Antrag: KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten

Antrag
nach § 31 Abs. 1 Satz 2 GO LT

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/die Grünen

Entschließung

Zurzeit geht direkt vor unseren Augen nicht weniger als eine technische Revolution vonstatten: Spätestens mit dem Erscheinen des Chat-Bots „Chat-GPT“ im November 2022 sind KI-Anwendungen auch für interessierte Laien frei zugänglich und in den meisten Fällen auch kostenlos verfügbar. Mithilfe Künstlicher Intelligenz können fortan Texte und Bilder generiert werden. Die generierten Texte, aber auch generierte Bilder, sind in ihrer sprachlichen, inhaltlichen und ästhetischen Komplexität mit real von Menschen erzeugten Werken in vielerlei Hinsicht vergleichbar. Die Bandbreite der möglichen Anwendungsbereiche für KI ist generell beinahe unendlich groß: Medizin, Natur- und Geisteswissenschaften, das Ingenieurwesen und im Grunde sämtliche Wissenschaftsfelder könnten potenziell vom Einsatz Künstlicher Intelligenz profitieren.

Die technische Entwicklung schreitet rasend schnell voran, so dass spätestens mit dem Start von GPT 5 im August 2025 die qualitativen Unterschiede zwischen menschengemachten und KI-generierten (Sprach-)Erzeugnissen kaum noch zu erkennen sind. Stand heute haben auch alle üblichen Textverarbeitungsprogramme KI-Anwendungen in ihre Funktionspalette aufgenommen. Dabei können inzwischen auch komplexe Textsorten eigenständig durch eine KI generiert werden.

Der Algorithmus der KI greift bei der Erstellung von Texten auf ein erlerntes Sprachmodell zurück, das bereits zum heutigen Zeitpunkt in der Lage ist, nicht nur den zu Trainingszwecken erworbenen Input zu reproduzieren, sondern eigenständige sprachliche Äußerungen hervorzubringen. Aus der einstigen „Schreibhilfe“ ist eine eigenständig textproduzierende Instanz geworden, die von der Nutzerin bzw. dem Nutzer zielgerichtet „beauftragt“ werden kann, wissenschaftliche Texte zu erstellen. Je detailreicher die „Arbeitsanweisungen“ (die sog. „Prompts“), desto detailreicher und realistischer auch das Ergebnis. Dabei kann die als „Ghostwriter“ fungierende KI inzwischen sogar eine subjektive Perspektive einnehmen und damit einen realen Menschen beinahe deckungsgleich imitieren.

Diese Entwicklung hat direkte Auswirkungen auf den Wissenschaftsbetrieb, insbesondere auf Forschung und Lehre, und berührt dabei auch ethische und rechtliche Fragestellungen. In der Wissenschaft gehören die Rezeption und Erstellung von Texten bzw. Textinhalten zum grundsätzlichen Handwerkszeug, sowohl in der Forschung als auch in der Lehre. Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Prüfungstexte sind in der Regel hochkomplexe sprachliche Äußerungen, die einerseits das Basiselement des wissenschaftlichen Diskurses, andererseits den Grundbestandteil einer akademischen Prüfungsleistung darstellen. Beiden liegt zugrunde, dass sich an ihnen eine akademische Leistung ablesen lassen kann.

In Zeiten der Texterstellung durch eine Künstliche Intelligenz, die als „Ghostwriter“ verwendet werden kann, gerät dieses grundlegende Prinzip ins Wanken.

Festzustellen ist, dass diese offenen Fragen derart fundamentaler Natur sind, dass sie eines grundlegenden Regelsystems, einer Art „KI-Kodex“ bedürfen.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass ein Verbot von KI-Anwendungen im Hochschulkontext zum jetzigen Zeitpunkt weder realistisch noch sinnvoll ist – nun gilt es, die bestehenden Risiken einzudämmen und im Gegenzug die zweifellos vielfältigen positiven Entwicklungsmöglichkeiten und konkreten Arbeitserleichterungen auch in den Wissenschaftsbetrieb einzubetten, ohne dass dessen Möglichkeiten zur ‚Wertschöpfung‘ (auch im nicht-pekuniären Sinne) beschnitten werden.

Wichtig im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist darauf zu achten, dass alle Studierenden den gleichen Zugang zu KI haben, damit sich nicht einfach bessere Leistungen durch einen besseren Zugang zu KI gekauft werden können. Dazu gehört auch, dass Lehrangebote an Hochschulen an den Einsatz von KI angepasst werden sollten. Klar ist, dass die Anforderungen an Absolvent/innen sich geändert haben und sowohl Lehrende als auch Studierende einen Umgang mit KI für sich finden müssen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Anwendungsbereiche für KI in den unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen und –sparten höchst unterschiedlich ausfallen können.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass das Land Niedersachsen sich schon seit Jahren konsequent dem Thema Künstliche Intelligenz widmet und seine Anstrengungen in letzter Zeit auch noch deutlich intensiviert hat. An dieser Stelle sollen auch exemplarisch die Initiativen der Landeshochschulkonferenz, der Volkswagenstiftung und „Hochschule.digital Niedersachsen“ genannt werden, die sich – gemeinsam mit der Landesregierung – mit dem Themenkomplex „KI“ beschäftigen. Gleichzeitig begrüßen wir, dass auch die Niedersächsischen Hochschulen sich bereits seit längerer Zeit intensiv mit einer möglichen Einbettung von KI in Hochschulkontexte bzw. in die wissenschaftliche Forschung und Lehre befassen.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung,

  1. In Zusammenarbeit mit den Niedersächsischen Hochschulen einen „KI-Kodex“ für Forschung und Lehre auszuarbeiten, der die Beziehung zwischen Wissenschaft, dem menschlichen akademischen Individuum und der Künstlichen Intelligenz definiert,
  2. eine nahtlose Einbettung dieses Kodex in die KI-Gesamtstrategie der Landesregierung zu gewährleisten,
  3. außerdem insbesondere für Studierenden Möglichkeiten zu prüfen, wie ein möglichst kostengünstiger und barrierefreier Zugang zu KI-Werkzeugen und KI-Anwendungen gewährleistet werden kann,
  4. dabei grundsätzlich auf Produkte/Anbieter zu setzen, die der EU-Gerichtsbarkeit unterliegen,, um die technische Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern zu minimieren
  5. die niedersächsischen Hochschulen bei dem Prozess der Ausarbeitung von modernen Lernzielen und Strategien, wie KI in Forschung und Lehre integriert werden kann, weiter zu begleiten. Gemeinsam mit den Hochschulen ggf. zusätzliche Wege zu entwickeln, Studierenden die Fähigkeiten im Umgang mit KI, deren Chancen, aber auch deren Risiken zu vermitteln. Und die Hochschulen darin zu unterstützen wie Prüfungsformate umgestaltet werden können vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten durch KI,
  6. die niedersächsischen Hochschulen darin zu bestärken, dass neben der technologischen Entwicklung auch notwendigerweise die ethischen, rechtswissenschaftlichen, ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Auswirkungen von KI als Querschnittsthema betrachtet werden,
  7. hierbei auch z. B. mittels Bundesratsinitiativen oder über die Wissens-MK eine bundesweite Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen und Transparenzstandards herzustellen,
  8. eine Unterstützung der interdisziplinären Forschung zur Entwicklung alternativer, „schlanker“ Modelle generativer KI für Forschung und Lehre zu prüfen, die deren Finanzierbarkeit, Stabilität, Transparenz sowie ethische und rechtliche Einordnung erleichtern. Digitale Systeme müssen vertrauenswürdig sein; daher gilt es, ausschließlich transparente und diskriminierungsfreie Algorithmen einzusetzen,
  9. einen Dialogprozess mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zum Themenbereich KI in Hochschule und Wissenschaft anzustoßen, um vielfältige Perspektiven einzubinden und sicherzustellen, dass nicht nur bestimmte Geschäftsmodelle von KI profitieren, sondern auch hohe ethische Maßstäbe und Nachhaltigkeitsansprüche erfüllt werden,
  10. ferner auch Verfahren zu etablieren, wie die Verwendung von KI möglichst transparent gestaltet bzw. sichtbar gemacht werden kann, um einen ‚verdeckten‘ Einsatz von KI im Wissenschaftsbetrieb zu verhindern,
  11. die noch offenen rechtlichen Fragen zu klären, die sich z. B. auch in Hinblick auf Urheberschaft, den Schutz personenbezogener Daten und geistiges Eigentum ergeben.

Begründung

Der nicht aufzuhaltende technische Fortschritt in Sachen „KI“ birgt viele Möglichkeiten und Risiken. Es gilt, Niedersachsen und den hiesigen Wissenschaftsbetrieb gut auf die technologischen Neuerrungen vorzubereiten, die durch Künstliche Intelligenz entstehen. Niedersachsen soll hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Spitzenforschung, aber auch die Lehre an Hochschulen werden zukünftig auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz nicht verzichten können, wenn sie weiterhin wettbewerbsfähig sein wollen.

Es stellt sich die Frage, welchen Wert wissenschaftliche Arbeiten innerhalb einer akademischen Konkurrenzsituation heute überhaupt noch haben können? Wie können textbasierte Prüfungsleistungen überhaupt noch bewertet werden? Hinzu kommt die Frage, wer nun genau Urheberin oder Urheber eines wissenschaftlichen Textes ist, der mithilfe von KI entstanden ist? Ist es immer noch das menschliche Individuum, das durch gezielte Fragestellungen an den Algorithmus überhaupt erst zu den vorliegenden Ergebnissen gekommen ist, die ja idealerweise noch einer Bewertung und Endredaktion unterliegen? Oder muss nicht vielmehr die Künstliche Intelligenz als Urheberin betrachtet werden, bei der der menschliche Input eine nur noch untergeordnete Rolle spielt? Welchen Wert hätte dann noch eine wissenschaftliche Hausarbeit als Prüfungsleistung? Die Fakultät für Betriebswirtschaft der Wirtschaftsuniversität in Prag hat Medienberichten zufolge bereits im Jahr 2023 Bachelorarbeiten abgeschafft, weil sich an diesen nur noch schwerlich eine akademische Eigenleistung ablesen lässt.

Bisher etablierte wissenschaftliche Prüfungsformate und Lernziele könnten zukünftig durch den Einsatz von KI ihre Wertigkeit und Sinnhaftigkeit verlieren. Hier gilt es, inhaltlich systematisch nachzusteuern. Es ist dabei zudem dringend notwendig, die Anwendung von KI in irgendeiner Form sichtbar zu machen und deren Gebrauch transparent zu gestalten.

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