Antrag: Integrationsförderung für Kinder mit Behinderung unter 3 Jahren in Niedersachsen sichern!

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die Betreuung von Kindern mit Behinderung unter 3 Jahren ist in Niedersachsen ungeregelt, eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es bisher nicht. Zahlreiche Eltern legen Wert darauf, ihre Kinder auch im U3-Bereich integrativ betreuen zu lassen. Bislang scheitern sie häufig an den mangelnden Förderbedingungen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Im Rahmen des beschleunigten Ausbaus des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren, ebenfalls das Angebot für Kinder mit Behinderung im Krippenbereich, inklusive dem teilstationären Bereich ausreichend zu berücksichtigen.
  2. Unverzüglich die Landesförderung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern mit Behinderung in integrativen Kinderkrippen bzw. als Einzelintegration in Krippen zu regeln.
  3. Die Qualität der Betreuung (z.B. bzgl. der personellen Ausstattung) in diesen Gruppen bzw. in der Einzelintegration muss gewährleistet sein bzw. mindestens der Qualität der Integration im Kindergarten entsprechen.

Begründung

In Niedersachsen ist eine Förderung des Landes z.B. für Kinder mit Behinderung in integrativen Gruppen von Kindertagesstätten oder auch von Einzelintegration lediglich für den Elementarbereich – also für Kinder über 3 Jahre – vorgesehen. Für Kinder unter 3 Jahren sind diese niedersächsischen Regelungen jedoch nicht anzuwenden. Für die Eltern von unter 3-jährigen Kindern bedeutet das, wenn sie ihr Kind integrativ z.B. auch in einer Krabbelgruppe fördern lassen wollen, einen steinigen Weg durch die Bürokratie. Bisher konnten die Eltern in vielen Fällen eine Förderung nur durch gerichtliche Entscheidung erreichen. Oft gibt es eine so genannte "graue Integration", bei der behinderte Kinder in die Gruppen mit Krippenkindern aufgenommen werden ohne dass dafür entsprechend qualifiziertes und zusätzliches Personal zur Verfügung steht.

Andere Bundesländer sehen, zum Teil schon seit langem, auch die teilstationäre integrative Förderung von behinderten Kindern unter 3 Jahren in ihrer Gesetzgebung vor. So hat Hessen zuletzt in seinem "Bambini-Knirps" Programm die U3-Förderung um ein Fördersegment "Integration von Kindern mit Behinderung" analog zur Landesförderung im Kindergarten ergänzt und gewährt zur Förderung der U3-Kinder gleiche Zuschüsse wie für die Ü3-Kinder. Kinder lernen am Besten von Kindern und gerade bei den Kindern mit Behinderung unter 3 Jahren zeigen sich erhebliche Entwicklungszuwächse, wenn sie so früh wie möglich gemeinsam mit anderen Kindern lernen können.  

Parlamentarische Geschäftsführerin

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