Antrag: Kein FOC in der grünen Heide – Bewährte Raumordnungsregeln für die Ansiedlung von Hersteller-Direktverkaufszentren beibehalten

 

Hannover, den 26.06.07

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

  • dass Hersteller-Direktverkaufszentren, so genannte Factory-Outlet-Center (FOC) erhebliche raumordnerische Wirkungen entfalten und massive Veränderungen in der lokalen und regionalen Einzelhandelssituation auslösen können,
  • dass deshalb ein FOC nur in städtebaulich integrierten Lagen von Oberzentren gebaut werden darf, wenn diese Einrichtung die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und integrierter Versorgungsstandorte nicht wesentlich beeinträchtigt,
  • dass die geltenden Regeln in den Raumordnungsvorschriften des Landes zur Ansiedlung von Hersteller-Direktverkaufszentren sich bewährt haben und durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes 2006 bestätigt wurden.

Der Landtag sieht deshalb keine Notwendigkeit, die Rechtslage zu verändern. Er missbilligt den Versuch der Landesregierung durch eine Öffnungs- oder Experimentierklausel im vorliegenden Entwurf des neuen Landesraumordnungsprogramms die Voraussetzung für eine FOC-Ansiedlung "auf der grünen Wiese" zu ermöglichen, weil damit

  • nach dem Rückzug der Pläne für FOC-Projekte in Hessen und NRW ein neues FOC-Wettrüsten ausgelöst wird. Das gilt auch für weitere Standorte innerhalb Niedersachsens.
  • ein Präzedenzfall für weitere Projekte geschaffen würde,
  • in den potentiellen FOC-Regionen unzumutbar unnötige Kräfte gebunden, Entwicklungen blockiert und die regionale Zusammenarbeit geschädigt werden.

Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, die geltende Regelung in den aktuellen Entwurf des neuen Raumordnungsprogrammes zu übernehmen.

Begründung

Die geltende und als gerichtsfest bestätigte Regelung lautet:

Hersteller-Direktverkaufszentren sind Einzelhandelsgroßprojekte und aufgrund ihrer besonderen Ausprägung und Funktion nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten zulässig. Dies gilt auch für Erscheinungsformen des Handels in Verbindung mit Freizeit-, Kultur- und sonstigen Dienstleistungen, die in ihren Auswirkungen mit Hersteller-Direktverkaufszentren vergleichbar sind.

Mit diesem Raumordnungsziel lässt sich sicherstellen, dass FOC sich nicht gegen den mittelständischen Fachhandel richten und die gewünschte Attraktivierung und Belebung der Innenstädte konterkariert. Damit wird auch die Versorgungssituation stabilisiert.

Eine Beibehaltung der geltenden Regeln wird auch vom Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Niedersachen (LVMG) massiv eingefordert. Mit Hilfe der gutachterlichen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) zum geplanten FOC in Bispingen weisen sie nach, dass ein solches Projekt den Einzelhandel in den Nachbargemeinden bis ins weitere Umland hinein schädigt, Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Städte in der Region konterkariert und in erheblichen Umfang zusätzlichen Pkw-Verkehr produziert.

Mit ihren Plänen die bisherige Regelung zu lockern hat die Landesregierung ohne Not erhebliche Unruhe und Unsicherheit im Land ausgelöst. Nachdem man erst 2006 die geltenden Vorschriften gerichtlich durchgefochten hatte, sind jetzt wieder viele neue Begehrlichkeiten entstanden und der Streit um den Standort neu entbrannt.

Die immer wieder zur Begründung angeführte Konkurrenzsituation zu FOC-Standorten außerhalb Niedersachsens ist nicht gegeben. Sowohl NRW, als auch Hessen hatten zuletzt Entwicklungen in ihrem Bereich strikt unterbunden und Niedersachsen gebeten, diesem Beispiel zu folgen.

FOC im ländlichen Raum sind volkswirtschaftlicher und verkehrspolitischer Unsinn. Sie können auch keine Stärkung des ländlichen Raums bewirken, da die regionalen Negativeffekte eventuelle wirtschaftliche Vorteile der Standortgemeinde deutlich übersteigen.

Es ist erforderlich, dass so schnell wie möglich ein klares Signal zur Klärung und Beruhigung der Situation erfolgt. Dies kann mit der Übernahme der geltenden Regelung in den neuen Entwurf des Landesraumordnungsprogrammes geschehen.

Fraktionsvorsitzender

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