Antrag: Kommunale Daseinsvorsorge stärken – Kommunale und bürgernahe Abfallentsorgung sicherstellen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

die Kommunen in Niedersachsen stellen für ihre Bürgerinnen und Bürger Leistungen der Daseinsvorsorge zuverlässig, ortsnah und kostengünstig zur Verfügung. Grundbedürfnisse werden von den Kommunen zuverlässig durch Angebote in Bildung und Kultur, bei der Versorgung mit Trinkwasser oder der Entsorgung von Abwasser und Abfällen oder anderer Serviceleistungen direkt oder im Auftrag und unter Kontrolle der Kommunen erbracht. Die Kommunen sollen weiterhin Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen und brauchen dafür auch Planungssicherheit.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,

die Stellungnahme des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 14.09.2010 zum "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" in der gefordert wird, "eine Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen aufzuheben" und damit den Kommunen weitere Abfälle zu entziehen, zurückzunehmen.

Die Landesregierung soll sich stattdessen bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

  • die kommunale Verantwortung für die Abfallentsorgung mindestens im bisherigen Umfang erhalten bleibt und gesetzlich als "Dienstleistung von allgemeinem Interesse" abgesichert wird;
  • verhindert wird, dass gewerbliche Entsorger parallel zu flächendeckenden kommunalen Wertstoffsammlungen zeitlich und räumlich begrenzte Rosinenpickerei betreiben, indem sie in wirtschaftlich attraktiven Räumen und Gebietsteilen Wertstofftonnen anbieten und damit Gewinne auf Kosten der GebührenzahlerInnen machen;
  • Kriterien festgelegt werden nach denen eine klare Abgrenzung von Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung möglich ist und der Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung festgeschrieben wird.

Begründung

Der Landtag erwartet von der Landesregierung, dass sie sich dafür einsetzt, dass bei der Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht auf die gewachsenen kommunalen Entsorgungsstrukturen, die Verpflichtung der Kommunen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge vor Ort und ihre Verantwortung gegenüber den AbfallgebührenzahlerInnen Rücksicht genommen wird. Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sollen weiterhin darüber entscheiden, in welcher Weise Hausmüll und Wertstoffe vor Ort erfasst werden sollen. Langfristige Investitionen der Kommunen in ihre Entsorgungsstrukturen dürfen nicht dadurch entwertet werden, dass den Kommunen Abfallströme entzogen werden. Die kommunale Verantwortung für die Umsetzung einer modernen, ressourceneffizienten und klimaschonenden Kreislauf- und Abfallwirtschaft muss erhalten bleiben.

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender

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