Antrag: Keine elektronischen Fußfesseln! Auch nicht für potenzielle islamistische Gewalttäter!

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 17.01.06
Der Landtag wolle beschließen:
Noch vor dem Jahreswechsel wurde bundesweit ein Vorstoß des niedersächsischen Innenministers bekannt, auf der kommenden Innenministerkonferenz im Mai 2006, eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorzuschlagen, die die Einführung von elektronischen Fußfesseln für potenzielle islamistische Gewalttäter zum Inhalt haben soll. Schon jetzt wird deutlich, dass die meisten Länder eine solche Regelung wegen der Verletzung von Grundrechten ablehnen. Lediglich der bayerische Innenminister Beckstein hat Zustimmung signalisiert.
Entschließung
Die Landesregierung wird aufgefordert, von den populistischen, rechtstaatswidrigen und zur Bekämpfung des Terrorismus ungeeigneten Planungen zur Einführung von elektronischen Fußfesseln Abstand zu nehmen und eventuelle entsprechende Gesetzesänderungsinitiativen anderer Bundesländer abzulehnen.
Begründung
Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung gilt der rechtsstaatliche Grundsatz, dass der Staat die Freiheit eines Menschen nur nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren wegen eines konkreten Gesetzesverstoßes oder vorübergehend zur Abwendung einer nachweislich unmittelbaren Gefahr durch einen Tatverdächtigen nach richterlicher Anordnung einschränken darf.
Schon die von Bundesinnenminister Schäuble geforderte Vorbeugehaft für potenzielle islamistische Terroristen wird allgemein als Verletzung der Grundrechte abgelehnt. Im gleichen Atemzug will der niedersächsische Innenminister nun auch die Freiheit von Menschen beschränken, denen kein Gesetzesverstoß vorgeworfen werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2005, mit der es die vorbeugende Telefonüberwachung in Paragraf 33a des Niedersächsischen Sicherheit- und Ordnungsgesetzes (SOG) für nichtig erklärte, die Anknüpfung an dem Merkmal der "gefährlichen Person" für verfassungswidrig erklärt.
Ein Innenminister, der in Kenntnis dieser Urteilsgründe erneut Vorstöße macht, Personen zu sanktionieren, weil sie angeblich gefährliche Personen sind, muss sich vorhalten lassen, dass er als Innenminister ungeeignet ist.
Nur um des populistischen Vorteils wegen, rechtsstaatswidrige Vorschläge zu unterbreiten, disqualifiziert diesen Minister.
Innenminister und Innensenatoren der CDU in anderen Bundesländern haben durch ihre Kritik an dem Vorschlag gezeigt, dass sie sich verfassungskonform verhalten wollen.
Insgesamt ist daher festzustellen, dass die Forderung nach der Einführung von elektronischen Fußfesseln für potenzielle islamistischen Gewalttäter abzulehnen ist.
Fraktionsvorsitzender

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