Antrag: Gerechtigkeit für die Opfer der Homosexuellen-Verfolgung in Deutschland! Rehabilitierung durchsetzen!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die jahrzehntelange strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer in der Bundesrepublik Deutschland mittels des §175 Strafgesetzbuch war von Anfang an falsch. Die endgültige Beendigung dieser rechtsstaatswidrigen Verfolgung im Jahr 1994 war überfällig.

Daher fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine vollständige Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 gemäß §175 StGB und nach den entsprechenden Normen in der DDR verurteilten Männer einzusetzen.

Begründung

Jahrzehntelang wurden in Deutschland schwule Männer staatlich verfolgt. Erst 1994 ist die strafrechtliche Sonderbehandlung von Homosexualität in der Bundesrepublik endgültig beseitigt worden. Zwei Jahrzehnte hat die Bundesrepublik am NS-Strafrecht gegen Homosexuelle unverändert festgehalten. Menschen wurden bespitzelt, verhaftet und als Verbrecher behandelt, nur weil sie anders liebten als die Mehrheit. Der Staat hat einer ganzen Bevölkerungsgruppe das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verweigert und hat die Gesamtheit der Homosexuellen geächtet.

Erst am 1. September 1969 wurde die generelle Strafbarkeit der Homosexualität unter erwachsenen Männern in der Bundesrepublik aufgehoben. Der § 175 StGB wurde aber nicht ersatzlos gestrichen. Homosexualität galt weiter als sittenwidrig und als Übel, das staatlich überwacht und eingedämmt werden sollte. Für homosexuelle Handlungen wurde ein deutlich höheres Schutzalter festgelegt als für heterosexuelle.

Im Jahr 2000 hat der Deutsche Bundestag in einer einstimmig angenommenen Resolution anerkannt, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind. 2002 wurden die unter der NS-Diktatur nach § 175 Verurteilten gesetzlich rehabilitiert. Für die Opfer der Verurteilungen nach 1945 steht dieser Schritt noch aus. Er soll jetzt angegangen werden.

Wir wollen endlich erreichen, dass im demokratischen Deutschland Männer nicht mehr mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, nur weil sie schwul sind.

Der demokratische Rechtsstaat beweist seine Stärke darin, dass er Fehler der Vergangenheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung korrigiert und den Opfern seiner Irrtümer Recht widerfahren lässt.

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