Antrag: Gegen die Zerschlagung einer einheitlichen Datenschutzkontrolle in Niedersachsen
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 14.06.05
Entschließung
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
alle Pläne, die Kontrolle des Datenschutzes im Bereich der privaten Unternehmen zukünftig im Innenministerium anzusiedeln, aufzugeben und die erfolgreiche Aufgabenbündelung beim Landesbeauftragten für Datenschutz weiterzuführen.
Begründung
Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es, die informationelle Selbstbestimmung und ihre Beachtung im Gemeinwesen einzufordern. Nach der EU-Datenschutzrichtlinie haben die Kontrollstellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrzunehmen. Diese Unabhängigkeit wäre durch die Verlagerung des nicht öffentlichen Bereiches an das Innenministerium nicht gewährleistet. Denn maßgeblich für eine effektive Zusammenarbeit im nicht öffentlichen Bereich ist nicht nur allein die Kontrollfunktion, sondern die vorsorgende konstruktive Beratung und Mitgestaltung bei der Entwicklung von datenschutzgerechten Lösungen im Sinne einer aktiven Dienstleistung. Von Unabhängigkeit bei einem Landesministerium kann dabei nicht gesprochen werden, weil hier auch wirtschaftliche Interessen des Landes berücksichtigt werden müssen. Anders der Datenschutzbeauftragte, der unabhängig auch von politischen Konstellationen ist und so eher als ein Ministerium die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wahren kann. Dementsprechend hat die große Mehrzahl der Bundesländer ihren Datenschutzbeauftragten sämtliche Kontrollaufgaben übertragen.
Die Planung des Innenministeriums die Funktion als Aufsichtsbehörde über die Überwachung des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich zu übernehmen, schwächt den Datenschutz in Niedersachsen. Einsparungen im Personalbereich und Synergieeffekte, mit denen das Innenministerium die Verlagerung begründet, gehen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und sind unglaubwürdig. Offensichtlich will Innenminister Schünemann mit der Zerschlagung des einheitlichen Datenschutzes in Niedersachsen aber auch seinen "Kleinkrieg" gegen den unbequemen Datenwächter Nedden beenden, indem er einen profilierten Datenschützer entmachtet.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat nach der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes aus 2001 und entsprechend der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus 1995 den gesetzlichen Auftrag u.a. die Datenschutzaufsicht auch im nicht öffentlichen Bereich auszuüben. Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen, Verbänden und Organisationen der Wirtschaft hat sich positiv entwickelt. Zudem hat die Zuständigkeitsregelung den Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie unabhängig davon, ob sie sich durch die Datenverarbeitung von öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden können.
Ein Beispiel: Die RFID-Technik (Radio Frequency Identification = Identifikation per Funk) wird zukünftig die Handels- und Warenwelt revolutionieren. Jeder produzierte Gegenstand soll danach ein RFID-Etikett von der Größe einer Briefmarke erhalten, wobei jeder Mikrochip einen elektronischen Produktcode enthält, der jedes weltweit hergestellte Produkt eindeutig identifiziert. Bisher hat vor allem der Handel Interesse an der RFID-Technik bekundet und auch erste Erfahrungen damit gemacht. So wurden in Nordrhein-Westfalen ca. 10000 Kundenkarten (Payback) mit RFID-Chips an die KundInnen ausgegeben, ohne dass diese davon erfuhren. Ihr Weg und ihr Verhalten im Supermarkt konnte lückenlos kontrolliert werden. Transparenz und Datenschutz sind die zentralen Bedingungen um einen Missbrauch der RFID-Technologie zu verhindern oder zumindest weitestgehend das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Dass der Datenschutzbeauftragte hier auf einem guten Weg ist, zeigen die mit dem Niedersächsischen Einzelhandelsverband abgestimmten Hinweise zum Umgang mit Kundendaten.
Fraktionsvorsitzender