichtsversorgung und den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Die betroffenen Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern benötigen institutionelle Möglichkeiten, sich in derartigen Fällen Gehör zu verschaffen. Es soll deshalb eine Ombudsstelle geschaffen werden, an die sie sich in Fällen von Missbrauch, übermäßiger Strenge und Diskriminierung durch Lehrkräfte und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen wenden können. Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass es in solchen Fällen jemanden gibt, an den sie sich niedrigschwellig wenden können und der ihnen glaubt.

Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle für Schülerinnen und Schüler wird das niedersächsische Petitionsrecht fortentwickelt. Die Ombudsstelle ist beim Landtag anzusiedeln und der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau durch den Landtag zu wählen.

Dem Landtag bzw. seinem Kultusausschuss soll die Ombudsstelle regelmäßig über Fälle von Übergriffen, Missbrauch oder Diskriminierung berichten.

Miriam Staudte

Stellv. Fraktionsvorsitzende

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