Antrag: Kommunale Verantwortung für die Abfallwirtschaft sichern

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 10.11.2004
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag lehnt eine Liberalisierung der Hausmüllentsorgung, wie sie von Umweltminister Sander auf der gemeinsamen Veranstaltung von Umweltministerium und IHK Hannover am 29. September 2004 in die Diskussion gebracht wurde, entschieden ab. Eine Entwicklung wie auf dem Strommarkt, bei der sich als Konsequenz völliger Liberalisierung monopolartige Strukturen verstärkt haben, darf sich auf dem Entsorgungsmarkt nicht wiederholen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- sich eindeutig zur kommunalen Verantwortung für die Abfallentsorgung als Dienstleistung für die Bevölkerung und das Gewerbe zu bekennen und für den Erhalt kommunaler Entsorgungsträger einzutreten;
- sich dafür einzusetzen, die Überlassungs- und Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushaltungen und kleinen Gewerbebetrieben zu erhalten und als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge auch im europäischen Recht abzusichern;
- die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zu erhalten und auszubauen, mit dem Ziel sie stärker an der Entsorgung von Abfällen anderer Herkunftsbereiche zu beteiligen.
Begründung
Die kommunalen Strukturen der Abfallwirtschaft in Niedersachsen haben sich bewährt. Die Entsorgungssicherheit ist auf hohem technischem und ökologischem Niveau gewährleistet. Kommunale Träger und ihre Beauftragten stellen für Bürgerinnen und Bürger und die kleineren Gewerbebetriebe ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zur Entsorgung, Verwertung und Beseitigung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen zur Verfügung. Eine Liberalisierung der Kommunalen Abfallwirtschaft würde dazu führen, dass die Kommunen auf den Kosten für ökologische Anforderungen der Langzeitvorsorge sitzen bleiben. Deshalb sind Erhalt und Stärkung der kommunalen Abfallwirtschaft notwendig, um auch in Zukunft eine flächendeckende, umweltgerechte Entsorgung zu sozialverträglichen Preisen sicherzustellen. Die Beteiligung von Kreistagen, Räten und deren Gremien an abfallwirtschaftlichen Entscheidungen ist dazu unverzichtbar.
Das Bundeskartellamt prüft derzeit die geplante Übernahme von 70% des Entsorgungsunternehmens RWE Umwelt durch den Konkurrenten "Rethmann Entsorgung". Rethmann, bisher die Nummer 2 auf dem bundesweiten Entsorgungsmarkt würde mit dieser Übernahme seinen Umsatz auf über zwei Milliarden Euro mehr als verdoppeln und zum unangefochtenen Branchenstärksten aufrücken, ungefähr dreimal größer als die nächsten Mitbewerber. Die Branche, mit ca. 600 meist mittelständischen Betrieben, befürchtet, dass ein so starker Abfallkonzern die Mitbewerber unter sein Preisdiktat zwingen könnte. Viele Städte und Landkreise, in Niedersachsen ca. die Hälfte der entsorgungspflichtigen Körperschaften, lassen ihre Abfälle ganz oder teilweise von privaten Unternehmen einsammeln, behandeln oder entsorgen. Sie profitieren derzeit von einem starken Wettbewerb unter den Betrieben.
In einer Situation am bundesdeutschen Markt der Abfallentsorger, in der weitere Fusionen zu erwarten sind und der Wettbewerb damit eingeschränkt werden könnte, ist es ein riskantes Spiel mit dem Feuer, wenn Umweltminister Sander öffentlich die Liberalisierung der Hausmüllentsorgung in die Diskussion bringt. Stellt man jetzt die Überlassungs- und Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushaltungen und kleineren Gewerbebetrieben zur Disposition, so ebnet man den Weg für Müll-Monopole. Nicht die Organisationsform, sondern das Engagement und die richtigen abfallwirtschaftlichen Entscheidungen machen den Erfolg kommunaler oder privater Dienstleistungsbetriebe aus. Eine Entwicklung, die zur Stärkung monopolartiger Strukturen als Folge der Liberalisierung der Stromwirtschaft in Deutschland,geführt hat und die zwar für Großkunden zu günstigen Tarifen, aber für die Bürger zu keinen Kostenvorteilen geführt hat, darf sich im Bereich der Abfallentsorgung nicht wiederholen.
Steigerungen bei den Abfallgebühren der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger sind in den letzten Jahren vor allem der Tatsache geschuldet, dass immer weniger Abfälle anfallen und die Refinanzierung von Investitionen in Abfallanlagen über höhere Gebühren sichergestellt werden muss. Zum Einen wurden große Teile der Abfälle aus Industrie und Gewerbe von der Andienungspflicht ausgenommen. Sie werden von Privaten entsorgt oder verwertet. Diese Teilliberalisierung der Abfallwirtschaft und der damit verbundene Wettbewerb der privaten Entsorgungswirtschaft hat für Industrie und Gewerbe zu Kostensenkungen bei der Beseitigung und Verwertung von Abfällen geführt. Allerdings sind mit dieser Entwicklung auch die Probleme der Scheinverwertung insbesondere von Abfällen aus Industrie und Gewerbe erheblich gestiegen. Zum Anderen sind große Erfolge bei der Vermeidung und Verwertung von Abfällen festzustellen, die insgesamt zu einem geringeren Abfallaufkommen geführt haben.
Die Organisation der Hausmüllentsorgung unter dem Regime öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger als Teil der Daseinsvorsorge hat sich bewährt. Abfallpolitik hat einen hohen Stellenwert in der öffentlichen Wahrnehmung bei den Bürgern und Bürgerinnen im Land und in den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung. Der hohe ökologische Standard bei der Abfallbehandlung und Beseitigung, bei der Vorsorge zur Vermeidung künftiger Altlasten ist insgesamt ein Ausdruck des hohen Umweltbewusstseins in der Bevölkerung. Garant dafür ist das System öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Deutschland, das rechtlich abgesichert und wirtschaftlich weiter entwickelt werden muss. Die Forderung nach Liberalisierung der Hausmüllentsorgung ist ein falsches politisches Signal, würde bewährte Strukturen zerschlagen und einer Monopolbildung den Weg ebnen.
Stellv. Fraktionsvorsitzende

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