Antrag: Keine Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

  1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ab 2007 zu verhindern und sich für eine entsprechende Änderung des Rundfunkstaatsvertrageseinzusetzen.
  2. Die Koppelung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an rundfunkempfangsfähige Geräte muss angesichts der zunehmenden Medienkonvergenz (Zusammenwachsen und Verschmelzen bisher traditionell getrennter Kommunikationsbereiche) überdacht werden. Die Landesregierung wird aufgefordert sich in der Rundfunkkommission der Länder für eine geräteunabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzusetzen. 

Begründung

Die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs soll am 1.1. 2007 in Kraft treten. Gegen diese Regelung machen derzeit sowohl der wirtschaftliche Mittelstand als auch Privatanwender von PCs mobil. Durch die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs werden Freiberufler, Kleinunternehmen, Handwerksbetriebe, Vereine und Privatnutzer finanziell erneut  belastet. Der Verweis darauf, dass diese neuartigen Empfangsgeräte für die genannten Berufsgruppen dann gebührenfrei sind, wenn bereits andere Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich zum Empfang bereitgehalten werden, ändert daran nichts. Eine Umfrage der Handwerkskammern hat ergeben, dass ca. 97 % der teilnehmenden Betriebe heute über internetfähige Geräte an ihren Standorten verfügen. 57 % der befragten Handwerksbetriebe werden aber  ab 2007 nicht von den Regelungen zur Befreiung von der Gebührenpflicht profitieren können. Der Anteil der belasteten Betriebe wird noch größer ausfallen, wenn PCs in Bezug auf die Gebührenhöhe wie Fernsehgeräte eingeschätzt werden. Nach Zahlen der GEZ  handelt es sich bei den in den Betrieben vorhandenen herkömmlichen Geräten fast ausschließlich um Radiogeräte. Die jährliche Zusatzbelastung dieser Betriebe durch die Erhöhung von der Grund- auf die Fernsehgebühr betrüge 138,12 €, Betriebe ohne angemeldetes Radiogerät würden sogar mit 204,36 € mehr belastet werden. 

Die Rundfunkgebührenpflicht ist herkömmlich an das Bereithalten eines Empfangsgerätes geknüpft (§ 4 RGebStV), auf die tatsächliche Nutzung kommt es dabei nicht an. Der alleinige oder zumindest deutlich überwiegende Zweck eines Radios oder Fernsehers ist  der Empfang von Rundfunksendungen. Rundfunkempfang ist jedoch nicht der hauptsächliche Sinn und Zweck von Computern, sondern in erster Linie Datenverarbeitung. Hierfür nutzen auch die allermeisten Betriebe ihre PCs und weniger zum Fernsehschauen oder Radiohören. Allerdings ist es heute kaum noch möglich einen nicht-internetfähigen Computer zu erwerben. Es ist sowohl Betrieben als auch Privatanwendern kaum zu vermitteln und auch nicht zumutbar, dass sie für ein Gerät Rundfunkgebühren bezahlen sollen, welches für diesen Zweck weder angeschafft noch benutzt wird. Weniger als 1,8 % der befragten Handwerksbetriebe geben an, dass sie über den PC Radio empfangen, der Anteil der Fernsehkonsumenten liegt bei etwa 0,4 %.  Die Betriebe haben indessen keine Chance der Gebühr zu entgehen, da sie durch den normalen Geschäftsverkehr und die Bestimmungen zur Meldung der Umsatzsteuer faktisch gezwungen sind, einen internetfähigen PC vorzuhalten. Die neue Regelung verwehrt zudem Privathaushalten mit PC, die bisher bewusst auf Rundfunkempfangsgeräte verzichtet haben die Möglichkeit keine Rundfunkgebühren zahlen zu müssen.  

Angesichts der Konvergenz der Medien und der ständigen neuen technischen Möglichkeiten bzw. Multifunktionalität vieler Geräte (Palms, Handhelds, Handys) stellt sich die Frage, ob das geltende Gebührenprinzip, welches sich an der prinzipiellen Rundfunkempfangsfähigkeit der Geräte festmacht, noch lange aufrechtzuerhalten ist. Mit der Neuentwicklung weiterer Elektronikgeräte, die von den Herstellern ebenfalls mit einer Sendeempfangsfähigkeit ausgestattet werden, wird sich das gegenwärtige Problem erneut stellen. Das Netz zur Gebührenpflicht spannt sich immer enger über die Verbraucher. Daher ist generell zu überlegen, ob die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine andere Basis gestellt werden muss. Eine allgemeine Mediengebühr aller Haushalte wäre hierfür eine Möglichkeit, die es in der Rundfunkkommission der Länder zu prüfen gilt.      

Zudem wird das bestehende Vollzugsdefizit beim Gebühreneinzug mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung noch verschärft. Eine weitere Ausdifferenzierung hinsichtlich der Empfangsgeräte ist für die Verbraucher und Gebührenpflichtigen schwer durchschaubar und trifft auf Unverständnis. Bereits bisher muss die Rundfunkgebühr mit zum Teil fragwürdigen Methoden der Beauftragten der GEZ unter Verletzung des Datenschutzes und mit erheblichem Aufwand eingetrieben werden.

     

Fraktionsvorsitzender

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