Antrag: Konsequenzen aus dem Unglück auf der Transrapid-Versuchsanlage in Lathen am 22. September 2006

 

SPD Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Niedersächsische Landtag stellt fest:

  1. Unmittelbare Ursache  des Unglücks auf der Transrapid-Versuchsanlage am 22. September 2006 in Lathen war, dass für den Testbetrieb maßgebliche  Vorschriften nicht eingehalten wurden. Dies geschah über einen längeren Zeitraum schon vor dem Unglück.  
  2. Die  für die Transrapid-Versuchsanlage zuständigen Behörden der Gefahrenabwehr, der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr und das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr, haben die Rechtsverstöße im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung der Wirksamkeit der genehmigten Betriebsvorschriften ebenso wenig festgestellt, wie der mit der unmittelbaren Prüfung  der Einhaltung dieser Vorschriften beauftragte TÜV
  3. Der Testbetrieb auf der Versuchsanlage darf nur wieder aufgenommen werden, wenn organisatorisch und technisch sichergestellt wird, dass die Wiederholung eines vergleichbaren Unfallgeschehens ausgeschlossen ist.

    Der Niedersächsische Landtag erwartet deshalb, dass
  4. der Ministerpräsident Minister Hirche entlässt,
  5. dem bisherigen Betreiber der Anlage, der IABG, wegen der offenkundig gewordenen Unzuverlässigkeit keine neue Betriebsgenehmigung erteilt wird,
  6.  die Zuständigkeit für die Überprüfung der Einhaltung der Betriebsvorschriften auf das Eisenbahn-Bundesamt übertragen wird,
  7. die Hersteller der Transrapid Systemtechnik, die DB Magnetbahn oder dafür geeignete Dritte zukünftig die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb auf der Versuchsanlage übernehmen.

Begründung

Die dem Unglück am 22. September 2006 vorausgegangenen Fehlentscheidungen von Mitarbeitern der IABG in Lathen hätten verhindert werden können, wenn eine wirksame Prüfung der Einhaltung der für die Anlage genehmigten Betriebsvorschriften stattgefunden hätte.

Es muss sichergestellt werden, dass sich ein vergleichbares Unfallgeschehen  nicht wiederholen kann.

Deshalb müssen die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden.

Die Fachaufsicht über das mit der Genehmigung der Betriebsvorschriften beauftragte Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr durch das Niedersächsische Wirtschaftsministerium ist nur zur Wahrung standortpolitischer und einzelbetrieblicher Interessen wahrgenommen worden. Die Aufgaben der Gefahrenabwehr nach dem Versuchsanlagengesetz sind nicht erfüllt worden. Der Minister hat an ihn gerichtete Informationen aus seinem Haus nicht zur Kenntnis genommen. Die Fehlentscheidungen der Arbeitsebene im Wirtschaftsministerium sind die Folge organisatorischer Defizite und der Ausrichtung des Wirtschaftsministeriums auf eine die Belange der Allgemeinheit vernachlässigende Klientelpolitik. Da Minister Hirche nicht  willens ist, die Konsequenzen aus seiner politischen und moralischen Verantwortung zu ziehen, muss dies der Ministerpräsident tun.

Die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage wahrzunehmenden Aufgaben  der  Gefahrenabwehr sind von einem Mitarbeiter des NLStBV  mit höchstens 10 v. H. seiner Arbeitszeit wahrgenommen worden. Dies ist ebenso unzureichend wie die gelegentliche Prüfung der Einhaltung der Betriebsvorschriften durch den TÜV. Sachgerecht ist die Übertragung dieser Aufgaben auf das Eisenbahn-Bundesamt als einzige auf diesem Gebiet leistungsfähige Fachbehörde in Deutschland.

Die für den Betrieb der Versuchsanlage in Lathen maßgeblichen Vorschriften sind über lange Zeit vorsätzlich nicht beachtet worden. Dies begründet nachhaltige Zweifel an der Zuverlässigkeit der IABG in der Zukunft ebenso wie deren Uneinsichtigkeit, die sich aus dem mit dem 19.PUA geführten Schriftverkehr ergibt.

Fraktionsvorsitzender SPD

Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

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