Antrag: Kein weiterer Ausbau der Elbe - den Angriff auf die Auenlandschaft abwehren
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 14.02.06
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die Elbe ist der letzte auf weite Strecken frei fließende Strom in Mitteleuropa. Die Anrainerländer an der mittleren Elbe haben die Elbtalaue als Biosphärenreservat ausgewiesen, die UNESCO hat die Flusslandschaft Elbe als Schutzgebiet von internationalem Rang anerkannt.
Der Landtag bekräftigt seine Beschlüsse aus der 58. Sitzung am 20.06.1996 und der 119. Sitzung am 24.10.2002 und lehnt weiterhin den Ausbau der mittleren Elbe sowohl durch Staustufen als auch durch den so genannten naturnahen, gemäßigten Ausbau als nicht naturverträglichen Eingriff in das Flussökosystem Elbe ab. Der Ausbau der mittleren Elbe für die Binnenschifffahrt stellt keine Alternative zu den Binnenschifffahrtswegen Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal dar. Ein wirtschaftlicher Güterverkehr wäre auf der Mittel- und Oberelbe auch mit Ausbau nach allen vorliegenden Erkenntnissen nicht möglich.
Der Landtag lehnt daher die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehene Verbesserung der landseitigen Anbindungen der deutschen Seehäfen insofern ab, soweit damit der Ausbau der mittleren Elbe gemeint ist.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- gemeinsam mit den anderen Elbanrainern länderübergreifende Konzepte zu entwickeln, um die einzigartige Flusslandschaft als Anziehungspunkt für naturnahen Tourismus, als Modellregion für Klimaschutz und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu präsentieren und europaweit zu vermarkten;
- sich bei der Bundesregierung mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass die alten Ausbaupläne, die nach dem Hochwasser 2002 gestoppt wurden, nicht wieder aufgenommen werden;
- und sich bei der Bundesregierung für eine Verbesserung der Anbindungen der Seehäfen über Schiene und Wasserwege einzusetzen, insbesondere für eine zügige Optimierung und Anpassung des Elbe-Seitenkanals an die Erfordernisse der heutigen Binnenschifffahrt; dazu gehört mittelfristig auch der Neubau des Schiffshebewerkes in Scharnebeck.
Begründung
Die rot-grüne Bundesregierung hat 2002 unter dem Eindruck des Jahrhunderthochwassers einen Stopp des Ausbaus und aller ausbauähnlicher Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe beschlossen. Der damalige Bundeskanzler Schröder und Umweltminister Trittin haben sich persönlich dafür eingesetzt, den jahrelangen Konflikt um den Ausbau der Elbe zu beenden. Im Koalitionsvertrag von 2002 wurde der weitere Ausbau der Elbe ausgeschlossen. Es sind keine neuen Fakten erkennbar, die eine Revision der Position der alten Bundesregierung begründen könnten. Im Gegenteil, eine kürzlich vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung vorgelegte Studie belegt, dass die Niedrigwasserhäufigkeit in den Sommermonaten als Folge des Klimawandels in Zukunft noch weiter zunehmen wird. Die bisher diskutierten Ausbauziele für die Elbe werden sich trotz enormer Investitionskosten nicht umsetzen lassen. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Elbe als Wasserstraße für Massengüter wird immer weniger wahrscheinlich.
Die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung sieht als eines ihrer Ziele die Förderung der Binnenschifffahrt durch eine Verbesserung der landseitigen Anbindungen der deutschen Seehäfen vor. Diese sollen gezielt und koordiniert ausgebaut werden. Die Verbesserung der Anbindung und Verknüpfung der Seehäfen mit den anderen Verkehrsträgern wird von Niedersachsen und den anderen Küstenländern immer wieder gefordert. Insbesondere wäre eine stärkere Verlagerung von Gütern auf das umweltverträgliche Binnenschiff, wo immer möglich, ein Gewinn für Umwelt und Menschen. Der Ausbau der Elbe von Hamburg bis Tschechien zu einer "leistungsfähigen" Wasserstraße, so wie die Aussage des Koalitionsvertrages von Regierungspolitikern interpretiert wird, ist allerdings weder ökonomisch, noch ökologisch vertretbar.
Der Landtag hat in der Vergangenheit, zuletzt im Herbst 2002 in einstimmigen Beschlüssen einen Ausbau der mittleren Elbe abgelehnt. Das wirtschaftliche Potenzial der Elbe liegt nicht in einem forcierten Ausbau, sondern auf der Basis dieser einmaligen Naturlandschaft kann hier eine Modellregion für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Naturtourismus entwickelt werden. Der Landtag hat diese Entwicklung bisher mit der Ausweisung des Biosphärenreservates, der Kooperation mit den Anrainerländern, der Anmeldung als UNESCO Biosphärenreservat und den Beschlüssen zur Stärkung der Elberegion durch besondere Fördermaßnahmen gezielt unterstützt. Ein weiterer Ausbau der Elbe stünde im Gegensatz zur eindeutigen Position des Landtags und den niedersächsischen Interessen und ist abzulehnen.
Fraktionsvorsitzender