Antrag: Gerechte Steuerbelastung: Erbschaftsteuer verfassungskonform reformieren

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 26.03.2004


Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass die Besteuerung großer Erbschaften einen wichtigen Beitrag zum Steueraufkommen und zur Steuergerechtigkeit darstellt und dass es dringend einer verfassungskonformen Neuregelung der Erbschaftsteuer bedarf.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, im Bundesrat nach folgenden Maßgaben zu handeln:
 Die bislang unterbewerteten Vermögensarten wie zum Beispiel Grundvermögen und Immobilien sollen erhöht und an das Niveau der Marktwerte herangeführt werden. So wird die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer verbreitert.
 Es muss sichergestellt werden, dass die Erbschaftsteuerregelungen für Betriebsvermögen eine erfolgreiche Weiterführung des Betriebes gewährleisten.
 Persönliche Freibeträge müssen sicherstellen, dass privat genutztes Wohneigentum steuerfrei auf Ehepartner und Kinder übergehen kann.

Begründung
In diesem Jahrzehnt werden ca. 2 Billionen Euro von einer Generation an die nächste vererbt. Dabei wird offenbar ein Viertel der Gesamtsumme an zwei Prozent der Haushalte vererbt. Knapp die Hälfte der Erblasser hinterlässt lediglich Summen bis 25.000 Euro. Etwa zehn Prozent der Haushalte hinterlassen Schulden. Knapp vierzig Prozent der Haushalte hinterlassen Summen von 25.000 bis 150.000 Euro. Nur sieben Prozent der Haushalte vererben mehr als 150.000 Euro. Etwa die Hälfte des Erbes besteht in der Regel aus Häusern, Wohnungen oder Grundstücken.
Die Erbschaftssteuer stellt einen wichtigen Baustein der Generationengerechtigkeit dar. Ohne Erbschaftssteuer würde es im Zeitablauf zu immer stärkeren Disparitäten in der Einkommensverteilung kommen. Die Zukunftschancen nachfolgender Generationen würden von Geburt an immer ungleicher verteilt. Auf Grund der Fehlbewertung von Grundvermögen und Immobilien ist eine Novellierung des Erbschaftsrechts dringend erforderlich. Der Handlungsbedarf ist auf Grund eindeutiger Gerichtsurteile zudem unbestritten.
Eine Änderung des Bewertungsgesetzes als Grundlage für die Besteuerung von Erbschaften ist unumgänglich. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat verfassungsrechtliche Zweifel an der derzeit geltenden Übergangsvorschrift zur Erbschaftsteuer angemeldet und die Erbschaftsteuer dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Wegen der Vorlage sind alle Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig. Die Erbschaftsteuer muss daher verfassungskonform und gerecht neu gestaltet werden.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsbesteuerung vorgelegt und wird diesen als Bundesratsinitiative in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Dieser Gesetzentwurf zieht die Folgerungen aus den Rechtsgrundsätzen des Vorlagebeschlusses des BFH und wird so zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Erbschaftsteuer führen. Folgende Änderungen sind dabei vorgesehen:
 Eine Anpassung der Wertansätze für bislang unterbewertete Vermögensarten an das untere Niveau der Marktwerte.
 Ein deutlich erhöhter Freibetrag von 2 Millionen Euro für Betriebsvermögen der sicherstellt, dass beim Übergang kleiner und mittlerer Unternehmen, auch im Bereich Land- und Forstwirtschaft, keine Erbschaftsteuer anfällt. Bei anfallender Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen wird durch verbesserte zinslose Stundungsmöglichkeiten eine liquiditätsschonende Zahlung gewährleistet.
 Die persönlichen Freibeträge sollen auch zukünftig sicherstellen, dass privat genutztes Wohneigentum steuerfrei auf Ehepartner und Kinder übergeht.
 Um die Mehrbelastungen, die durch höhere Wertansätze entstehen, zu mindern, wird der Steuertarif in den Stufen bis ca. 5 Millionen Euro um einen Prozentpunkt in jeder Stufe jeder Steuerklasse abgesenkt. Beim Erbe von besonders großen Vermögen (mehr als 12.783.000 Euro), wird der Tarif in jeder Stufe jeder Steuerklasse um jeweils einen Prozentpunkt erhöht.
Insgesamt wird mit diesen geplanten Neuregelungen das Aufkommen der Länder aus der Erbschaftsteuer gesichert. Nach bisherigen Schätzungen würden sich insgesamt Mehreinnahmen von ca. 500 Millionen Euro ergeben. Die Regelungen ermöglichen einen leichten Betriebsübergang, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen und führen im Regelfall dazu, dass das normale Einfamilienhaus steuerfrei vererbt wird.
Die Haushaltslage in Niedersachsen erfordert eine nachhaltige Absicherung der Erbschaftsteuereinnahmen. Es ist daher dringend geboten, dass die Landesregierung die Initiative aus Schleswig-Holstein konstruktiv unterstützt.

Fraktionsvorsitzender

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