Antrag: Gerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten – Einsetzung einer koordinierenden Stelle für kindgerechte Justiz in Niedersachsen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Kinder und Jugendliche, die mit der Justiz in Berührung kommen, befinden sich oftmals in einer belastenden Situation – sei es als Betroffene in Strafverfahren oder als anzuhörende Beteiligte in familiengerichtlichen Verfahren. Sie werden mit Fragen konfrontiert, die ihren privatesten Bereich berühren: Erlebtes wird manchmal bis ins Detail erforscht und oft auch hinterfragt.

Niedersachsen unternimmt bereits viel zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Kinderschutz steht in Niedersachsen an erster Stelle! Der Landtag hat deshalb am 11. September 2025 den Beschluss gefasst, die Kinderschutzstrategie weiterzuentwickeln und – u. a. – einen Entwurf für ein Landeskinderschutzgesetz vorzulegen (LT Drs. 19/8375).

Im Bereich der Justiz bestehen besondere und spezifische Herausforderungen. Bereits für Erwachsene stellt das Auftreten vor Gericht eine besondere Belastung dar. Für Kinder ist diese Situation jedoch noch herausfordernder – insbesondere dann, wenn sie selbst Opfer einer Straftat oder Partei bzw. Beteiligte in einem Verfahren sind.

Für eine noch bessere Ausgestaltung des Strafverfahrens hat sich die Niedersächsische Landesregierung deshalb im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des § 247a StPO eingesetzt, mit dem Ziel, die Hürden der simultanen audiovisuellen Vernehmung von Opferzeuginnen und -zeugen in der laufenden strafrechtlichen Hauptverhandlung zu senken. Darüber hinaus befasst sich die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wiederkehrend mit etwaigen opferschützenden Erweiterungen der Regelung zur psychosozialen Prozessbegleitung (§ 406g StPO). Insbesondere die an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gerichtete Prüfbitte, von Amts wegen oder mittels eines Antragsrechts der Staatsanwaltschaften für minderjährige Verletzte eine psychosoziale Prozessbegleitung beizuordnen, wird ausdrücklich begrüßt. Niedersachsen nimmt bereits heute auf dem Gebiet der psychosozialen Prozessbegleitung bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Mit der psychosozialen Prozessbegleitung besteht in Niedersachsen seit vielen Jahren ein bundesweit vorbildliches, hochqualifiziertes Angebot, um insbesondere auch Minderjährige in der Belastungssituation eines Strafverfahrens zu unterstützen.

Um einen möglichst effektiven Opferschutz, insbesondere für minderjährige Betroffene, zu betreiben, wird in Niedersachsen bereits vielfach erfolgreich auf das Instrument der ersetzenden richterlichen Videovernehmung nach §§ 58a, 255a StPO zurückgegriffen.

Für die Justizangehörigen stehen zudem bereits heute umfangreiche Fortbildungsangebote zur Verfügung, deren Fokus sowohl im Familien- als auch im Strafverfahren auf der besonders vulnerablen Gruppe von kindlichen Opferzeuginnen und -zeugen liegt.

Darüber hinaus ist in Niedersachsen umfassendes Informationsmaterial in Form von Broschüren in kindgerechter Sprache und Erklärfilmen, insbesondere für die psychosoziale Prozessbegleitung von Kindern, für alle zugänglich. 

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen unterstützt zudem in ihren elf regionalen Opferhilfebüros Opfer von Straftaten, insbesondere auch Kinder und Jugendliche und deren Familien, kostenlos.

Niedersachsen befindet sich bereits auf einem guten Weg. Die Monitoring-Stelle UN-KRK (Kinderrechtekonvention) des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes haben allerdings im vergangenen Jahr verschiedene Aspekte hinsichtlich des Standes der kindgerechten Justiz anhand einer bundesweiten Analyse vergleichend untersucht[1] und Handlungsbedarfe identifiziert. Ausdrücklich empfohlen wird den Ländern die Einsetzung einer koordinierenden Stelle für kindgerechte Justiz.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung unter Beachtung der besonderen Herausforderungen Niedersachsens als Flächenland:

  1. die durch die niedersächsische Bundesratsinitiative angestoßene Überprüfung des § 247a StPO sowie die gesetzgeberische Verbesserung weiterer opferschützender Normen durch das BMJV weiter eng zu begleiten,
  2. eine Koordinierungsstelle „kindgerechte Justiz“ innerhalb des Justizministeriums einzurichten und personell angemessen auszustatten,
  3. der Koordinierungsstelle die Aufgabe zu übertragen, den „Status quo“ der kindgerechten Justiz zu erheben und ein Konzept für eine weitere Stärkung einer kindgerechten Justiz in Niedersachsen zu erarbeiten,
  4. etwaige bestehende gesetzgeberische Handlungsbedarfe sowie etwaige Systemlücken zu ermitteln,
  5. zu prüfen, wie in einem Flächenland wie Niedersachsen das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen weiterhin durch eine kindgerechte Raumgestaltung in allen Gerichten, sowohl im Bestand als auch bei Neubauten, verbessert werden kann,
  6. zu prüfen, ob und ggf. wie die audiovisuelle Vernehmung von Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden kann, insbesondere um Mehrfachvernehmungen zu vermeiden. Dabei soll insbesondere auch betrachtet werden, ob
    • sich ein institutionalisierter Austausch zwischen Beteiligten von audiovisuellen Vernehmungen als zweckmäßig erweist,
    • das Instrumentarium der Supervision für die an belastenden Verfahren Beteiligten etabliert werden kann,
    • das bestehende Angebot an Fortbildungen, z. B. in den Bereichen kindgerechte Vernehmung sowie Umgang mit traumatisierten Zeuginnen und Zeugen ausreichend oder fortzuentwickeln ist,
    • ein Konzept entwickelt werden kann, das sicherstellt, dass vor allem in Straf- und Familienverfahren alle Beteiligten qualifiziert sind (bspw. durch Praxisleitfäden zur kindgerechten Justiz in Straf- und Familienverfahren),
  7. zu prüfen, ob und inwieweit bereits im Studium und v. a. im Vorbereitungsdienst eine Sensibilisierung für die kinderspezifischen Bedarfe in gerichtlichen Verfahren erfolgen kann,
  8. zu prüfen, ob eine kinderrechtsbasierte Datenerhebung im Sinne eines Kinderrechte-Monitorings (Erfassung der Zahl betroffener Minderjähriger im Strafverfahren als Beschuldigte/Verletzte/Zeuginnen und Zeugen sowie der Beiordnungen bei der psychosozialen Prozessbegleitung, getrennt nach Alter/Geschlecht/besonderen Bedarfen) möglich ist,
  9. das vorhandene kindgerechte Informationsmaterial weiterzuentwickeln und u. a. auf spezifische Bedürfnisse und Zielgruppen von Kindern anzupassen (bspw. Mehrsprachigkeit, Inklusion),
  10. klare landesweite ressortübergreifende Abläufe zu etablieren, um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht zu jedem Zeitpunkt mit den erforderlichen Informationen versorgt und im Verfahren möglichst wenig belastet werden,
  11. zu prüfen, inwieweit eine Aufklärung über justizielle Abläufe an Schulen einen wertvollen Beitrag für eine kindgerechte Justiz leisten kann.

Begründung

Der Schutz von Minderjährigen ist ein zentrales Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung. Daher ist das gesteigerte Bewusstsein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Justizsystem ausdrücklich zu fördern. Für alle Beteiligten steht dabei das gemeinsame Ziel im Mittelpunkt, ein fortschrittliches kindgerechtes Verfahren auszugestalten: ein Verfahren, das Kinder und Jugendliche nicht zusätzlich belastet, sie als Individuen ernst nimmt und ihnen bei ihrem Erstkontakt mit den staatlichen Institutionen der Justiz ein positives, sie als Person wertschätzendes Bild vermittelt.

Der Kinderschutz und die kindgerechte Justiz stellen im Justizressort eine Querschnittsaufgabe dar, mit der die einzelnen Abteilungen und die eigens eingerichtete Referatsgruppe für Prävention und Opferschutz an unterschiedlichen Stellen befasst sind. Zu den Aufgaben des Justizministeriums im Bereich des strafrechtlichen Kinderschutzes gehören insbesondere die entsprechende Fortbildung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Aus- und Fortbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung sowie deren Koordination und die Ausstattung der Gerichte mit den für Videovernehmungen erforderlichen Sachmitteln. Durch die audiovisuelle Vernehmung kindlicher Opferzeuginnen und -zeugen sollen zusätzlich belastende Mehrfachvernehmungen vermieden werden. Der im Justizministerium angesiedelte Landespräventionsrat fördert Maßnahmen und Projekte privater und öffentlicher Akteure zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. Die Fachstelle Opferschutz nimmt neben anderen Opfergruppen auch verstärkt Kinder und Jugendliche in den Blick. Als Vorstand der Stiftung Opferhilfe befasst sich das Justizministerium zudem mit dem Schutz kindlicher Opfer in den elf Opferhilfebüros des Landes. Im Bereich des Justizvollzuges wurden Konzepte entwickelt, um Kinder von Inhaftierten vor einer Traumatisierung während der Haftzeit, beispielsweise durch Besuche des inhaftierten Elternteils, zu schützen.

Im familienrechtlichen Bereich wurde durch den Bundesgesetzgeber eine verstärkte Anhörung von Kindern in den sie betreffenden Verfahren eingeführt und die Institution des Verfahrensbeistands als rechtlichem Interessenvertreter der Kinder, der diese auch zu den Kindesanhörungen begleitet, gestärkt. Das Niedersächsische Justizministerium bietet Fortbildungen zur kindgerechten Gestaltung von Anhörungssituationen, zu entwicklungspsychologischen Grundlagen der Kommunikation mit Kindern sowie zur Ermittlung des Kindeswillens unter Berücksichtigung der Entwicklungspsychologie und im Kontext von Kinderschutzbelangen an. Ob jedoch beispielsweise ein kindgerecht gestaltetes Anhörungszimmer oder nur ein Richterinnen- oder Richterbüro zur Verfügung steht, ob Kinder in einem geschützten Wartebereich oder auf einem lauten, ungemütlichen und öffentlichen Gerichtsflur warten müssen und ob genügend Zeit für ein behutsames und einfühlsames Gespräch zur Verfügung steht, ist immer noch vom Einzelfall und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig.

Gewährleistet werden muss, dass die Justiz sowohl im Land als auch im Bund auf eine langfristige, systematische und bedarfsorientierte Weise kindgerecht ausgestaltet wird. Für eine relevante Verbesserung der kindgerechten Justiz bedeutet dies, dass zunächst vor Ort eine Bestandsaufnahme erfolgen sollte und anschließend bewertet werden muss, was bereits gut realisiert wird und in welchen Bereichen eine Nachsteuerung erforderlich ist. Werden an manchen Standorten strukturelle Hindernisse in der Umsetzung einer kindgerechten Justiz ermittelt, wird auch über eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung zu sprechen sein – eine Beschleunigung der Verfahren dient dabei nicht nur einer Verbesserung des Opferschutzes, sondern befördert auch die Sachverhaltsaufklärung und Rechtsfindung.

Niedersachsen sollte seine bereits in vielen Bereichen des Opferschutzes ausgeübte bundesweite Vorreiterrolle weiter stärken und durch die Einsetzung einer koordinierenden Stelle sowie den o. g. Maßnahmenplan die kindgerechte Justiz vorantreiben.


[1]Funke, Sophie (2024): Kindgerechte Justiz in der strafgerichtlichen Praxis. Über die Rechte von Kindern und Jugendlichen als Zeug*innen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte / Deutsches Kinderhilfswerk

Zurück zum Pressearchiv