Antrag: Konsequent gegen gefährliches Verhalten im Straßenverkehr

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  1. Rasen, zu dichtes Auffahren und Drängeln gehören zu den größten Gefahren auf deutschen Straßen. Viele Unfälle mit teils hohen Zahlen von Verletzten oder sogar Toten gehen auf überhöhte Geschwindigkeit oder in anderer Weise gefährliches Fahren zurück. Auch das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse kann zeitnahe Hilfemaßnahmen verhindern und damit die Gesundheit oder sogar das Leben von Menschen gefährden.
  2. Die Bußgelder für solche Vergehen liegen in Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt innerhalb der Europäischen Union. Sie stellen für viele offenbar keine wirksame Abschreckung dar.

Der Landtag begrüßt vor diesem Hintergrund den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers, die Bußgelder für die oben genannten Gesetzesverstöße deutlich anzuheben.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich weiter auf Bundesebene für eine Erhöhung der entsprechenden Bußgelder einzusetzen und dabei die angedachte Staffelung nach Einkommenshöhe weiter zu prüfen.

Begründung

Laut Verkehrsunfallstatistik sind auf Deutschlands Straßen im Jahr 2015 insgesamt 3475 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet worden. Das sind fast 100 Opfer mehr als 2014. Damit hat sich die Statistik zum zweiten Mal in Folge verschlechtert. Das macht deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Auch wird zuletzt vermehrt darüber berichtet, dass das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen, das unverzichtbar ist, damit Rettungswagen zu einer Unfallstelle gelangen können, oftmals unterbleibt.

In anderen Ländern der Europäischen Union wie Frankreich oder den Niederlanden liegen die Bußgelder für erhebliche Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit im Straßenverkehr teilweise deutlich über den Beträgen in Deutschland. Der Vorstoß des niedersächsischen Innenministers zielt daher auf eine spürbare Anhebung der Beträge ab. Dabei soll nicht jede kleinere Überschreitung schärfer sanktioniert werden, sondern lediglich deutliche Überschreitungen. Um soziale Ungleichgewichte bei der Sanktionierung zu vermeiden, hat der Minister eine Staffelung, ähnlich dem Tagessatzsystem im Strafrecht, vorgeschlagen. Auch diese Überlegungen sollten weitergeführt, und dabei darauf geachtet werden, Behörden und Gerichte nicht übermäßig mit der Feststellung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse zu belasten.

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