Antrag: Gute Ausbildung für Niedersachsens Feuerwehren

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Niedersächsischen Feuerwehren bilden den Mittelpunkt der Brand- und Katastrophenbekämpfung. Damit sie ihre wichtige Aufgabe erfüllen können, ist eine gute Ausbildung notwendig. Dem Land Niedersachsen obliegen nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1, 2 NBrandSchG hinsichtlich des Brandschutzes und der Hilfeleistung die Aufgaben, zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie technische Prüfstellen einzurichten und zu unterhalten sowie die Aus- und Fortbildung an den zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtungen durchzuführen. Diese Aufgaben erfüllt das Land mit dem Betrieb der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) an den Standorten in Celle und Loy. Deren personelle und räumliche Kapazitäten reichen gegenwärtig jedoch nicht mehr aus, um dem landesweiten von den Kommunen angemeldeten stark gestiegenen Ausbildungsbedarf an Feuerwehrkräften gerecht werden zu können. Ziel ist es, dauerhaft den tatsächlichen Bedarf decken zu können.

Der Landtag unterstützt die Landesregierung in ihrem Vorhaben,

  1. die stufenweise Steigerung der Lehrgangsbedarfsdeckung von 50 % (2015), über 60 % (2016), 70 % und 75 % (2017) hin zu einer dauerhaften Deckung des tatsächlichen Bedarfs ab 2018,
  2. die Realisierung des Bildungs- und Trainingszentrums in Celle Scheuen im 1. Bauabschnitt (BA) bis voraussichtlich 2020,
  3. die Umsetzung des 2. Bauabschnitts des Bildungs- und Trainingszentrums in Celle Scheuen mit der Zielsetzung, diesen unmittelbar im Anschluss an den ersten Abschnitt zu realisieren
  4. die Verbesserung der Attraktivität der Arbeitsplätze an der NABK

zu erreichen.

Der Landtag wird die benötigten Mittel mit dem Haushalt 2016 bereitstellen.

Begründung

Die bauliche Situation der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle Scheuen soll in zwei Abschnitten verbessert werden.

Für den ersten Abschnitt sind rund 38 Mio. EUR veranschlagt und bereits bis zum Jahr 2020 im Einzelplan 20 vorgesehen. Für den zweiten Abschnitt, der den Abschluss der Kapazitätserweiterung, die Übungshalle, das zweite Brandhaus, die Tunnelübungsanlage und weitere Übungsanlagen sowie den Abschluss der Erweiterung in Loy umfasst, sind rund 52 Mio. EUR erforderlich, die noch nicht etatisiert sind.

Für die Finanzierung beider Bauabschnitte ist ein Teilbetrag des gemäß § 28 Abs. 2 NBrandSchG auf das Land entfallenden Anteils an dem Feuerschutzsteueraufkommen, der 4 Mio. EUR p. a. beträgt, eingeplant.

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