Antrag: Kindertagesstätten zu Familienzentren weiterentwickeln!
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der niedersächsische Landtag stellt fest:
Um die Kinder in Kindertagesstätten frühzeitig gezielt zu fördern und um die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und mehr in die Arbeit der Kindertagesstätten einzubeziehen, ist eine schrittweise Weiterentwicklung zu Familienzentren dringend erforderlich.
Der niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung auf:
- Das Land unterstützt die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren:
- Den Leiter/-innen von Kindertagesstätten, die mit ihrem Team ihre Einrichtung zu einem Familienzentrum weiterentwickeln wollen, und den für diese Kindertagesstätten zuständigen Fachberater/innen wird eine Fortbildung angeboten, angelehnt an die Early-Excellence-Center-Fortbildung durch das Berliner Pestalozzi-Fröbel-Haus. Diese Fortbildung könnte vom Niedersächsischen Institut für Frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) angeboten werden, das sich den Transfer, die Qualifizierung und Professionalisierung von pädagogischen Fachkräften zum Ziel gesetzt hat.
- In einer Kindertagesstätte, die sich zum Familienzentrum weiterentwickelt und ein entsprechendes Konzept vorgelegt hat, werden die Verfügungszeiten pro Gruppe um 7,5 Stunden erhöht. Das Land übernimmt 20% der zusätzlichen Personalkosten.
- Die Leitung eines Familienzentrums wird um zusätzlich 5 Stunden pro Gruppe freigestellt. Das Land übernimmt 20% der zusätzlichen Personalkosten.
- Die Landesregierung unterstützt die Fachberatung für die Kindertagesstätten. Sie übernimmt 20% der Personalkosten, falls vor Ort Pläne vorliegen, Kindertagesstätten zu Familienzentren weiterzuentwickeln.
Begründung
Ein Familienzentrum ist eine Tageseinrichtung für Kinder, die sich der ganzen Familie öffnet und Angebote des Gemeinwesens oder auch sozialer Dienstleistungen vernetzt oder vor Ort eigene Angebote installiert. Die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren zur Sicherung des Kinderschutzes, Verstärkung von Elternbildung und frühkindlicher Bildung, kommunaler Vernetzung sozialer und gesundheitlicher Dienste soll gefördert werden. Tageseinrichtungen für Kinder sollen bei der möglichst flächendeckenden Weiterentwicklung- mindestens aber in Wohngebieten mit besonderem Bedarf- durch Fachberatung, Fortbildung und Personalstunden unterstützt werden.
Chancen- und Bildungsgerechtigkeit können über eine frühkindliche Betreuung, Erziehung und Bildung befördert werden, besonders wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern alltagsnah, niedrigschwellig und integrativ ansetzt. Studien zeigen, wie sehr gerade Kinder sozial schwacher Familien von der Bildungsarbeit in der Kindertagesstätte profitieren.
Idealerweise bieten Familienzentren in ihren Räumen oder in kooperierenden Einrichtungen auch Eltern mit Migrationshintergrund unterstützende Hilfen an (Alphabetisierung, Schwimmen, Bildungsabschlüsse, Deutschkurse) und bieten MigrantInnen die Möglichkeit, eigene Angebote zu initiieren.
Kinder, die zu Hause wenig Anregung, Fürsorge und Unterstützung erhalten brauchen Anlaufstellen, die sie selbstständig erreichen können, wo sie notfalls allein um Hilfe bitten können.
In Kindertagesstätten fällt es zuerst auf, wenn ein Kind regelmäßig hungrig in der Kindertagesstätte erscheint, wenn die Kleidung verschmutzt und unvollständig ist, wenn aus dem kindlichen Verhalten Vernachlässigung spricht. Ebenso können Eltern auffallen, die Drogenprobleme, soziale Probleme oder psychische Probleme haben. Sie werden meistens täglich beim Bringen und Holen gesehen.
Im 13. Kinder- und Jugendbericht wird auf die dringende Notwendigkeit der Vernetzung von sozialen Diensten mit den Gesundheitsdiensten verwiesen. Kindertagesstätten hätten als Familienzentrum die Möglichkeit gesundheitsfördernde Verhältnisse zu unterstützen. Familien mit einem Kind mit Behinderung würden von einer inklusiven Betreuung profitieren.
Erzieherinnen sehen die vielfältigen Probleme, fühlen sich oft verantwortlich, aber haben nicht die Ressourcen und Ausbildung, sich um diese Familien zu kümmern. Ein niedrigschwelliges sozialpädagogisches Angebot in der eigenen Einrichtung würde kurze Wege möglich machen. Auch betroffenen Eltern fällt es viel leichter zu jemandem zu gehen, den sie zumindest vom Sehen aus der Kindertagesstätte ihrer Kinder kennen. Offene Angebote wie Elterncafes und Kurse ermöglichen eine leichte Kontaktanbahnung.
Nicht nur im europäischen Ausland, sondern mittlerweile auch in verschiedenen Bundesländern werden sehr gute Erfahrungen mit der Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren gemacht. Die Impulse gingen Anfang Ende der 1990er Jahre von den englischen "Early Excellence Centern" aus und wurden in Berlin und NRW zügig aufgegriffen. In Deutschland knüpfen sie zum Teil an Ideen der Mütterzentren, Eltern-Kind-Zentren bis hin zu Mehrgenerationenhäusern an. In Niedersachsen ist es der Stadt Hannover seit 2006 mit einem vorbildlichen Programm gelungen, mittlerweile 20 Kindertagesstätten zu Familienzentren auszubauen. Die Stadt Hannover finanziert mit 40.000€ jährlich eine Koordinierungsstelle pro Familienzentrum.
Die gesetzlichen Aufgaben der Kindertagesstätte (frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung) werden erweitert und transformiert:
Familien erhalten Unterstützung durch Beratungsleistungen und Angebote, die den Erziehungsprozess unterstützen. Die Eltern werden als Expert/innen ihrer Kinder in die pädagogische Arbeit einbezogen.
Die Kindertagesstätte orientiert sich am Sozialraum. Es werden niedrigschwellige Angebote vernetzt bzw. in die Kindertagesstätte geholt. Kooperationen mit Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen, Gesundheitsdiensten etc. werden eingegangen.
Die Familie als Ganzes in die Kindertagesstätte-Arbeit mit einzubeziehen und die Eltern als Experten ihrer Kinder anzuerkennen, bedeutet nicht nur zeitlich Mehrarbeit, sondern vor allem viel Zeit für die Teamentwicklung. Dazu bedarf es in hohem Maße einer Professionalisierung der Fachkräfte durch Fachberatung und Fortbildung.
Das jetzige Kindertagesstätten-System ist bereits sehr belastet durch unzureichende Personalausstattungen und ständig steigende Ansprüche an die frühkindliche Bildungsarbeit. Kindertagesstätten machen sich trotzdem auf den Weg, weil sie von der Idee des Familienzentrums überzeugt sind und weil sie mit der Konzentration auf die Kinder an Grenzen der Förderung des Kindes stoßen.
Die Erfahrungen in der Stadt Hannover zeigen, dass Kindertagesstätten Unterstützung brauchen bei:
- der Weiterentwicklung ihrer Aufgaben hin zur Familienförderung
- dem Aufbau und der Pflege von Vernetzungsstrukturen.
Das Land sollte diese Entwicklungen anregen und finanziell unterstützen:
Die Unterstützung muss zum einen durch zusätzliche Personalstunden, die für Leitungsfreistellung der Kindertagesstätten und für Verfügungszeiten der Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt werden, und zum anderen durch die Begleitung entsprechend fortgebildeter FachberaterInnen und durch die Fortbildung der Leitungen und Fachkräfte erfolgen
Die Landesfinanzhilfe für zusätzliche Personalstunden soll unter der Voraussetzung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Land und Kindertagesstätten-Träger gewährt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden
- Zusicherung des Trägers, die Weiterentwicklung aktiv zu unterstützen, den Early-Excellence-Ansatz einzuführen und die inhaltliche Arbeit zu überprüfen
- Vorlage eines entsprechenden Konzepts
- Wille zur Kooperation mit anderen Fachleuten und Einrichtungen
- Aktive Beteiligung von Eltern
Mit Mehrausgaben für die Landesfinanzhilfe in Höhe von jährlich 8 Millionen Euro ist die Weiterentwicklung von jeder 3. Kindertagesstätte zu einem Familienzentren möglich.
Kindertagesstätten-Fachkräfte brauchen ein gut ausgebautes Fachberatersystem. Fachlich (auch im Kommentar zum Nds. KiTaG) wird von einer Fachberatung für 30 Kindertagesstätten ausgegangen. Im Nds. KiTaG wird noch davon ausgegangen, dass das Landesjugendamt als Fachberatung einspringen kann. Spätestens mit der Abschaffung des Landesjugendamtes und Überlastungsanzeigen der Mitarbeiterinnen im Kultusministerium ist dies ausgeschlossen. Um die Fachberatung gemäß § 11 des Kindertagesstätten-Gesetzes flächendeckend sicherzustellen, muss das Land einen Teil der entstehenden Personalkosten übernehmen.
Wenn flächendeckend Fachberater zur Verfügung stehen und zu Early-Excellence-Fachkräften fortgebildet würden, könnten sie die Idee und die notwendigen Veränderungen verbreiten und die Prozesse fachlich unterstützen.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender