Antrag: Inklusion zum Erfolg machen - Ausstattung der inklusiven Schulen mit sonderpädagogischer Kompetenz sicherstellen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 26.04.2012

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Inklusion kann nur gelingen, wenn  die  Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der inklusiven  Schule ausreichend gefördert werden.  Der Landtag kritisiert, dass die Landesregierung Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in allgemeinen Schulen weniger Sonderpädagogik-Lehrerstunden zur Verfügung stellt als in den Förderschulen.

Der Landtag kritisiert, dass die Landesregierung in den vergangenen Jahren nicht dafür gesorgt hat, dass insgesamt ein ausreichender Nachwuchs an Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik zur Verfügung steht.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Für jede Schülerin und jeden Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden, wenn  sie eine inklusive Schule besuchen, mindestens genauso viele Sonderpädagogik-Lehrerstunden zur Verfügung gestellt wie wenn sie eine  Förderschule besuchen würden. Das gilt sowohl, wenn die Sonderpädagogik-Lehrerstunden den Schulen für die Förderbereiche Lernen und Sprache pauschal zugewiesen werden, als auch, wenn der Unterstützungsbedarf für die Förderbereiche Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung individuell festgestellt wird.
  2. Die Landesregierung entwickelt ein Konzept, mit dem der Nachwuchs an Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik sichergestellt wird:
  • Die Landesregierung erstellt eine Bedarfsplanung für Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik.
  • Die Landesregierung schafft gemeinsam mit den Universitäten kurzfristig die benötigten zusätzlichen Studienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogik.
  • Die Landesregierung richtet gemeinsam mit den Universitäten  die benötigten Studienplätze für zertifizierte berufsbegleitende Aufbaustudiengänge  zur Lehrkraft für Sonderpädagogik und inklusive Didaktik ein, die in einem Zeitraum von ca. 2 Jahren zu einem Lehramtsabschluss der Sonderpädagogik führen Die Landesregierung entwickelt Konzepte, wie Lehrkräfte, die ein solches Studium absolvieren, unterstützt und  ihr Einsatz im Land  Niedersachsen sichergestellt werden können.

Begründung

Inklusion kann nur gelingen, wenn in den inklusiven Schulen in ausreichendem Maße "wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen" (UN-Behindertenrechtskonvention) angeboten werden. Nur dann werden die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ihr Kind gern auf eine inklusive Schule schicken. Hierfür müssen den inklusiven Schulen ausreichende personelle Ressourcen für die sonderpädagogische Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.

In ihren Gutachten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen empfehlen Prof. Ulf Preuss-Lausitz und Prof. Klaus Klemm, den inklusiven Schulen "die Lehrerstunden zuzuteilen, die für den jeweiligen Förderschwerpunkt an der jeweiligen Förderschule derzeit eingesetzt werden." (Klaus Klemm / Ulf Preuss-Lausitz, Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Empfehlungen zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen, Juni 2011).

Aus der Antwort der Landesregierung vom 08.03.2012 auf die Anfrage der Abgeordneten Ina Korter "Welche Gefährdung droht der Verwirklichung der inklusiven Schule in Niedersachsen durch den Mangel an Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik?" vom 13.12.2011 geht jedoch hervor, dass die Landesregierung den Regelschulen pro Schülerin und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf weit weniger Sonderpädagogik-Lehrerstunden zur Verfügung stellt als den Förderschulen. Das macht die folgende Gegenüberstellung deutlich:

Förderschullehrerstunden pro Woche und pro Schülerin und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf im Schuljahr 2011/12

Förderbereich

Regelschule
Jg. 1 – 4 / Jg. ab 5

Förderschule

Lernen

2,0 / 3,0

3,0

Emotionale und Soziale Entwicklung

2,4 / 3,1

3,9

Sprache

/ 2,5

2,5

Sehen

2,8 / 3,0

4,4

Hören

2,7 / 2,9

3,9

Geistige Entwicklung

5,0

5,5

Körperliche und motorische Entwicklung

2,2 / 3,1

4,4


Aus den Unterlagen, die das Kultusministerium dem Kultusausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen vorgelegt hat, wird deutlich, dass die Landesregierung auch künftig beabsichtigt, die inklusiven Schulen mit weniger Sonderpädagogik-Lehrerstunden auszustatten als die Förderschulen. Damit würde die Inklusion zu einem Sparmodell gemacht.

Damit Inklusion gelingen kann, müssen künftig den inklusiven Schulen nach dem Prinzip "Die Förderressourcen folgen dem Kind" mindestens genau so viele Sonderpädagogik-Lehrerstunden pro Schülerin und Schüler zur Verfügung gestellt werden wie den Förderschulen.

Die Sonderpädagogik-Lehrerstunden, die den Schulen für die sonderpädagogische Grundversorgung zur Verfügung stehen, müssen nach sozialen Kriterien (Sozialindikatoren) auf die einzelnen Schulen verteilt werden, weil in sozial benachteiligten Wohnquartieren ein höherer Anteil der Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat.

Aus der o.g. Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Ina Korter wird weiterhin deutlich, dass den Schulen zu wenige ausgebildete Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik zur Verfügung stehen. Damit wird das Ziel gefährdet, die inklusiven Schulen ausreichend mit Sonderpädagogik-Lehrerstunden auszustatten.

Schon jetzt haben nur 79% der an den Förderschulen eingesetzten Lehrkräfte das Lehramt für Sonderpädagogik studiert und erfolgreich abgeschlossen. Ca 11 % haben ein anderes Lehramt und 10% keine abgeschlossene Lehramtsausbildung (Referendare, Katecheten, EU-Lehrkräfte, Quereinsteiger, Sozialpädagogen etc.). Besonders gering ist der Anteil der Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an den Förderschulen Emotionale und Soziale Entwicklung (35,7%). Zum 15.08.2011 konnten nur 75% der an Förderschulen ausgeschriebenen Stellen mit Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik besetzt werden, zum 01.02.2012 nur noch 70% der ausgeschriebenen Stellen. Gleichzeitig musste die Universität Hannover 8 von 9 Bewerberinnen und Bewerbern für einen Studienplatz für das Lehramt für Sonderpädagogik abweisen und die Universität  Oldenburg 11 von 12 Bewerberinnen und Bewerbern.

Aus der Antwort auf die o.g. Anfrage wird weiterhin deutlich, dass die Landesregierung bislang nicht über die Grundlagen für eine Bedarfsplanung für die Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik verfügt. Sie hat keine Modellrechnung, welcher Mehrbedarf durch die Inklusion an den inklusiven Schulen und welcher Minderbedarf an den Förderschulen entstehen wird und sie hat keine Modellrechnungen, wie viele Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik voraussichtlich in den kommenden Jahren den Schuldienst verlassen werden. Eine solide Bedarfsermittlung ist jedoch eine Voraussetzung für die Sicherung des künftigen Bedarfs.

Um künftig den Bedarf an Lehrkräften für Sonderpädagogik decken zu können, müssen die Studienplatzkapazitäten dringend ausgebaut werden.

Zusätzlich sollen Kapazitäten für berufsbegleitende zertifizierte Aufbaustudiengänge für das Lehramt für Sonderpädagogik mit inklusiver Didaktik eingerichtet werden. Mit berufsbegleitenden Aufbaustudiengängen für Sonderpädagogik und inklusive Didaktik können insbesondere Lehrkräfte mit Erfahrungen aus Integrationsklassen (häufig Grund- und Hauptschullehrkräfte) in ca. 2 Jahren zu SonderpädagogInnen ausgebildet werden. Berufsbegleitende Aufbaustudiengänge gewährleisten, dass von Beginn an neue Erkenntnisse aus dem Studium in die Unterrichtspraxis der Schulen einfließen und den Unterricht bereichern. Damit wird die Motivation für die inklusive Schule aus den Schulen heraus erhöht, zugleich wächst das Know How an den Schulen. Die an einem Aufbaustudiengang teilnehmenden Lehrkräfte sind  durch angemessene Unterrichtsfreistellung zu unterstützen. Mit vertraglichen Vereinbarungen ist anzustreben, dass sie für den Einsatz in niedersächsischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen.

 

Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender

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