Antrag: Kinder brauchen mehr! - Kinderarmut durch Kindergrundsicherung und bedarfsgerechte Hilfen bekämpfen!
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
- Immer mehr Kinder in Niedersachsen leben in Armut. Nicht ohne Grund eröffnen Kirchen und Wohlfahrtverbände Essenstafeln speziell für Kinder und Jugendliche. Wie eine Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung  zutreffend feststellt, kann mit dem im Regelsatz für Kinder vorgesehenen Betrag von 2,55 Euro am Tag ein Kind unter 14 Jahren nicht gesund  ernährt werden. In den meisten Fällen kostet bereits ein Schulessen mehr als der von Bund und Ländern für den gesamten Tag zugebilligte Betrag für Ernährung und Getränke.
- Arme Kinder haben deutlich reduzierte Entwicklungs- und Bildungschancen. Schon vor der Einschulung werden bei Kindern aus sozial schwachen Familien vermehrt Entwicklungsverzögerungen und Gesundheitsstörungen festgestellt. Wir brauchen gleiche Chancen für alle Kinder, deshalb darf an deren materieller Versorgung nicht gespart werden.
- Die pauschale Ableitung der Kinderregelsätze aus dem Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen ist realitätsfern und hat sich in der Praxis nicht bewährt. Notwendig ist ein eigenständiger Regelsatz für Kinder, der auf wissenschaftlichen Erhebungen über deren besondere entwicklungsbedingten Bedarfe beruht.
- Die durch die Landesregierung im August 2007 rückwirkend zum 01.07.07 vorgenommene Erhöhung der Kinderregelsätze in der Sozialhilfe (SGB XII) um 2 Euro ist vollkommen unzureichend und wird den Bedürfnissen nach einer angemessenen Leistung nicht gerecht.
- Die Forderungen der Landesarmutskonferenz und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nach einer Erhöhung der Regelsätze sowie der Einrichtung eines Sonderfonds zur Unterstützung von Kindern aus einkommensschwachen Familien sind vor dem Hintergrund der ungleichen Bildungschancen in Niedersachsen berechtigt.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf
a). sich dafür einzusetzen, dass:
1. Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGBII oder SGB XII beziehen, eine eigenständige Kindergrundsicherung  erhalten, die ihren tatsächlichen Bedürfnissen entspricht,
2. zur Ermittlung der materiellen Basis einer Kindergrundsicherung ein neues, bedarfsorientiertes Bemessungssystem für eine armutsfeste und kindgerechte Erhebung der Regelsätze unter Beteiligung von Wohlfahrtsverbänden , Verbänden und WissenschaftlerInnen jenseits der nur alle 5 Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) entwickelt wird. Auf dieser Grundlage sollen die Regelsätze des ALG II und des SGB XII vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern überarbeitet und neu festgelegt werden,
3. die Kinderbedarfe bis dahin kurzfristig im Rahmen eines spezifischen Kinderwarenkorbes durch ein Expertengremium, bestehend aus VerbandsvertreterInnen und Sachverständigen, festgelegt werden,
4. im Übergang vorab sofort gesetzliche Regelungen zur Gewährung von Sachleistungen geschaffen werden, die der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen (z.B. Kosten für aufwändiges Schullernmaterial, die Inanspruchnahme von Sportangeboten und kulturellen Bildungsangeboten).
b)
Als Sofortmaßnahme einen Sozialfonds zur Unterstützung bedürftiger Kinder- und Jugendlicher in Höhe von 3 Mio €. Einzurichten. Dieser soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen, Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen und erwerbslosen Familien bei Mahlzeiten in den Kindertagestätten und Schulen sowie bei den Kosten für aufwändige Lernmittel, eintägige Klassenfahrten oder der Inanspruchnahme von Sportangeboten oder Angeboten der kulturellen Bildung unterstützen. Auch ist  sicherzustellen, dass die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler aus armen Familien, die ab der Klasse 11 eine weiterführende Schule außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde besuchen, übernommen werden.
Begründung
Kinderarmut ist in der Bundesrepublik keine Randerscheinung. Jedes sechste Kind lebt in einer Familie, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe nach dem zweiten Buch und zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II, SGB XII) bezieht. Diese Tendenz ist trotz des wirtschaftlichen Aufschwunges ungebrochen. Durchschnittlich bezogen 2006 bundesweit 1.847.837 Personen unter 15 Jahren Sozialgeld nach dem SGB II. In Niedersachsen waren es 2006 im Jahresmittel 200.962 Heranwachsende gegenüber 181.125 im Jahre 2005. Damit lebten 11 % mehr Kinder und Jugendliche in Armutsverhältnissen als im Jahr zuvor. Â In Niedersachsen bezogen zudem Ende 2006 3.536 Kinder und Jugendliche unter 18 Sozialgeld nach dem SGB XII.
Arme Kinder und Jugendliche haben eingeschränkte Lebens- und Teilhabechancen. Sie sind vielfach in ihrer körperlichen und gesundheitlichen Entwicklung benachteiligt. Â Schon vor der Einschulung werden bei Kindern aus sozial schwachen Familien vermehrt Entwicklungsverzögerungen und Gesundheitsstörungen festgestellt. Armut ist häufig mit verminderten Bildungschancen verbunden. Eine zentrale Erkenntnis der PISA-Studie ist, dass heute immer noch der soziale Status der Eltern weitgehend den Bildungserfolg ihrer Kinder bestimmt.
Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss die Politik auf mehreren Wirkungsebenen ansetzen. So ist zum Beispiel der Ausbau von Ganztagsschulen, von individuellen Förderangeboten in Schulen und Kindertagesstätten sowie ein ausreichendes Angebot an qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung vom frühen Alter an unverzichtbar.
Eine existenzsichernde materielle Absicherung durch bedarfsgerechte Regelsätze ist jedoch eine notwendige Bedingung für die Sicherung von Teilhabechancen und für die Inanspruchnahme von weiteren staatlichen Förderleistungen. Das Fehlen dieser materiellen Grundvoraussetzung behindert die Wirkung von weiteren familien-, bildungs- und beschäftigungspolitischen Reformansätzen. Kinder und Jugendliche aus armen Familien brauchen eine faire Chance, ihre individuellen Potenziale zu entwickeln und zu entfalten, gesund aufzuwachsen, Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen und so eine gute Ausgangsposition für ihre weitere Lebensgestaltung und ihre berufliche Perspektive zu erhalten.
Die Regelleistungen nach dem SGB II und SGB XII decken das Existenzminimum nicht. Es besteht seit Jahren ein Nachholbedarf von ca. 20%, wie der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband in einem Gutachten hat berechnen lassen. Insbesondere sind die Auswirkungen der Gesundheitsreform, der Mehrwertsteuererhöhung und der Anstiege der Stromkosten nicht berücksichtigt worden.
Neben dieser Tatsache ist jedoch vor allem die Herleitung des Kinderregelsatzes höchst fragwürdig und führt zu einer strukturellen Unterversorgung von Kindern. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beträgt der Regelsatz 60 % des Eckregelsatzes eines Erwachsenen von derzeit 347 €. Dies entspricht einem Betrag von 209 €. Für Jugendliche ab 15 Jahren beträgt der Regelsatz 80 % des Eckregelsatzes. Dies entspricht einem Betrag von 278 €.
Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, deren Eltern das Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe beziehen, orientieren sich nach einhelliger Auffassung von Experten nicht an dem besonderen entwicklungsbedingten Bedarf von Kindern, sondern werden mehr oder weniger willkürlich von einer unzureichenden Bezugsgröße mehrfach pauschal aus dem Eckregelsatz eines erwachsenen, allein stehenden Haushaltsvorstandes abgeleitet. Dieser Eckregelsatz wird wiederum nicht auf der Basis des Verbrauchsverhaltens von Familien ermittelt, sondern aus dem Verbrauchsverhalten der unteren 20 % der Ein-Personen-Haushalte aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Diese Bezugsgruppe besteht mehrheitlich aus Rentnern. Sie ist in keiner Weise geeignet, die besonderen entwicklungsbedingten Bedarfe von Kindern abzubilden.
Die Verbrauchsausgaben der unteren 20 % der Einkommen von Alleinstehenden werden jedoch nicht 1:1 auf die Regelsätze übertragen. Es werden nochmals prozentuale Abzüge auf einzelne Verbrauchspositionen vorgenommen. So werden beispielsweise von der Ausgabenposition für Nahrungsmittel und Getränke nur 96 % im Regelsatz berücksichtigt. Hiervon wird Kindern unter 15 Jahren durch die pauschale Ableitung vom Eckregelsatz nur 60 % zuerkannt. Dies führt zu realitätsfernen Verbrauchspositionen im Regelsatz.
Einmalige Leistungen, die in der alten Sozialhilfe vor dem Jahr 2005 ganz überwiegend Kinder erhalten haben, sind im neuen Sozialgeld pauschal durch einen Aufschlag in den Eckregelsatz für Erwachsene integriert worden. In diesem pauschalen Aufschlag sind jedoch die einmaligen Leistungen aller Altersgruppen zusammengefasst worden, obwohl RentnerInnen kaum einmalige Leistungen in Anspruch genommen haben. d.h., die besonderen alterspezifischen Unterschiede sind zu ungunsten von Kindern eingeebnet worden. Der Wegfall einmaliger Leistungen in Kombination mit einer unzureichenden Bedarfsfestlegung im Regelsatz führt vielfach dazu, dass die betroffenen Familien keine Rücklagen für die im pauschalierten Regelsatz enthaltenen Ausgabenpositionen bilden können. Insbesondere im Falle eines längeren Leistungsbezugs kann die Anschaffung von Kleidung, der Mehraufwand für eine gesunde Ernährung, die Mitgliedsgebühren für den Sportverein, die Kosten für die Teilnahme am Schulessen oder für die Busfahrkarte nicht finanziert werden.
Gerade zu Beginn des Schuljahrs wird überdeutlich, dass die Ausgaben für Lernmittel wie Hefte, Stifte, Malutensilien, Kopiergeld, Arbeitshefte, Zeichenblöcke und Ähnlichem, die sich auf bis zu 100 Euro (in Fällen wie Kauf von Ranzen oder Taschenrechnern auch erheblich mehr) belaufen können, die finanziellen Möglichkeiten armer Familien übersteigen. Den betroffenen Kindern und Jugendlichen wird hier die Chancengleichheit im Bildungsbereich genommen. Es ist erforderlich für diese und andere Fälle die Möglichkeit einmaliger Beihilfen wieder einzuführen.
Bei der Erhöhung der Regelsätze des ALG II zum 1.1.2007 hat die große Koalition nicht nur die Chance vertan, die erkennbare und durch Armutsstudien belegte Kinderarmut abzumildern. Im Gegenteil: Sie wurde faktisch für die nächsten Jahre fortgeschrieben. Die Länder haben sich bei der Anpassung der Regelsätze des SGB XII lediglich dem Bund angeschlossen. Die Überprüfung der Regelsätze nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erfolgt in viel zu langen Abständen und ist wegen der dort gewählten Referenzgruppen nahezu wirkungslos. Es müssen deshalb dringend korrigierende Maßnahmen für eine armutsfeste und kindgerechte Erhebung der Regelsätze mit der Perspektive der Einführung einer Kindergrundsicherung ergriffen werden. Dafür sind beratende Expertengremien mit Beteiligung von WissenschaftlerInnen aus der Armutsforschung, Wohlfahrtsverbänden und dem Deutschen Verein für Öffentliche und Private Fürsorge (DV) einzurichten.
So lange die Leistungen des ALG II und des SGB XII keine auskömmlichen Regelungen vorsehen, muss neben der Möglichkeit der Sachleistungsgewährung das Land gemeinsam mit den Kommunen in einem Sozialfonds passgenaue und unbürokratische Hilfemöglichkeiten bereitstellen, um mehr Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche aus armen Familien zu ermöglichen. Ein Sozialfonds nach dem Vorbild Rheinland-Pfalz` soll dafür sorgen, dass kein Kind aus sozialen Gründen von schulischen Angeboten ausgeschlossen bleibt.
Ursula Helmhold
Parlamentarische Geschäftsführerin