Antrag: Härtefallkommission muss handlungsfähig werden
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der SPD
Fraktion Die Linke
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
- Der Landtag fordert den Innenminister auf, umgehend den Entwurf einer neuen niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung zur Billigung vorzulegen, die den Vorgaben von Art. 1 Grundgesetz gerecht wird und die Handlungsspielräume von § 23 a Aufenthaltsgesetz ausschöpft.
- Der Landtag beschließt, dass die bestehende Härtefallkommission des Landes um ein weiteres Mitglied, das in der praktischen Flüchtlingssozialarbeit erfahren ist, auf neun Mitglieder erweitert wird. Entscheidungen der Kommission werden ab sofort mit einfacher Mehrheit getroffen.
Begründung:
Die Härtefallkommission des Landes ist in der derzeit geltenden Fassung der Härtefallkommissionsverordnung nicht handlungsfähig. Viele notwendige Entscheidungen werden vom Innenministerium blockiert oder verzögert. Die Verordnung schränkt die Arbeit der Kommission so stark ein, dass die Intention von § 23 a des Aufenthaltsgesetzes konterkariert wird.
Die Mitglieder der Kommission müssen jederzeit sicherstellen können, dass Geist und Buchstaben von Artikel 1 des Grundgesetzes in den Entscheidungen der Kommission zur Geltung kommen.
Der Antrag ist eilbedürftig und dringend, weil auf Grundlage der geltenden Fassung der Verordnung zu befürchten ist, dass ein großer Teil der Kommissionsmitglieder ihren Sitz in der Kommission zur Verfügung stellt.
Fraktionsvorsitzender