Antrag: Illegalen Exotenhandel bekämpfen – Tierschutz verbessern

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Jährlich werden mehrere Millionen Tiere zur Haltung als Haustier nach Deutschland eingeführt, viele davon illegal. Viele Tiere sterben bereits beim Transport. Allein die Zahl der zwischen 2003 und 2013 importierten Reptilien schwankte zwischen 320.000 und 800.000 Tieren. Hinzu kommt, dass ein übermäßiges Fangen von Tieren aus freier Wildbahn das Überleben einiger Arten gefährdet. Hierunter fallen viele Vogelarten, Säugetiere, Reptilien und sogar Amphibien.

Exoten sind nicht-heimische Wildtierarten und ihre Nachzuchten, die nicht als domestiziert gelten.

Viele Tierhalter und Tierhalterinnen halten ihre Tiere im Einklang mit Belangen des Tierwohles – eine artgerechte Haltung ist ihnen ein selbstverständliches Anliegen. Leider gibt es jedoch ebenfalls Halterinnen und Halter, die mit den Ansprüchen einer artgerechten Haltung ihrer Tiere überfordert sind. Im günstigsten Fall geben diese ihre Tiere in Tierheimen, Wildtierstationen und Auffangstationen ab.

Laut einer Umfrage des Deutschen Tierschutzbundes aus dem Jahr 2014 sind 41% der Tierheime nicht in der Lage, Exoten wie z.B. Reptilien angemessen unterzubringen. Die Kosten sind aufgrund der speziellen Bedürfnisse dieser Tiere wie z.B. der erhöhten Raum- oder Wassertemperatur immens hoch. Zudem können weniger als 50% dieser Tiere erfolgreich weitervermittelt werden. So werden dauerhafte Kosten für die Tierheime verursacht. Auch die hohe Lebenserwartung mancher Exoten, wie beispielsweise der Schildkröte (bis zu 60 Jahre), stellt die Tierheime vor zusätzliche Probleme. Nach Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes wurden in den letzten fünf Jahren ca. 28.500 Reptilien in Tierheimen, Wildtierstationen bzw. von Tierschutzvereinen aufgenommen. Das entspricht ca. 5.700 Tieren pro Jahr.

Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf,

  1. sich weiterhin beim Bund für neue Listungen im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES-Listungen) für gefährdete Arten einzusetzen und damit den Artenschutz international voranzubringen,
  2. sich beim Bund auch für ein Importverbot von Arten in die EU einzusetzen, die keinem internationalen Schutzstatus unterliegen, jedoch im Herkunftsland gefährdet oder geschützt sind, bzw. deren Fang und Export verboten sind.
  3. sich dafür einzusetzen, dass die Informationen von Käufern durch den Zoohandel nach §21 Abs. 5 Ziffer 2 des Tierschutzgesetzes bundesweit vereinheitlicht werden,
  4. die Liste der nach Gefahrentierverordnung (GefTV) als gefährlich einzustufenden Tierarten auf Ergänzungen zu überprüfen und entsprechend zu erweitern,
  5. Züchterinnen und Züchter sowie Verkäufer und Verkäuferinnen zu einem Sachkundenachweis zu verpflichten,
  6. zu prüfen, wie ein Sachkundenachweis auch für Halterinnen und Halter umgesetzt werden kann,
  7. eine Liste aufzustellen, für welche Tiere ein Nachweis erbracht werden muss,
  8. Tierbörsen stärker zu kontrollieren und zusätzlich die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen zu aktualisieren sowie einen Weg aufzuzeigen, wie eine Rechtsverbindlichkeit für gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter gerichtsfest hergestellt werden kann,
  9. zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Internethandel und die Einfuhr über Drittstaaten von Exoten, aber auch anderen Wildtieren, zu reglementieren.
  10. zu prüfen, wie eine finanzielle Absicherung für langlebige Exoten realisiert werden könnte, um die langfristige Unterbringung dieser Tiere in Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zu decken.

Begründung

Der Handel und die Haltung von Exoten in Deutschland steigen seit Jahren an. Insbesondere der Handel mit exotischen Säugetieren nimmt zu. Infolge des Exotenhandels werden Tierbestände in Asien, Afrika und Lateinamerika dezimiert. Von Züchterinnen und Züchtern wird dagegen ihr Beitrag zum Artenerhalt ins Feld geführt. Qualitäts- und standortorientierter Fair-Trade-Handel ist nicht etabliert. Diese Praxis könnte Importe eindämmen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES - Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna) ist eines der wichtigsten naturschutzpolitischen Instrumente zum internationalen Schutz bedrohter Tierarten. Das Übereinkommen reguliert den internationalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Eine regelmäßige Aktualisierung der Liste über die gemäß CITES geschützten Arten ist jedoch erforderlich, um einen, dem tatsächlichen Bedrohungszustand der Arten entsprechenden Schutz gewährleisten zu können.

Weil keine Haltungsvorschriften vorliegen, können Exoten von jedem Menschen erworben werden, unabhängig davon, ob er über sachkundige oder materielle Voraussetzungen verfügt. Der Verkauf von Exoten erfolgt über Züchter, Tierbörsen, Baumärkte, Gartencenter, das Internet und Zoogeschäfte. Ein großes Problem sind Spontankäufe, wobei vor allem die relativ günstigen Preise der Exoten auf Tierbörsen und im Internet dazu verführen. Für die Tiere bedeutet dies häufig ein qualvolles Leben, beginnend mit dem Fang, über den Transport bis hin zum Leben bei überforderten Besitzern. Ebenso können für die Halterinnen und Halter von Exoten Risiken entstehen. Insbesondere für die Gesundheit aufgrund teilweise unbekannter und unkontrolliert eingeschleppter Krankheiten, bei giftigen Exoten aber auch durch einen Biss oder Stich. Nach §21 Abs. 5 Ziffer 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) müssen Personen, die „gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, [handeln, sicherstellen], dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden […]“. Eine bundesweite Vereinheitlichung solcher Fachinformationen für die unterschiedlichen Tierarten kann dazu beitragen, unvollständige oder fehlerhafte Weiterleitung der erforderlichen Informationen zu vermeiden. Auch Leitlinien für Tierbörsen und Reglementierungen des Internetverkaufs können gesundheitlichen Risiken und Tierschutzverstößen entgegenwirken.

Die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Nachweispflicht der entsprechenden Sachkunde könnte Spontankäufe verhindern und folglich die Zahl später überforderter Tierhalter und überfüllter Tierheime begrenzen. Dieser Sachkundenachweis sollte mit Tierschutzorganisationen und den betroffenen Verbänden wie dem Deutschen Verband für Aquarianer und Terrarianer (DVA) und der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) erarbeitet werden. Weil der Wildtierhandel immer mehr Probleme verursacht, einigte sich die schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf, die Haltung und den Handel mit Wildtieren einheitlich zu regeln. Importe von Wildtieren in die EU sollen ebenso verboten werden wie gewerbliche Tierbörsen in Deutschland.

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