Antrag: Gegen Armut und Ausgrenzung – Für mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe

 

Hannover, den 30.05.07

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  1.  Die Armut in Niedersachsen ist in den vergangenen Jahren in erschreckendem Maße gestiegen:  Im Jahr 2005 stieg die Armutsquote  um 0,4 auf 14,9%, während gleichzeitig die Reichtumsquote um 0,3 auf 5,9% stieg.  Besonders betroffen von Armut sind Familien mit mehr als 2 Kindern sowie insbesondere allein erziehende Frauen und ihre Kinder. Die Landesregierung wird ihrer Aufgabe in diesem Zusammenhang nicht gerecht. So wurde im Jahre 2004 die Fortschreibung des Armuts- und Reichtumsberichts abgelehnt. Eine systematische Erfassung der Lebenssituation benachteiligter Menschen, mit der ein gezielter  Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung aufgebaut und umgesetzt werden könnte, erfolgt nicht. Eine Lebenslagenbeschreibung und Sozialberichterstattung ist jedoch eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Integrationspolitik.  Die von der Landesregierung  eingeführte dreigliedrige Schulstruktur verfestigt zudem die Herkunftsabhängigkeit von Bildungschancen und damit familiäre "Armutskarrieren".
  2. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war ein erster Schritt in Richtung einer sozialen Grundsicherung. Es zeigt sich jedoch, dass in der Praxis erhebliche Verbesserungsbedarfe bestehen.
  3.  Immer mehr Erwerbstätige arbeiten im so genannten Niedriglohnsektor und sind von Armut betroffen, weil ihr Lohn für die Existenzsicherung nicht ausreicht.  Allein 574.000    LohnempfängerInnen sind derzeit daher auf aufstockende ALG II-Leistungen angewiesen, darunter mehr als eine Viertelmillion Vollzeitbeschäftigte.

Die Landesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Sozialberichterstattung

Die Landesregierung hat regelmäßig einen umfassenden, regionalisierten und geschlechtsspezifisch aufbereiteten Sozial- und Lebenslagenbericht vorzulegen. Dabei ist die Landesarmutskonferenz zu beteiligen.

2 Einrichtung eines Sozialfonds zur Unterstützung bedürftiger Kinder- und Jugendlicher in Höhe von 3 Mio €.

Die Landesregierung wird, solange von der Bundesregierung keine auskömmlichen Regelungen in den Sozialgesetzbüchern II und  XII geschaffen werden, aufgefordert, einen Sozialfonds aufzulegen, aus dem in  Zusammenarbeit mit den Kommunen Kinder aus einkommensschwachen und erwerbslosen Familien bei Mahlzeiten in den Kindertagestätten und Schulen, den Kosten für aufwendige Lernmittel, eintägige Klassenfahrten sowie für die Inanspruchnahme von Sportangeboten, Angeboten der kulturellen Bildung unterstützt  werden. Auch ist sicherzustellen, dass die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler aus armen Familien, die ab der Klasse 11 eine weiterführende Schule außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde besuchen, übernommen werden.

3. Soziokulturelles Existenzminimum sicherstellen

Die Leistungen des ALG II und des SGB XII  müssen der Höhe des soziokulturellen  Existenzminimums entsprechen und mit dem Ziel einer armutsfesten, individuellen, bedarfsorientierten und unbürokratischen Grundsicherung weiter entwickelt werden.  Um dies zu erreichen soll die Landesregierung eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einbringen,  das ALG II und das SGB XII mit folgenden Schwerpunkten weiter zu entwickeln:

a) Kostensteigerungen ausgleichen

Kostensteigerungen durch steigende Gesundheitskosten, Energiepreise, Mehrwertsteuererhöhungen etc. müssen entgegen der heutigen Praxis zeitnah ausgeglichen werden.

b) Kinder und Jugendliche besser absichern

Um Ausgrenzung und Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus hilfebedürftigen Familien zu verhindern, müssen Sachleistungen gewährt werden können, die ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung dienen. Die materielle Schlechterstellung von Kindern im Alter über sieben Jahren im Vergleich zur alten Sozialhilferegelung ist zurückzunehmen.

c) Eigenständige Absicherung von Frauen verbessern

Die Frage der Anrechnung des Partnereinkommens ist im Zusammenhang mit dem Ziel der Individualisierung des Steuerrechts oder der Rentenversicherung zu sehen. Hier ist weiter das Ziel zu verfolgen, Frauen von "abgeleiteten Wesen" zu eigenständigen Bürgerinnen mit eigener sozialer Absicherung und eigenständigen Ansprüchen zu machen.

d) An den Zuverdienstgrenzen des SGB II für Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II soll festgehalten werden.

4. Initiative im Bundesrat zur Einführung branchenbezogener und regional orientierter Mindestlöhne

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein           zubringen, der folgende Regelungen trifft:

a) Einrichtung einer Mindestlohn-Kommission

Es soll eine Mindestlohn-Kommission eingerichtet werden, die in Anlehnung an die britische Low Pay Commission unter der Beteiligung von Sozialpartnern und Wissenschaft Empfehlungen für die Höhe von Mindestlöhnen erarbeitet und die gesetzliche Umsetzung vorbereitet. Bis spätestens Ende 2007 soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die verbindliche Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen in den Branchen ermöglicht, in denen eigene Tarifstrukturen nicht vorhanden oder nicht ausreichend sind. Wo branchenbezogene Tarifverträge mit Mindestlohnregelungen vorhanden sind, sollten diese vom Bundesarbeitsminister mit Hilfe einer Rechtsverordnung für verbindlich erklärt werden.

b) Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen wird forciert. Der Prozess soll so schnell wie möglich, jedoch spätestens bis zum 30. April 2009 abgeschlossen sein.  Die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf die Zeitarbeitsbranchen und die Weiterbildungsbranche sollen sofort umgesetzt werden, da Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite hierfür die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen haben. Die Ausweitung auf weitere Branchen  wie z.B. Zustelldienste soll forciert werden. Die Tarifparteien dieser Branchen müssen bis spätestens Ende 2008 bundesweite bzw. flächendeckende Tarifverträge für ihre Branchen abschließen und damit die Voraussetzungen für die Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes schaffen Auch für alle anderen Branchen soll die Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz spätestens bis Ende April 2009 grundsätzlich ermöglicht werden.

Begründung

Statistisch lebt jede/r 7.Niedersachse/Niedersächsin in Armut. Nach Angaben des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik ist die Armutsquote in Niedersachsen im Jahre 2005 auf 14,9% der Bevölkerung gestiegen. Dies sind 0.4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Zugleich stieg auch die Zahl der Reichen in Niedersachsen um 0,3 Prozentpunkte auf 5.9%. Besonders gravierend ist diese Entwicklung im Bereich großer Familien: 33,7% der Familien mit fünf und mehr Personen hatten im Jahr 2005 ein Haushaltseinkommen, das unterhalb der Armutsgrenze liegt. Zu den Betroffenen zählen besonders allein Erziehende, meist Frauen und ihre Kinder. Armut bedeutet soziale Ausgrenzung, weniger Chancen zur Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, weniger Bildungschancen und gesundheitliche Defizite. Kinder aus benachteiligten Familien sind zudem in besonderem Maße von der selektierenden Wirkung des gegliederten Schulwesens betroffen. Wege aus der Armut führen dabei nur über die Schaffung von Chancengleichheit in der Bildung und einem gerechten Zugang zu allen gesellschaftlichen Angeboten.

Es gibt in Niedersachsen keine systematische Erfassung der Daten zu Armut und Reichtum in der Bevölkerung.  Zwar wurde erstmals 1998 ein umfassender Bericht zur Entwicklung von Armut und Reichtum veröffentlicht, jedoch seitdem nicht fortgeschrieben. Eine umfassende, regionalisierte und indikatorengestützte  Sozialberichterstattung weist jedoch über einen Armuts- und Reichtumsbericht hinaus: Sie würde alle einschlägigen gesellschaftlichen Trends und Hintergründe unter Hinzuziehung aller geeigneten Datenquellen darstellen. Eine differenzierte Sozialberichterstattung und Erarbeitung lebenslagenorientierter Untersuchungen bei bestimmten von Armut betroffenen Bevölkerungsgruppen ist die Grundlage für sachgerechte und zielgerichtete politische Entscheidungen zur Armutsprävention. Armut und Ausgrenzungsentwicklungen können rechtzeitig erkannt und bekämpft werden. Gleichzeitig könnten regionale und geschlechtsspezifische Unterschiedlichkeiten sowie besondere Sachverhalte (z.B. Obdachlosigkeit) erkannt und differenziert bearbeitet werden. Das Ziel ist ein Bericht, der ohne großen Aufwand erstellt werden kann, da alle benötigten Daten ohnehin vorliegen, der jedoch das Erkennen von Strukturen und Entwicklungen ermöglicht und so die Datenbedarfe von Politik, Verwaltung und der sozialpolitischen Akteure befriedigt und Handlungsbedarfe aufzeigt. Eine regionalisierte Auswertung bis auf die Kreisebene würde einerseits die Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten der lokalen Akteure verbessern, andererseits regionale Vergleichbarkeit herstellen.  

Die Regelleistungen nach dem SGB II und SGB XII decken das Existenzminimum nicht. Es besteht seit Jahren Nachholbedarf von ca. 20%, wie der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband in einem Gutachten hat berechnen lassen. Insbesondere sind die Auswirkungen der Gesundheitsreform, der Mehrwertsteuererhöhung und der Anstiege der Stromkosten nicht berücksichtigt worden. Im Vergleich zur alten Sozialhilferegelung sind zudem Kinder über 7 Jahre grundsätzlich schlechter gestellt. Es muss daher ermöglicht werden, zusätzliche Bedarfe zu gewähren, die der geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung der betroffenen Kinder dienen.

Im Regelsatz für Kinder unter 14 Jahre ist beispielsweise rechnerisch für ein Mittagessen ein Betrag von weniger als einem Euro vorgesehen. In der Folge werden Kinder aus armen Familien zahlreich von der Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen abgemeldet, obwohl dieses Angebot gerade für ihre Entwicklung bedeutsam wäre. Dasselbe gilt für die Teilnahme an Musik oder Sportangeboten, außergewöhnlichen Schulangeboten, den Besuch von Kunst- oder Musikschulen sowie Bibliotheken. Auch die Kosten für Lernmittel stellen nach Abschaffung der allgemeinen Lernmittelhilfe für arme Familien außergewöhnliche Belastungen dar und müssen im Rahmen von Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden können.  Ein besonderes Problem stellt die Tatsache dar, dass Schülerinnen und Schüler, die ab der Klasse 11 eine weiterbildende Schule an einem zentralen Ort besuchen, die Fahrtkosten selbst zu tragen haben. Hierbei kann es sich um monatliche Beträge bis zu 90 Euro handeln. Die Regelleistungen nach den Sozialgesetzbüchern enthalten zwar einen prozentualen Anteil von 6% (durchschnittlich 20 Euro) an den Fahrtkosten, der verbleibende Restbetrag kann jedoch von den Erziehungsberechtigten nicht getragen werden. In der Folge können Schülerinnen und Schüler aus armen Familien trotz guter schulischer Leistungen weiterführende Schulen nicht besuchen. Dies bedeutet faktisch ein Bildungsverbot für diese Kinder.

Die Probleme in diesem Zusammenhang belasten die Schulen und sind von diesen nicht zu lösen. Inzwischen haben die Städte Oldenburg und Osnabrück Hilfefonds geschaffen,  um der größten Not zu begegnen. Dies kann allerdings nicht von allen Kommunen geleistet werden. So lange die Leistungen des ALG II und des SGB XII keine auskömmlichen Regelungen vorsehen, ist daher das Land gefordert, gemeinsam mit den Kommunen passgenaue und unbürokratische Hilfemöglichkeiten bereitzustellen, um mehr Chancengerechtigkeit für Kinder aus armen Familien herzustellen. Ein Sozialfonds nach dem Vorbild Rheinland-Pfalz` soll dafür sorgen, dass kein Kind aus sozialen Gründen von schulischen Angeboten ausgeschlossen bleibt.

Die Regelungen zur Anrechnung von Partnereinkommen im SGB II haben dazu geführt, dass Berufstätige, die in einer Partnerschaft oder Ehe leben, im Falle der Erwerbslosigkeit in vielen Fällen aus dem Leistungsbezug des SGB II herausfallen und in eine nicht gewünschte Abhängigkeit vom berufstätigen Partner geraten. Dies trifft insbesondere erwerbslose Frauen, die mit dem Verlust von Leistungsansprüchen zusätzlich auch Nachteile z.B. bei der Beanspruchung von Leistungen zur Fort- und Weiterbildung und zur Wiedereingliederung erfahren. Ziel muss es daher sein, das SGB II mit dem Ziel der Garantie eines individuellen existenzsichernden Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu ändern.

Immer mehr Erwerbstätige im so genannten Niedriglohnsektor sind von Armut betroffen, weil ihr Lohn für die Existenzsicherung nicht ausreicht. Allein 574.000 LohnempfängerInnen erhalten derzeit aufstockende ALG II-Leistungen, darunter mehr als eine Viertelmillion Vollzeitbeschäftigte. Stundenlöhne von 5 Euro und darunter sind in vielen Gewerbebereichen keine Seltenheit. Nach Berechnungen der Hans Böckler-Stiftung hätten sogar 1.9 Millionen ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf ergänzendes ALG II. Der Staat übernimmt hier mit der so genannten aufstockenden ALG-Leistung den Part eines Ausfallbürgen. Durch Lohndumping entgehen der Sozialversicherung jedes Jahr Milliardenbeträge. Es ist daher geboten, auf regionaler und auf Branchenebene existenzsichernde Mindestlöhne gesetzlich einzuführen. Für entsprechende Entscheidungsvorbereitungen könnte Großbritannien dienen, wo eine Niedriglohnkommission ("Low Pay Commission") zur Vorbereitung von Empfehlungen an das Parlament eingerichtet wurde. 20 von 27 Mitgliedsstaaten der EU haben einen gesetzlichen und branchenübergreifenden Mindestlohn. Viele dieser EU-Länder haben ihre gesetzlichen Mindestlöhne im Laufe des Jahres 2006 stark angehoben. Wegen der vollen Arbeitnehmer-Freizügigkeit in den nächsten Jahren wird ein Mindestlohn daher ohnehin unverzichtbar sein.

Fraktionsvorsitzender

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