Antrag: Für ein zukunftsfähiges Landesraumordnungsprogramm (LROP) in Niedersachsen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die Landesregierung hat im Zuge einer umfassenden Neuordnung der Raumordnungsbestimmungen den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen – Teil II – (Drs. 15/3890) vorgelegt, der eine massive Verschlechterung der Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten des Landes beinhaltet.

Die künftige Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) würde in der vorliegenden Form die gleichwertige Entwicklung der Lebensbedingungen in allen Landesteilen gefährden, Nutzungskonflikte verschärfen und auf die kommunale Ebene verlagern, auf wichtige Rahmenbedingungen zur Gestaltung des demografischen Wandels verzichten und den aktuellen Anforderungen an eine wirksame Bekämpfung des Klimawandels nicht gerecht werden. Eine einheitliche Qualität der Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP) in ausreichender Planungstiefe wäre nicht gewährleistet.

Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, den LROP-Entwurf im Einzelnen wie folgt zu ändern:

1.1. Ziff. 07

Die Versorgung der ländlichen Regionen mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien und –netzen ist vom Raumordnungsgrundsatz zum Raumordnungsziel hochzustufen.

2.1. Ziff. 01 / auch 3.1.1 Ziff.03

Siedlungsstrukturen und erhaltenswerte siedlungsnahe Freiräume sind auch weiterhin vollständig in den RROP auszuweisen. Die dazu erforderlichen Planzeichen sind bereitzustellen.

2.1. Ziff. 02

Der Grundsatz der Einbindung bestehender Siedlungsstrukturen in das öffentliche Personennahverkehrsnetz ist um das Raumordnungsziel zu ergänzen, dass künftige Siedlungsentwicklung sich an den bestehenden Hauptverkehrsachsen orientiert.

2.1. Ziff. 08 / 4.1.5 Ziff. 02

Auf eine Ausweitung des Siedlungsbeschränkungsbereichs für den Flughafen Hannover ist zu verzichten. Der Grundsatz, dass die Lärmminderung an der Lärmquelle (aktiver Lärmschutz) Vorrang vor anderen Lärmschutzmaßnahmen (passiver Lärmschutz) hat, ist hier besonders zu verankern. Das gilt insbesondere auch für das Ziel, die Lärmbelastungen der Anwohner durch Nachtflüge zu reduzieren.

2.2. Ziff. 01 bis 05

Die Aufweichung der Zentrale-Orte-Struktur durch die Zwischenstufen Grundzentrum mit mittelzentraler Teilfunktion und Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion, sowie die Bildung von grund-, mittel- oder oberzentralen Verbünden wird abgelehnt. Die entsprechenden Bestimmungen und die konkreten Festlegungen dazu sind zu streichen. Die betroffenen Orte sind jeweils den Mittel- bzw. Oberzentren zuzuweisen.

2.3. Ziff 03

Die Sonderbestimmungen für ein Hersteller-Direktverkaufszentrum (FOC) in der Tourismusregion Lüneburger Heide sind zu streichen. Stattdessen ist die bisherige bewährte und gerichtsfeste Regelung wieder aufzunehmen.

3.1.2 Ziff 05

Die geplante Einschränkung der Darstellungspflicht in den RROP bei geschützten Natur- und Landschaftsflächen wird abgelehnt. Dabei handelt es sich um gesetzlich geschützte Biotope sowie um Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete unterhalb der Schwelle gesamtstaatlicher Bedeutung, mit Ausnahme von landesbedeutsamen Flächen für den Moor- und Fließgewässerschutz.

3.1.3 und 3.1.4

Die Einschränkung, künftig im LROP nur noch Natura 2000-Flächen und Großschutzgebiete zu sichern, ist nicht sachgerecht. Alle geschützten Flächen mit mindestens landesweiter Bedeutung sind ins LROP aufzunehmen und in die RROP zu übernehmen.

3.2.1 Ziff. 01

Die bevorzugte Förderung und Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft als besonders umwelt- und klimafreundliche, tierschutzgerechte, arbeitsplatzschaffende und verbraucherfreundliche Wirtschaftsweise ist als Grundsatz abzubilden.

3.2.2

Als Raumordnungsziel ist festzulegen, dass bei der Nutzung von Rohstoffen den Belangen des Naturschutzes, dem Schutz des Bodens und der Gewässer in besonderer Weise Rechnung getragen wird.

3.2.4 Ziff. 03

Hier ist das Ziel zu ergänzen, die Salzbelastung in der Flussgebietseinheit Werra/Weser zurück zu führen und mittelfristig zu beenden.

3.2.4 Ziff. 09

In der zeichnerischen Darstellung (Anlage 2) sind auch die bereits wasserrechtlich gesicherten Wasserschutzgebiete auszuweisen, um eine vollständige Information über alle wasserrechtlich relevanten Gebiete zu gewährleisten.

4.1.1 Ziff. 01

Als Raumordnungsgrundsatz ist die Pflicht zur Vermeidung von Verkehren aufzunehmen. Als Raumordnungsziel ist der Vorrang der Sicherung und Entwicklung von Schiene und Wasserstraße gegenüber der Straße festzulegen. Ebenso ist mit dem Vorrang der Nutzung und Anpassung vorhandener Infrastruktur vor einem Neubau zu verfahren.

4.1.2 Ziff. 01

Die Grundsätze für die Entwicklung des Eisenbahnnetzes sind um folgenden Gesichtspunkt zu ergänzen: Die Optimierung des Hochgeschwindigkeitsbereichs darf nicht dazu führen, dass die schon heute nicht ausreichenden Kapazitäten im Güterbereich eingeschränkt und in ihrer, auf einen weiter steigenden Bedarf ausgerichteten, Entwicklung behindert werden (z.B. durch Knotenüberlastung). Diese Optimierung darf auch nicht auf Kosten des Nahverkehrs erfolgen, sondern soll mit seiner Verbesserung einhergehen.

4.1.2. Ziff 04

Ergänzend zu den erfassten Verbindungen sind die Strecken Uelzen – Dannenberg, Bremerhaven – Bad Bederkesa und Radenbeck - Rühen als Vorranggebiet sonstige Eisenbahnstrecke aufzunehmen. Auf die Entwidmung von nicht mehr betriebenen Bahnstrecken soll verzichtet werden. Für eine Entwidmung ist ein Raumordnungsverfahren erforderlich.

4.1.3 Ziff. 01

Die als Ergänzung des Autobahnnetzes vorgesehenen Projekte A 22 (Küstenautobahn) und A 39 Wolfsburg-Lüneburg und ihre Festlegung als Vorranggebiete Autobahn sind zu streichen.

4.1.4 Ziff 01

Das Ziel einer weiteren Anpassung der Seezufahrten zu den niedersächsischen Seehäfen und den Seehäfen Hamburg, Bremen und Bremerhaven an die sich ändernden Anforderungen der Seeschifffahrt nicht mehr zu akzeptieren. Weitere Flussvertiefungen werden abgelehnt. Die Risiken für den Deichschutz und die Ökologie sind nicht mehr kalkulierbar. Neues Raumordnungsziel muss die Etablierung eines funktionierenden Systems der Hafenkooperation zwischen den deutschen Seehäfen sein, das weitere Eingriffe überflüssig macht und den Einsatz öffentlicher Mittel begrenzt.

4.2.Ziff.01

Für die künftige Entwicklung ist der Vorrang Erneuerbarer Energien gegenüber allen anderen Energieträgern als Raumordnungsziel zu verankern.

4.2. Ziff. 02

Die Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Energieeinsparung und zur effizienten Energieverwendung unter besonderer Berücksichtigung der Kraft-Wärme-Kopplung ist vom Grundsatz zum Raumordnungsziel hoch zu stufen.

4.2. Ziff. 03

An den gesicherten Standorten für Großkraftwerke sind Kohlekraftwerke ohne Kraft-Wärme-Kopplung auszuschließen. Unter diesen Bedingungen ist die Notwendigkeit aller Standorte zu überprüfen.

4.2. Ziff. 04

Angesichts der erheblichen Möglichkeiten durch Repowering die Anzahl der Anlagen bei gleichzeitiger Leistungssteigerung zu reduzieren sind die festgelegten Mindestleistungen in den besonders windhöffigen Landesteilen angemessen zu erhöhen. Ein Ausgleich dieser Mindestleistungen durch sonstige Anlagen erneuerbarer Energie ist nicht sachgerecht und zulässig.

4.2. Ziff 07

Die Bedingungen und das Verfahren für die unterirdische Verlegung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen werden in einem speziellen Gesetz geregelt.

4.3. Ziff. 02

Auf die Festlegung des Erkundungsbergwerkes Gorleben und des Endlagers Schacht Konrad als Vorranggebiete für die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist zu verzichten.

Anlage 3 Ziff. 01

Die Vorgaben zum Aufbau und zur Darstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme sind so zu schärfen, dass eine einheitliche und vergleichbare Darstellung in Niedersachsen sicher gestellt ist. Dies gilt auch für die vorzugebenden Planzeichen für eine einheitliche Orientierung und Lesbarkeit der Plankarten.

Begründung

Im Rahmen der Neustrukturierung des niedersächsischen Raumordnungsrechts hat die Landesregierung eine umfassende Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) vorgelegt.  Auf der Basis des ebenfalls grundlegend veränderten Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes erfolgen damit nicht nur eine organisatorische Überarbeitung sondern auch tiefgreifende materielle Veränderungen. Sie sind gekennzeichnet von einem Rückzug des Landes aus der Fläche. Die Verpflichtung zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen in Niedersachsen wird ersetzt durch die Ideologie des Nachtwächterstaates. Die Landesregierung drückt sich vor ihren Planungsaufgaben und weist der kommunalen Ebene Zuständigkeiten zu, denen diese aufgrund ihres Aufgabenverständnisses, ihrer Struktur und ihrer Leistungsfähigkeit häufig nicht entsprechen können. Dieser Umstand wird verschärft durch eine Beliebigkeit der Instrumente, die den Begriff Planung nicht mehr verdient. Das gilt insbesondere für die weitgehende Aufweichung des Systems zentraler Orte.

Die Einschränkungen der Planungsmöglichkeiten bedeuten darüber hinaus eine Kapitulation vor den künftigen Erfordernissen, die mit dem demografischen Wandel verbunden sind. Die kommunale Praxis zeigt täglich, dass der Wunsch nach Eigenentwicklung und nach der "Ausnahme" für die eigene Kommune notwendige Anpassungskonzepte, die überregional abzustimmen sind, in der Regel blockiert und verhindert.

Schwere Mängel offenbaren sich, wenn man den Entwurf der Landesregierung einer Klimaverträglichkeitsprüfung unterzieht. Im Verkehrsbereich taucht die Verkehrsvermeidung gar nicht auf, umweltfreundliche Verkehrsträger und der ÖPNV bekommen keine besondere Rolle. Stattdessen werden durch ungeregelte Siedlungspolitik, die Erweiterung der Flughafenkapazitäten und die Zulassung eines FOC zusätzliche Verkehre erzeugt. Auch im Energiebereich wird an alten Konzepten festgehalten, statt die Weichen deutlich in Richtung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zu stellen. Schließlich wird auch der geringe Stellenwert, den der Naturschutz bei der Landesregierung einnimmt, in ihrem Entwurf sichtbar.

Mit den geforderten Änderungen werden diese Mängel ausgeglichen und eine zukunftsfähige, ziel- und lösungsorientierte Raumplanung in Niedersachsen sichergestellt.

Fraktionsvorsitzender

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