Antrag: Infektionsschutz in Schülerverkehren konsequent groß schreiben

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag begrüßt grundsätzlich den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 28.10.2020 zur Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen. Der Landtag dankt allen Mitarbeiter*innen des Krisenstabes, im Gesundheitswesen und in der kritischen Infrastruktur in Niedersachsen für ihre engagierte Arbeit. Auch erkennt der Landtag an, dass viele Menschen für ihre Unternehmen, Vereine, Verbände und Einrichtungen viel gearbeitet haben, kreative Lösungen für ein Leben mit Corona entwickelt und Hygienekonzepte entwickelt haben und somit dazu beitragen, Perspektiven für gesellschaftliche Teilhabe auch unter Coronabedingungen zu geben.

Der Landtag fordert die Landesregierung zu folgender Nachbesserung an der Coronaverordnung auf:

Für die Organisation der Schülerverkehre den Infektionsschutz umzusetzen und Vorgaben zu erarbeiten, die ein Ballen von Schüler*innen in Bussen und Bahnen vermeidet. Hierzu soll eine klare Mengenbegrenzung pro Bus oder Bahn vorgegeben werden. Den Kommunen ist freigestellt, ob sie diese Vorgaben durch das Anmieten von Reisebussen, Sammeltaxen oder andere Transportmöglichkeiten und/oder die Staffelung von Anfangszeiten umsetzen. Das Land zahlt im Zuge der Konnexität die anfallenden Zusatzkosten.

Begründung

Die Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 28.10.2020 zur Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen war grundsätzlich richtig und notwendig. Insofern ist auch die Niedersächsische Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 grundsätzlich angemessen. Beim Schüler*innentransport sind die Hygienevorgaben aufgrund der hohen Anzahl zu transportierender Schüler*innen vielfach nicht eingehalten und Kohorten werden vermischt.

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