Antrag: Hilfspolizei gescheitert! - Die Sicherheit im Land wird allein durch die niedersächsische Polizei bestens gewährleistet!

Fazit ist: Die Kommunen haben kein Interesse an der Bürgerstreife und der Vorstoß des Innenministerium ist gescheitert.

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

dass das Modellprojekt des niedersächsischen Innenministeriums zur Einführung eines freiwilligen Streifen- und Ordnungsdienstes in den niedersächsischen Kommunen, bevor es überhaupt gestartet wurde, gescheitert ist.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

die Bemühungen um die Einführung eines freiwilligen Streifen- und Ordnungsdienstes einzustellen, weil

  1. die Notwendigkeit einer Hilfspolizei in den Kommunen nicht besteht,
  2. öffentliche Sicherheit Sache der Polizei bleiben muss,
  3. polizeiliche Fußstreifen und Kontaktbeamte den Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt Sicherheit bieten und außerdem hohe Akzeptanz finden,
  4. durch die Zahlung einer Aufwandentschädigung für die Angehörigen des freiwilligen Streifen und Ordnungsdienst eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren installiert werden soll.

Begründung

Seit 2005 will der Innenminister eines seiner Steckenpferde, nämlich die Hilfspolizei in Niedersachsen verankern. Dafür verspricht er die Optimierung der inneren Sicherheit und/oder zumindest die Verstärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger. Sollten zunächst ehrenamtliche Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen Befugnisse der Polizei, wie etwa Ausweiskontrollen übernehmen, soll nun ein freiwilliger Ordnungs- und Streifendienstes installiert werden. Die Freiwilligen sollen nunmehr als Befugnisse die so genannten "Jedermann-Rechte" die jeder Bürger/jede Bürgerin im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe besitzt, anwenden.

Das Innenministerium will den Kommunen, die an dem Modellprojekt teilnehmen, für die Freiwilligen eine Ausbildung von ca. 60 Stunden finanzieren. Die Kommunen sollen den Freiwilligen dann einen Auslagenersatz und eine Aufwandsentschädigung zahlen.

Sowohl die Variante des Innenministeriums nach dem hessischen Vorbild, als auch das nun "abgespeckte" Modellprojekt trifft allgemein auf Widerstand. So hat auch der FDP-Fraktionsvorsitzender Philipp Rösler der NWZ am 23.05.06 zu dem Modellprojekt gesagt: "Wir brauchen keine Bürgerstreife".

Hatte der Innenminister noch am 22. Mai in der Presse verkünden lassen, dass er sich über das große Interesse der niedersächsischen Kommunen an dem Modellprojekt freue, stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass die Begeisterung nicht nur bröckelt, sondern viele Kommunen sich nur aus Höflichkeit für das Modellprojekt beim Innenministerium gemeldet hatten. Der Slogan: "Bürgerstreife – nein danke" zieht durch Niedersachsen.

In der Region Hannover haben die Kommunen, die zunächst Interesse bekundet hatten, mehr Vertrauen in die Polizei als in eine Bürgerstreife und werden sich an dem Modellprojekt nicht beteiligen. Und auch andere Kommunen, wie Lüneburg oder Achim lehnen die Bürgerstreife ab. Zwar ist in etlichen Kommunen durch die Polizeireform der notwendige Bedarf an Polizeikräften häufig nicht mehr gedeckt. Hier ist aber die Landesregierung durch die Verstärkung von Polizei gefordert, denn eine Bürgerstreife kann die Polizei nun mal nicht ersetzen. In Braunschweig hat der Fraktionsvorsitzende der CDU der Braunschweiger Zeitung am 26.05.2006 bestätigt, dass es dort "keine Brennpunkte gebe, die die Einführung nötig machten" und die dortige FDP-Fraktion hat ebenfalls gegen die Bürgerstreife votiert: "Mit uns wird es das in Braunschweig nicht geben". Eine Übertragung polizeilicher Aufgaben auf Bürger ist für uns nicht hinnehmbar". Gefahren werden von den Kommunalpolitikern auch darin gesehen, dass sich Personen von der Tätigkeit angezogen fühlen könnten, die "wir dort nicht sehen wollen".

Das Modellprojekt ist jedoch nicht nur aus sicherheitspolitischen, sondern auch aus finanziellen Erwägungen unnötig und könnte sich schädlich auf das Gemeinwesen auswirken. Da das Modell des Innenministeriums vorsieht, den Bürgerstreifen eine Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz durch die Kommunen zu zahlen, könnte dies zu einer Schieflage gegenüber den Freiwilligen der Feuerwehren führen, denn diese Ehrenamtlichen erhalten keine Entschädigungen. Da es aber in vielen Kommunen keine Berufsfeuerwehren gibt, sind diese auf die Freiwillige Feuerwehr mit den Ehrenamtlichen, die ggf. bei Tag und Nacht raus fahren müssen, angewiesen. Deswegen könnte es für die Kommunen dann notwendig werden, auch den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten eine Entschädigung zu zahlen, was sich jedoch kaum eine Kommune leisten kann. Oder sie müssten damit rechnen, dass es zu großem Unmut bei den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten kommt.

Fazit ist: Die Kommunen haben kein Interesse an der Bürgerstreife und der Vorstoß des Innenministerium ist gescheitert.

     

 stellvertretende Fraktionsvorsitzende

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