Antrag: Gänsemonitoring und –management in Niedersachsen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die Verbreitungsschwerpunkte der in Niedersachsen rastenden und überwinternden nordischen Gänsearten liegen im Ems-Dollart-Raum, im Rheiderland, in Butjadingen, an der Unterelbe, sowie in der Elbtalaue. In diesen Räumen hat das Land gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-Richtlinie 79/409/EWG) Schutzgebiete ausgewiesen.
Die Bestände der bei uns rastenden und überwinternden nordische Gastvögel – allen voran Saat-, Weißwangen- und Blässgänse, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten gut erholt. Auch die Bestände der Graugans haben sich dank des Engagements der Jägerschaft, die diese Art in den 1970er Jahren in Niedersachsen wieder angesiedelt hat, bei uns verbreitet <s>ist</s> und sehr positiv entwickelt. Die Graugans kommt in Niedersachsen sowohl als Überwinterungsgast als auch als Brutvogel vor. In den ausgewiesenen Schutzgebieten unterliegen die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen sowie die Bejagung der Gänse besonderen Bedingungen, die mit Einschränkungen für die Nutzer verbunden sind. Um einen finanziellen Ausgleich hierfür zu schaffen, hat das Land mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Dabei erhalten Landwirte für ihre Flächen in Vogelschutzgebieten eine von konkreten Schäden unabhängige Zahlung.
Dennoch gibt es seit Jahren Konflikte zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern um den Schutz der Gänse. Während die eine Seite die Ausweitung der Jagd nicht zuletzt aus Gründen der Schadensminimierung fordert, argumentiert die andere Seite, die Jagd vergrößere die Schäden in der Landwirtschaft, weil die Tiere dadurch ihr Verhalten ändern und sich anders im Raum verteilen. Ergänzend zur Änderung der Jagdzeitenverordnung in Niedersachsen, die insbesondere die Gänsethematik betrifft, soll über die Möglichkeiten des Schadensausgleichs langfristig ein Interessenausgleich erzielt werden<s>,</s> der sowohl den europäischen Schutzanforderungen als auch der landwirtschaftlichen Nutzung gerecht wird.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf
- ein wissenschaftlich fundiertes Gänsemonitoring und –management am Beispiel von Regionen im Nordwesten des Landes zu entwickeln
- Folgende Kriterien müssen hierbei maßgebend Berücksichtigung finden:
- Einen Arbeitskreis aus Jägern, Landwirten, Naturschützern und Wissenschaftlern unter Einbeziehung der örtlichen Interessenvertretungen einzurichten, der insbesondere die Untersuchungen der Auswirkungen der Jagd auf Rastvögel und Landwirtschaft intensiv begleitet.
- Die Auswirkungen der Jagd auf das Verhalten der Vögel, insbesondere ihr Fluchtverhalten, ihr Aktivitätsmuster, und die Art der Nutzung des Raumes, sowie auf die Schäden in der Landwirtschaft hin sind zu untersuchen. Soweit die Datenlage es erfordert sind vergleichende Untersuchungen zwischen bejagten Gebieten außerhalb von Vogelschutzgebieten und nicht bejagten Gebieten innerhalb von Vogelschutzgebieten vorzunehmen, wie auch vorliegende Daten heranzuziehen. Ebenso sollen die Auswirkungen etwaiger Verhaltensänderungen der Vögel bei Nichtbejagung auf Schäden in der Landwirtschaft mit untersucht werden. Die Untersuchungen sind aus Mitteln der Jagdabgabe zu finanzieren.
- Vorhandene Daten und Voruntersuchungen und bereits laufende Maßnahmen/Projekte zu dem Thema auch aus anderen Bundesländern (z.B. Niedersächsische Elbtalaue, Niederrhein) sollen einbezogen werden.
- Abgrenzungen – aber auch Synergieeffekte – zum Wiesenvogelschutz und die besonderen Anforderungen der Wiesenbrüter an den Lebensraum sind bei allen Modellen zur Weiterentwicklung des Gänsemanagements zu berücksichtigen.
- Ziel soll es sein, mit dem Monitoring Erkenntnisse zu vervollständigen, neue Möglichkeiten des Gänsemanagements zu entwickeln und Empfehlungen für das weitere Vorgehen und die künftige Ausgestaltung der Förderprogramme in den betroffenen Regionen Niedersachsens zu erarbeiten. Hierbei müssen zum einen die Belange des Naturschutzes hinsichtlich der Populationsentwicklung der geschützten Vogelarten – auch der Wiesenvögel- gewahrt bleiben und Schadensminimierungen für Landwirtschaft, Tourismus, Natur und Landschaft erzielt werden.
- zu prüfen, ob und ggf. wie das Rastspitzenmodell, nach dem bisher Fraßschäden auf Ackerflächen innerhalb der zum Schutz der Gänse ausgewiesenen Vogelschutzgebiete ausgeglichen werden, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auch auf Grünlandflächen innerhalb der bisherigen Förderkulisse ausgeweitet werden kann.
Begründung
Die Gesamtpopulation der in Niedersachsen rastenden oder überwinternden nordischen Gastvögel (Weißwangengans, Blässgans, Zwerggans, Graugans, Saatgans, Ringelgang, Kurzschnabelgans, Zwergschwan und Singschwan) haben sich seit Beginn der 1970er Jahre gut Niedersachsen entwickelt. Während etwa Bläss- und Graugänse in der Ems-Dollart-Region zu Beginn der 1970er Jahre nur mit wenigen Hundert Exemplaren anzutreffen waren, können seit Beginn der 2000er Jahre für beide Arten – mit starken Schwankungen - Maximalbestände von bis 8.000 Tieren beobachtet werden. Besonders stark haben sich die Bestände der Weißwangen bzw. Nonnengans entwickelt: Während diese Art bis 1985 im Ems-Dollart-Raum nur vereinzelt auftrat, ist ihr Maximalbestand im Jahr 2003 auf rund 80.000 Tiere gestiegen und bleibt seither etwa konstant. Dass sich auch das Rast- bzw. Durchzugsverhalten der Arten verändert hat, wird am Vergleich der Gänseweidetage pro Hektar (Maß für den durchschnittlichen Gänsebesatz im Winterhalbjahr) deutlich: Diese sind zwar ebenfalls gestiegen, aber deutlich geringer, als die Entwicklung der Maximalbestände. Das heißt: Es kommen zwar mehr Gänse, diese verbleiben aber durchschnittlich über einen deutlich kürzeren Zeitraum im Gebiet. Die Zunahme der Gänseweidetage ist zudem ausschließlich auf die Zunahme der Weißwangengans zurückzuführen – einer nicht jagdbaren Art. Die Präsenz der Blässgans im Ems-Dollart-Raum stagniert seit rund 15 Jahren bzw. hat in diesem Zeitraum sogar leicht abgenommen.
Mit der zum 23. Mai 2008 in Kraft getretenen Änderung der Jagdzeitenverordnung hat die damalige Landesregierung die Gänsejagd in Niedersachsen erheblich ausgeweitet: Seither dürfen Saat- und Blässgänse, die zuvor eine ganzjährige Schonzeit genossen haben, mit Ausnahme einiger Vogelschutzgebiete vom 1. September bis 15. Januar bejagt werden. Auch die Jagd auf Graugänse wurde selbst in Vogelschutzgebieten, deren Schutzzweck der Schutz nordischer Gastvögel ist, deutlich ausgeweitet. Damit ist der Widerspruch entstanden, dass Landwirte für die Beruhigung dieser Gebiete (Verzicht auf Bearbeitung dieser Flächen) honoriert werden, gleichzeitig aber eine erhebliche Beunruhigung durch die Jagd ermöglicht wurde. Zur Vermeidung eines übermäßigen Wildschadens wäre die Jagd auf Gänse in Vogelschutzgebieten nur zu erlauben, wenn damit tatsächlich eine Minderung des Wildschadens erreicht werden könnte. Das ist jedoch aufgrund der Tatsache, dass die Gänseschäden seit der Ausweitung der Jagdzeiten zumindest nicht abgenommen haben, empirisch widerlegt. Deshalb ist das Land gefordert, schnellstmöglich zu einer mit den Zielen der EU-Vogelschutzrichtlinie zu vereinbarenden Jagdausübung in den EU-Vogelschutzgebieten zu entwickeln.
Die Auswirkungen der Jagd auf das Flucht- Raumnutzungs- und Fraßverhalten der Gänse wird von Wissenschaftlern, Naturschützern und Jägern höchst unterschiedlich bewertet. Erwiesen ist, dass sich parallel zu den Jagdzeiten die Fluchtdistanz der rastenden Gänse gegenüber Menschen erhöht. Naturschützer vertreten daher die Auffassung, dass dieses Verhalten zum Einen dazu führt, dass sich die Gänse vor allem in den weniger beunruhigten Bereichen konzentrieren und dort die Schäden gegenüber einer stärkeren Gleichverteilung im Rastgebiet erhöhen. Darüber hinaus müsse der aufgrund stärkeren Fluchtverhaltens höhere Energiebedarf der Tiere durch verstärkte Nahrungsaufnahme ausgeglichen werden, so dass ein bejagter Bestand deshalb einen höheren Nahrungsbedarf habe, als ein unbejagter Bestand. Dieses sollte eingehender, etwa auch in Verbindung mit verschiedenen Tageszeitmodellen untersucht werden. Um den seit Jahren in festgefahrenen Konflikt zu entschärfen und einer Lösung zuzuführen, soll ein Arbeitskreis aus Jägern, Landwirten, Wissenschaftlern und Naturschützern eingerichtet werden, der ein Gänsemonitoring unter Einbeziehung der Belange des Wiesenvogelschutzes mit erarbeitet und begleitet.
Das Ziel hierbei ist, einen gerechten Interessenausgleich zu entwickeln, der ein Höchstmaß an Akzeptanz aller Beteiligten erreicht und auch unter Berücksichtigung der EU-Anforderungen rechtssicher ausgestaltet werden soll.