Antrag: Frauenquote für Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften – jetzt einführen!
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
In Niedersachsen herrschen in der Privatwirtschaft erhebliche Defizite bei der Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Frauen sind keineswegs auf einem dynamischen Vormarsch in Führungspositionen. Im Gegenteil: Die "Schaltstellen der Macht" in den niedersächsischen Aktiengesellschaften und deren Aufsichtsräten sind fest in Männerhand. Der Frauenanteil in Führungspositionen nimmt nur äußerst schleppend zu, stagniert in einzelnen Bereichen oder ist sogar rückläufig. Besonders dort, wo in Aktiengesellschaften Entscheidungen mit Breitenwirkung getroffen und hohe Einkommen erzielt werden, sind Frauen in Führungspositionen noch immer kaum zu finden. In deutschen Großunternehmen sind derzeit nur vier Prozent der Führungskräfte weiblich.
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- ihren Einfluss in Unternehmen mit Landesbeteiligung für die Förderung von Frauen in Leitungspositionen zu nutzen. Dies soll u.a. bei der Besetzung von Positionen der in Niedersachsen börsennotierten Aktiengesellschaften Volkswagen AG, Salzgitter AG, Messe AG sowie der Nord/LB, die einer Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen oder die direkt von den Aufsichtsräten vorgenommen werden, so schnell wie möglich erfolgen,
- sich auf Bundesebene für eine sanktionsfähige Quotierungsregelung im Aktiengesetz mit dem Ziel einzusetzen, dass die Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften ab 2012 freiwillig zu 40 Prozent mit Frauen besetzt werden; falls dieses Ziel bis 2012 nicht freiwillig erreicht wird, soll eine Regelung in das Aktiengesetz aufgenommen werden, welche sicherstellt, dass diese Aufsichtsräte ab 2015 mindestens zu 40 Prozent mit Frauen zu besetzen sind,
- im Bund auf begleitende Maßnahmen, wie die Einrichtung einer für deutschlandweiten zentralen Datenbank hinzuwirken, in die sich entsprechend qualifizierte Frauen eintragen können, die für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften zur Verfügung stehen.  Â
Begründung
Auch und gerade angesichts der erheblichen gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen ist es zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft unerlässlich, das Potenzial an hochqualifizierten Frauen besser zu nutzen. Frauen wollen ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenz einbringen und genutzt wissen - sonst wandern sie ab. Die fortdauernde Diskriminierung gut ausgebildeter Frauen auch in Niedersachsen schadet den Unternehmen, der Wirtschaft und der Demokratie. Bildungsinvestitionen werden vergeudet, den Unternehmen gehen kreative Potenziale verloren. Nicht zuletzt bleibt die Arbeitsmarktdynamik, die sich aus einer erhöhten Frauenerwerbstätigkeit und sogenannten "Mixed Leadership" ergibt, ungenutzt.
Das Beispiel Norwegen zeigt, wie es gehen kann, wenn ein Staat seinen Verfassungsauftrag zur Gleichstellung ernst nimmt. In weltweiten Vergleichen zur Geschlechtergleichstellung belegt Norwegen jeweils Spitzenplätze. Erreicht wurde dies in den vergangenen 30 Jahren mit einem umfassenden System aus Quoten und aktiver Förderung von Frauen. Dazu gehörte auch eine gesetzliche Quote für Spitzenpositionen in der Privatwirtschaft. Seit Anfang 2006 muss jede neu gegründete norwegische Aktiengesellschaft mindestens 40 Prozent Frauen im Aufsichtsrat vorweisen. Die an der Börse gehandelten norwegischen Unternehmen hatten in einer Vorlaufphase zunächst Zeit, ihre Aufsichtsräte freiwillig zu quotieren. Den Unternehmen, die dies bis heute nicht berücksichtigen, drohen Sanktionen bis hin zum Verlust der Börsennotierung. Die Einhaltung der Quote wird mit den Kontrollroutinen des Handelsregisters durchgesetzt. Begleitet wurde der Prozess durch den Aufbau einer Datenbank mit über 4.000 qualifizierten Frauen, die bereit waren, Aufsichtsratsposten zu übernehmen. Damit wurde dem gängigen Argument, es gäbe nicht genügend qualifizierte Frauen, entgegengewirkt.
Für Deutschland fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit geraumer Zeit eine entsprechende Änderung des Aktiengesetzes. Erforderlich ist eine umfassende Modernisierung der Unternehmensführung und -kontrolle. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Gleichstellung in Aufsichtsräten, für die Niedersachsen eine Vorbildfunktion im Bund übernehmen könnte.
Parlamentarische Geschäftsführerin