Antrag: Harzwasserwerke müssen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge bleiben

 

 

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Harzwasserwerke müssen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge bleiben

Nach Presseberichten haben sieben der elf Anteilseigner der Harzwasserwerke GmbH (HWW) den Konsortialvertrag, der die Rechte der Anteilseigner untereinander regelt, gekündigt. Beabsichtigt ist nach einer Verlautbarung der Gesellschafter eine Veränderung der Gesellschaftsstruktur.

Die große Mehrheit der Anteilseigner der Harzwasserwerke sind öffentliche Unternehmen, darunter Wasserversorger bzw. Stadtwerke, die vollständig oder überwiegend im kommunalen Besitz sind. Weitere Anteilseigner sind private Unternehmen..

Die Harzwasserwerke waren bis zu ihrer Umwandlung in eine GmbH 1996 eine Anstalt öffentlichen Rechts im vollständigen Eigentum des Landes Niedersachsen. 1996 wurden sie schließlich an die Kunden-Käufer-Gruppe veräußert, die nach wie vor Eigentümerin des Unternehmens ist und die überwiegend zumindest einen Teil ihres Wassers für die öffentliche Wasserversorgung von der Harzwasserwerke GmbH bezieht. Der Landtag hat dem Verkauf der Harzwasserwerke mit Beschluss vom 13.11.1996 nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass „eine Veräußerung von Geschäftsanteilen der HWW oder eine Umstrukturierung des Unternehmens nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Landes möglich“ ist.

Der Landtag unterstreicht seinen Beschluss vom 29.05.2013, dass Wasser kein gewöhnliches Gut und die Wasserversorgung kein gewöhnliches Geschäft ist, der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht, und die Wasserversorgung ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge ist, die nicht privaten Renditeinteressen unterstellt werden darf.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

die vertraglichen Mitwirkungsrechte zu nutzen, um den öffentlichen Einfluss auf die Harzwasserwerke zu sichern. Die Harzwasserwerke müssen dauerhaft mehrheitlich im Besitz öffentlicher Wasserversorger bleiben. Ein Verkauf von Anteilen kann nur bei entsprechender Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse unterstützt werden.

Begründung

Am 29.05.2013 hat der Landtag beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, „dass  die Wasserversorgung in Niedersachsen im Eigentum der öffentlichen Hand verbleiben kann und das Recht der kommunalen Selbstverwaltung, für diesen Bereich Entscheidungen zu treffen, nicht eingeschränkt wird“. Diesem Beschluss gilt es auch bei etwaigen Bestrebungen, Anteile an den Harzwasserwerke zu veräußern, zu entsprechen.

Bereits beim Verkauf der Harzwasserwerke war ein wesentlicher Grund die Kunden-Käufer-Gruppe seitens der damaligen Landesregierung unter mehreren Bietern auszuwählen die Tatsache, dass sich hierbei mehrheitlich um öffentliche Wasserversorger handelt, die gleichzeitig Kunden der HWW sind. Auf diese Weise wurde es am ehesten als gewährleistet angesehen, die Wasserpreise möglichst stabil zu halten (Plenarprotokoll vom 14.11.1996, Seiten 6886 ff)

Neben der Trinkwassergewinnung wurde den Harzwasserwerken mit dem Kaufvertrag eine Reihe weitere öffentlicher Aufgaben übertragen: Unter anderem der zeitlich unbefristete Betrieb der Talsperren und Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Auch die Wahrnehmung dieser Aufgaben im öffentlichen Interesse kann mit einer Eigentümerstruktur am besten gewährleistet werden, die der bisherigen entspricht.

Es ist das Ziel der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass im Falle eines Verkaufs von Anteilen die Mehrheitseigentümerschaft kommunaler Versorgungsunternehmen gewahrt bleibt.

Zurück zum Pressearchiv