Antrag: Konsequenzen aus dem Elbehochwasser ziehen - Neue Hochwasserschutzpolitik umsetzen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Elbepolitik kann und darf sich nicht den globalen Veränderungen verschließen. Dazu gehören in besonderem Maße die Auswirkungen des Klimawandels auf Wasserstände und Wetterlagen. In den vergangenen Jahrzehnten haben vermehrte Starkregenereignisse, heftige Stürme und Hochwasser großen Schaden angerichtet. Leben und Gesundheit der Menschen waren und sind gefährdet. Allein die sieben extremen Hochwasserereignisse von 1995 bis 2005 in Deutschland haben Schäden in Höhe von 13 Milliarden Euro verursacht. "Jahrhundertfluten" im Abstand von drei Jahren werden nach diesen Erfahrungen und den Berechnungen der Klimaforscher immer wahrscheinlicher.

Aus den Fehlern bei der Bewältigung der Elb-Hochwasser der Jahre 2002 und 2006 und der mangelnden Hochwasserschutzvorsorge müssen die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Der Landtag stellt fest:

  • Die Landesregierung hat den Beschluss des Landtags vom 24.10.2002 – Drs. 14/3822 – nur unzureichend umgesetzt. In dem Beschluss heißt es u.a.:

    "Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im niedersächsischen Binnenland neben der Deicherhöhung auch die Rückverlegung von Deichen zur Wiederherstellung von Retentionsflächen und die Schaffung von Überschwemmungspoldern zu verfolgen, in verstärktem Maße neuere Erkenntnisse zum Wasserrückhalt auf der Fläche umzusetzen, die natürliche Funktion der Flussauen zu erhalten und weitere Speicherbecken und Retentionsräume im Einzugsgebiet der von Hochwasser besonders betroffenen Flüsse zu schaffen."

    Im Gegensatz dazu hat die Landesregierung aber:
  • In großem Umfang in technische Maßnahmen des Hochwasserschutzes investiert und Investitionen in die Hochwasserrückhaltung in den natürlichen Flussauen vernachlässigt,
  • unter dem Vorwand des Hochwasserschutzes die Zerstörung der Weichholzauen an der Elbe betrieben.

2. Nach dem jüngsten Hochwasser an der Elbe hat sich die Notwendigkeit einer neuen Hochwasserschutzpolitik bestätigt, denn inzwischen ist unstrittig, dass allein durch Beton und Deichbau der Hochwasserschutz weder heute noch zukünftig gewährleistet werden kann.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Kurzfristig die Anstrengungen zu verstärken, sich mit den anderen Elbanrainerländern und der Bundeswasserstraßenverwaltung vor dem nächsten Hochwasser über die Erstellung von Prognosen und über die Maßnahmen abzustimmen, die bei einem Hochwasser in den einzelnen Ländern getroffen werden müssen. Die Verlässlichkeit der Prognosen für Niedersachsen muss erhöht werden, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch in diesem Sommer ein Hochwasser eintreten wird,
  2. sich im Rahmen der Föderalismusreform dafür einzusetzen, dass die Kompetenzen beim Flussgebietsmanagement und beim Hochwasserschutz an den großen Flüssen auf den Bund übertragen werden. Die seit 2005 geltenden bundesgesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz sind grundsätzlich zu überarbeiten,
  3. sich als Land selbst mehr in die Arbeit der "Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe" (IKSE) einzubringen mit dem Ziel, den im Herbst 2003 von der Kommission vorgelegten "Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe" zu erweitern und zur tatsächlichen Handlungsgrundlage für den Hochwasserschutz an der Elbe zu machen. Es kann nicht sein, dass sich Niedersachsen – wie seit August 2005 der Fall – durch Sachsen-Anhalt in der IKSE vertreten lässt. Die Vorschläge der IKSE müssen auch in Niedersachsen umgesetzt werden,
  4. die Bereitschaft zu erklären, sich an vorsorgenden Schutzmaßnahmen in den Hochwasserentstehungsgebieten entsprechend den Zielen der IKSE zu beteiligen. Es sind auch Mittel einzuplanen, um sich an Investitionskosten für Hochwasserschutzanlagen in anderen Elbanrainerländern, bei den Oberliegern zu beteiligen. Die Lasten des Hochwasserschutzes müssen gerecht auf die Nutznießer der Maßnahmen verteilt werden.

Begründung

Unter dem Titel: "Vorsorgender Hochwasserschutz im Binnenland – dem Klimawandel begegnen" hat der Landtag im Oktober 2002 einen einstimmigen Beschluss gefasst, der die Landesregierung zu umfangreichen vorsorgenden Hochwasserschutzmaßnahmen verpflichtet. Dazu gehören Rückverlegungen von Deichen, Wiederherstellung von Retentionsflächen, Schaffung von Überschwemmungspoldern um die natürliche Funktion von Flussauen zu erhalten. Der Versiegelung von Flächen sollte entgegengewirkt werden, die Freihaltung von Überschwemmungsgebieten sollte durchgesetzt werden und es sollte verhindert werden, dass Hochwasserrückhalteflächen für Verkehrs- und Siedlungsprojekte verbracht werden. Darüber hinaus sollten Vorgaben zur Senkung der weiteren Bodenversiegelung formuliert und Instrumente entwickelt werden, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann.

Der niedersächsische Umweltminister hat in einem Bericht vor dem Ausschuss für Umweltfragen 17 Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes an der Elbe aufgezählt, die in Niedersachsen durchgeführt wurden oder werden. Maßnahmen des vorsorgenden Hochwasserschutzes, etwa die Wiederherstellung von Retentionsflächen wurden nicht benannt. Die geplante Rückdeichung bei Neu-Bleckede ist in Niedersachsen ins Stocken geraten. Die an der Elbe vorhandenen Weichholzauen werden als Abflusshindernis angesehen und zur Zeit großflächig beseitigt.

Kurzfristig muss die Kooperation zwischen den Elbanrainerländern entscheidend verbessert werden, um auf ein mögliches Hochwasserereignis noch in diesem Sommer vorbereitet zu sein. Langfristig kann jedoch ein wirksamer Hochwasserschutz an den großen Flüssen und ihren Einzugsgebieten, die Länder- und Staatengrenzen überschreiten nur durch Kompetenzverlagerungen auf den Bund sichergestellt werden. In der Föderalismusdiskussion ist geplant, mehr Kompetenzen im Umweltrecht auf die Länder zu übertragen. Diesen Weg in einer Zeit einzuschlagen, in der Folgen des Klimawandels bewältigt werden müssen, führt in die falsche Richtung. Die Folgen des Klimawandels erfordern auch im Hochwasserschutz umfangreiche vorsorgende Maßnahmen, die nicht durch Einzelinteressen der Länder behindert werden dürfen.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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