Antrag: Klimaschutz vorantreiben: Windkraft im Binnenland ausbauen - Repowering aktiv fördern!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Potenziale zur Nutzung der Windkraft im Binnenland (on-shore) für die Stromerzeugung werden in Niedersachsen nicht ausgenutzt. Seit einigen Jahren stagniert der Ausbau.
  • Die Nutzung der Windkraft zur Stromerzeugung leistet einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung in Niedersachsen. Direkt und indirekt sichert die Windkraft heute bundesweit schon fast 100.000 Arbeitsplätze.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • Die Nutzung der Windkraft im Binnenland offensiv zu unterstützen und mit den niedersächsischen kommunalen Spitzenverbänden auf der Grundlage des Leitfadens "Repowering von Windenergieanlagen – Kommunale Handlungsmöglichkeiten" des Deutschen Städte- und Gemeindebundes das Repowering von Altanlagen voranzubringen.
  • Im Benehmen mit den Kommunen bzw. ihren kommunalen Spitzenverbänden im niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm das Ziel einer mittelfristigen Ausbauleistung von mindestens 20.000 MW bis zum Jahr 2020 vorzusehen.
  • Im Landesraumordnungsprogramm die Möglichkeit der Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen auszuschließen.
  • Sich für eine Anhebung der Befeuerungspflicht von Windkraftanlagen auf 150 Meter einzusetzen.

Begründung

Mit dem Repowering von Windkraftanlagen der ersten Generation können einige Planungsfehler der Vergangenheit korrigiert werden. Gleichzeitig kann die installierte Leistung deutlich erhöht werden. Damit verbunden ist in der Regel eine Erhöhung der Narbenhöhe auf etwa 150 Meter.

In Niedersachsen stehen momentan etwa 5000 Windkraftanlagen mit etwa 6.000 MW Leistung. Wenn die Anlagen der ersten Generation durch Anlagen der neuesten Generation ersetzt werden, kann die Leistung erheblich gesteigert werden.

Im Raumordungsprogramm des Landes sollte eine Regelhöhe von 150 Metern vorgesehen werden, um die Nutzung der neuen Anlagen zu ermöglichen. In Gesprächen mit den niedersächsischen Spitzenverbänden der Kommunen soll das Windkraftpotenzial der einzelnen Kommunen ermittelt werden. Gemeinsam mit den Kommunen soll die Landesregierung über planungsrechtliche Wege beraten, die einen zügigen Einstieg in das Repowering ermöglichen und auch bislang nicht erschlossene Potenziale analysieren.

Windkraft leistet einen erheblichen Beitrag zur künftigen Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Sie stärkt die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen und schafft Arbeitsplätze in erheblichem Umfang. Der Strom fällt dezentral an und kann durch Kombikraftwerke, durch Smart Metering und durch den Bau einer Stromleitung zwichen Norwegen und Niedersachsen zum Lastausgleich immer stärker die Grundlastversorgung übernehmen.

Bislang ist ab 100 Meter Narbenhöhe eine Befeuerung vorgeschrieben, die von AnwohnerInnen oft als belästigend empfunden wird. Künftig ermöglicht die Anwendung von Transpondern und Reichweitenmessung eine deutliche Reduktion der Lichtstärke bzw. sogar einen Verzicht auf Dauerbefeuerung. Trotzdem sollte die Landesregierung auch prüfen, ob die vorgeschriebene Höhe für Befeuerung nicht auf 150 Meter angehoben werden kann.

Fraktionsvorsitzender

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