Antrag: Gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden durch Feinstaub verhindern!

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 11.04.2005


Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung

Der Landtag stellt fest:
Das Land Niedersachsen steht zu der Verpflichtung aus der EU-Luftreinhaltegesetzgebung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung für eine deutliche Minderung der gesundheitsgefährdenden Feinstaubemissionen einzutreten. Neben Maßnahmen zur Minderung der Emissionen von Industrie, Landwirtschaft und Privathaushalten ist wegen der Kumulation der Immissionen in den größeren Städten die dort besonders hohe Belastung durch den Verkehr und hier speziell die sehr gesundheitsschädliche Feinstaub Emission von Dieselfahrzeugen zu reduzieren. Um dabei wirtschaftliche Nachteile für Kommunen und Industrie, insbesondere die Fahrzeugindustrie in Niedersachsen zu verhindern, sind für Dieselrußpartikel kurzfristig nachhaltige Minderungen einzuleiten.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. in enger Abstimmung mit den Kommunen umgehend wirksame Luftreinhaltepläne und Aktionspläne für die durch Kumulation der Immissionen besonders betroffenen größeren Städte und Orte mit besonders starkem Durchgangsverkehr zu erstellen, in denen durch die erfolgte oder zu erwartende Überschreitung der zulässigen Grenzwerte Verkehrseinschränkungen und andere kurzfristige Maßnahmen zur Emissionsminderung vorzunehmen sind.
2. die von der Bundesregierung geplante steuerliche Förderung von Rußfiltern im Bundesrat offensiv zu unterstützen und auf eine schnellstmögliche Einführung der Förderung noch im Sommer dieses Jahres zu drängen.
3. sich dafür einzusetzen, die von Bund und Ländern erst für 2006 geplante Ausweitung der LKW Maut auf Umgehungsstrecken, in den durch Staubemissionen besonders gefährdeten Bereichen bereits in diesem Sommer einführen zu können, und für LKW ohne Rußrückhaltesysteme zukünftig die Mautbeträge anzuheben.
4. die Dieselfahrzeuge von Landesbehörden und –betrieben umgehend mit Rußfiltern nachzurüsten, und entsprechende Empfehlungen auch an die Träger/Betreiber des ÖPNV zu geben. Die Nachrüstung ist als Tatbestand der ÖPNV Förderichtlinie im Land anzuerkennen.

Das Land steht in der Pflicht ausreichend Messstationen und Messeinrichtungen allen potentiell stärker belasteten Kommunen zur Verfügung zu stellen, um gesundheitsgefährdende Luftbelastungen rechtzeitig zu erkennen und vorsorgende Maßnahmen nach EU-VO einleiten zu können.

Begründung
Braunschweig, Hannover und bald auch Hildesheim sind bereits nach Ablauf von nur gut 3 Monaten dieses Jahres an den Grenzwert der seit ersten Januar gültigen EU-Feinstaubverordnung gestoßen. Eine nicht unerhebliche Zahl von Orten in Niedersachsen wird bei entsprechender Kontrolle durch Messeinrichtungen voraussichtlich im Laufe dieses Jahres folgen. Deshalb ist dringend ein umfassendes Konzept der Landesregierung zur Vermeidung negativer Auswirkungen nicht nur für die Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch für die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden durch die gewählten Gegenmaßnahmen erforderlich.
Die bisher vom Land angeregten Maßnahmen wie Umleitungen, Wässerungen der Strassen, Ampelvorrangschaltungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw. zielen nicht auf die Ursachen, sondern zumeist nur auf eine örtliche und zeitliche Reduzierung der Belastung unter die zu Gegenmaßnahmen zwingenden Grenzwerte ab. Abgesehen davon, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen und deren tatsächlich die Gefährdung der Bevölkerung mindernder Nutzen noch fraglich sind, werden als Folge damit zur Zeit die kommunalen Haushalte sowie das öffentliche und private Transportwesen durch diese Maßnahmen wirtschaftlich negativ getroffen.

Aufgrund von Hochrechnungen basierend auf bisheriger Messungen kann es zudem z. B. in einer Stadt wie Hannover im Laufe des Jahres neben der bisher bekannten Grenzwertüberschreitung auf der B6 im Bereich Göttinger Chaussee zu Beschränkungen wegen Feinstaubbelastungen auch in der Vahrenwalder Strasse, der Podbielskistrasse, dem Messeschnellweg und Teilen der A2 kommen. Würde hier ebenfalls mit dem bisherigen Maßnahmenkatalog reagiert, drohen dem hannoverschen Handel und Wirtschaftsleben insgesamt damit erhebliche Einbußen.
Ein weiterer besorgniserregender Effekt der bisherigen Haltung der Landesregierung zum Themenkomplex Feinstaub mit der angekündigten Blockade einer steuerlichen Förderung von Rußfiltern bei Neu- und Altfahrzeugen droht negativ bei dem in Niedersachsen so wichtigen Wirtschaftszweig der Fahrzeugindustrie durchzuschlagen. Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer, Professor für Automobilwirtschaft, warnt bereits vor einer um sich greifenden Kaufzurückhaltung der Interessenten für Dieselfahrzeuge. Die Verunsicherung kann die Käufer zudem leicht zu ausländischen Herstellern treiben, die Rußfilter serienmäßig schon seit Jahren in der Grundausstattung anbieten.
Die Landesregierung muss angesichts dieser absehbaren problematischen Entwicklungen dringend ihr Vorgehen im Sinne der vorliegenden Entschließung mit einem umfassenden Konzept zur Vorbeugung und Vermeidung von Feinstaubemissionen neu justieren.
Fraktionsvorsitzender


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