Antrag: Kein Einvernehmen des Landes zu einer weiteren Vertiefung von Unter- und Außenelbe, wenn...

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Die aktuell geplante Vertiefung stellt einen der bisher umfangreichsten und schwerwiegendsten Eingriffe in die Unter- und Außenelbe dar.
  • Schon die letzten Ausbaumaßnahmen (1999/2000) haben nicht prognostizierte Auswirkungen gehabt, die die Deichsicherheit, z. B. durch verstärkte Vorlanderosionen geschwächt haben.
  • Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen der letzten Elbevertiefung ist angesichts des noch laufenden Beweissicherungsverfahrens  nicht möglich, wenn die Auswirkungen der letzten Ausbaumaßnahmen von den nun geplanten überlagert werden.
  • Vor der letzten Fahrrinnenvertiefung wurden weitergehende Vertiefungsmaßnahmen wie der nun geplante Abtrag der "Sockelstrecke" wegen der hydrologischen, morphologischen und ökologischen Risiken von den unabhängigen Fachleuten der Expertenanhörung durch Battelle Europe 1991 als zu risikoreich abgelehnt. Diese Einschätzung wurde bis zuletzt auch von den im nachfolgenden Verfahren beteiligten Fachleuten des Landes Niedersachsen aus Wasserwirtschaft und Naturschutz geteilt.
  • Eine angemessene und vollständige Kompensation der letzten Fahrwasservertiefung gemäß naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung ist bis heute nicht erfolgt.
  • Die Landesregierung hat die Pflicht ihr Einvernehmen gemäß Artikel 89 Abs. 3 GG und § 4 bzw. § 14 Abs. 3 WaStrG zu dieser Vertiefung zu versagen, wenn niedersächsische Interessen aus Wasserwirtschaft und Landeskultur nicht gewahrt sind. Dazu gehört als wichtigster Aspekt die Sicherheit der Deiche.
  • Die betroffenen Menschen in der Unterelberegion erwarten zu Recht zeitnahe und konkrete Aussagen, unter welchen Umständen die Landesregierung ihr Einvernehmen versagen wird.

Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, sich bereits heute im Einzelnen zu den folgenden Entscheidungskriterien dahingehend zu äußern, ob das Einvernehmen bei Nichterfüllung versagt wird.

Das Einvernehmen zur Elbvertiefung wird nicht erteilt, wenn

  1. eine weitere Erhöhung des Tidehubs durch die geplante Elbevertiefung nicht sicher ausgeschlossen werden kann, oder
  2. ein weiterer Anstieg der Sturmflutwasserstände hierdurch zu befürchten ist, oder
  3. hierdurch eine weitere Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit (z. B. im Altenbrucher Bogen) ausgelöst wird, weil dies zu einer Risikoerhöhung für das vorhandene Vorland und die heutigen Deiche bei Sturmfluten führen kann, oder
  4. durch die Maßnahme eine zusätzliche Belastung der Hauptdeiche und Deichbauwerke durch Windwellen und/oder schiffserzeugten Wellengang entsteht, weil dadurch negative Folgen für die Deichsicherheit und den Tourismus befürchtet werden, oder
  5. eine in Intensität und Ausmaß stärkere Grundwasserversalzung befürchtet werden muss, weil die zu Nachteilen für die Landwirtschaft und den Obstbau führt, oder
  6. eine Verschlechterung der hydrologischen Verhältnisse im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie der EU bzw. der diesbezüglichen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften nicht auszuschließen ist.

Der Landtag fordert die Landesregierung zudem auf,

den von den Vorhabensträgern behaupteten Bedarf, die vorgebrachten Arbeitsplatzeffekte und das volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis aus aktueller Sicht durch unabhängige Gutachter prüfen zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Dies ergibt sich zwingend aus der aktuellen Diskussion, die diese Behauptungen stark in Frage stellt. Diese Diskussion wird auch durch Aussagen von Landesbehörden und vom Bundesamt für Naturschutz gestützt.

Begründung

In der aktuellen Diskussion um die erneute Elbvertiefung wird von allen Beteiligten immer wieder betont, dass eine zwingende Voraussetzung die Gewährleistung der Deichsicherheit ohne Abstriche ist. Eine solche Aussage hat aber nur begrenzten Wert, wenn nicht konkret belegt wird, wie dies sichergestellt werden kann. Die Vorhabensträger und ihre Gutachter haben hierzu bislang keine überzeugenden Angaben gemacht. Auch die Landesregierung sieht sich bisher offensichtlich nicht in der Lage, hierzu konkrete und für die betroffene Unterelberegion zufrieden stellende Angaben zu machen. Sie beschränkt sich auf relativ allgemein gehaltene, summarische Positionen, die letztendlich nicht verifizierbar sind. Diese für die Elbunterlieger völlig unbefriedigende Situation lässt sich bei allen parlamentarischen Initiativen der Oppositionsfraktionen der letzten Monate (Entschließungsanträge, Aktuelle Stunde, Große Anfrage, Kleine Anfragen) nachverfolgen. Somit entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung eine klare Aussage noch vor den Landtagswahlen im Januar 2008 vermeiden möchte.

Diese Situation ist den betroffenen Menschen an der Tideelbe nicht länger zuzumuten. Sie wollen Klarheit und fordern die Unterstützung ihrer Belange durch die Landesregierung ein. Dieser Anspruch lässt sich mit den im Entschließungstext genannten Aussagen erfüllen. Der Umstand, dass formal das Einvernehmen des Landes erst nach dem Planfeststellungsverfahren geprüft wird, schließt nicht aus, dass die Landesregierung bereits heute dazu klare Aussagen macht. Im Gegenteil: Ein solches Vorgehen würde die Transparenz der Einvernehmensentscheidung deutlich erhöhen und auch die Vorhabensträger frühzeitig mit den Anforderungen des Landes konfrontieren.  Zudem sollte nach der Wahl auch das gelten, was vor der Wahl gesagt wurde: Deichsicherheit und Hochwasserschutz sind nicht verhandelbar und müssen zweifelsfrei sichergestellt werden. Anstelle unterschiedlicher Meinungen zwischen Projektbefürwortern und –gegnern, denen widersprüchliche Gutachten zugrunde liegen, sind hier stichhaltige Belege notwendig. Die von den Vorhabensträgern vorgelegten Antragsunterlagen und Begleitgutachten werden dem nicht gerecht, da sie lückenhaft, fehlerhaft und wenig objektiv sind. Hier sind unabhängige Gutachten außerhalb der Bundeswasserstraßenverwaltung erforderlich.

Fraktionsvorsitzende

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