Antrag (GRÜNE/FDP) Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Befragung des Ministerpräsidenten

- Drs. 18/1

Unterrichtungen durch die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages - Drs. 18/14, 18/67, 18/1461, 18/3747, 18/6322, 18/7054, 18/7423, 18/7612, 18/9482 und 18/10477

Der Landtag wolle beschließen:

§ 47 a der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages vom 4. März 2003 (Nds. GVBl. S. 135), zuletzt geändert durch Beschluss vom 14. September 2020 wird wie folgt geändert:

Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

(1) Während des ersten Tagungsabschnitts des Jahres, des ersten Tagungsabschnitts nach Ostern und des ersten Tagungsabschnitts nach der parlamentarischen Sommerpause tritt eine Befragung der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten an die Stelle der Kleinen Anfragen für die Fragestunde. Die Befragung endet nach 60 Minuten. Eine dann bereits begonnene Frage wird nach der Maßgabe des Abs. 2 noch beantwortet.

(2) neu:

Jede Fraktion kann Anfragen, die durch kurze Bemerkungen eingeleitet werden dürfen, mit jeweils einem Fragesatz stellen, die zur höchstens dreiminütigen mündlichen Beantwortung durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten geeignet sind. Zu jeder Frage ist eine Nachfrage durch den Fragesteller oder die Fragestellerin möglich. § 45 Abs. 2 gilt entsprechend. Das Recht zur Stellung der ersten Frage wechselt gleichmäßig zwischen den Fraktionen, jeweils beginnend mit den Oppositionsfraktionen. Nach Frage und möglicher Nachfrage einer Fraktion geht das Fragerecht auf eine andere Fraktion über. Sofern die Dauer von 60 Minuten noch nicht überschritten ist, besteht unter Berücksichtigung der entsprechenden Reihenfolge ein mehrfaches Fragerecht jeder Fraktion. Die Reihenfolge nach Satz 4 legt der Ältestenrat fest.

Abs. 3 bleibt unverändert

Begründung

Ziel der Änderung der Befragung des Ministerpräsidenten ist, diese Befragung lebendiger zu gestalten und den Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, Nachfragen zu ihren jeweiligen Fragen stellen zu können. Die bisherigen Befragungen des Ministerpräsidenten dauerten statt der vorgesehen maximal 90 Minuten bisher stets deutlich weniger als 30 Minuten, teilweise auch weniger als 20 Minuten. Die regierungstragenden Fraktionen nahmen ihr Fragerecht bisher gar nicht oder nur sehr eingeschränkt wahr, die Möglichkeit eine Nachfrage zu jeder Frage zu stellen war bisher nicht vorgesehen. Der nun vorliegende Vorschlag zur Änderung der Befragung des Ministerpräsidenten orientiert sich stark an dem Format der Befragung des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag.     

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