Antrag: Frauenhandel bekämpfen ? Opferschutz verbessern
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 10.11.2004
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Frauenhandel im Sinne einer Vermarktung von Frauen in der Prostitution, in Ehen und in illegalen, ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen ist ein weltweites Phänomen von dramatisch steigendem Ausmaß. Seit vielen Jahren wird in Niedersachsen Prostitutionstourismus sowie Frauen-, und Menschenhandel bekämpft. Es gibt zwar Erfolge, aber das bestehende Konzept zur Prävention von Menschenhandel muss weitergeführt werden. Denn eine erfolgreiche Strafverfolgung und Bekämpfung von Menschenhandel hängt nicht allein von Straftatbeständen ab, sondern wesentlich vom Aussage- und Anzeigenverhalten der Opfer. Nur indem die Opfer gestärkt werden kann eine nachhaltige Bekämpfung von Frauen- und Menschenhandel in Niedersachsen verbessert werden. Das bestehende niedersächsische Konzept muss in diesem Sinne daher ergänzt werden, um vorhandene Mängel zu beseitigen und erfolgreicher in der Bekämpfung von Menschenhandel vorgehen zu können.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. den gemeinsamen Runderlass des MI, MFAS, MJ vom 10.10.2001 sowie den Erlass des MI zu Aufenthaltsregelungen für Menschenhandelsopfer vom 16.04.1997 zu überarbeiten und zu ergänzen, insbesondere hinsichtlich der Aufnahme einer Definition von Verdacht auf Menschen- und Frauenhandel, um so den Ermittlungsbehörden mehr Rechtsicherheit zu geben. Darüber hinaus soll eine Indikatorenliste erstellt werden, damit Polizeibeamte erste Anzeichen von Menschenhandel sofort richtig erkennen und bewerten können,
2. verbesserte Fortbildungsmöglichkeiten für Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafrichter zu schaffen und zu gewährleisten, dass auch bei Rotation des Personals in dem Fachkommissariat "Milieu" der Wissenstand der Vorgänger im Amt aufrecht erhalten bleibt und bewährte Kooperationsstrukturen mit den Beratungsstellen fortgeführt werden,
3. ein Razziakonzept, wie es in einigen Bundesländern praktiziert wird, zu entwickeln und umzusetzen, um ggf. durch eine enge Einbindung der Fachberatungsstellen zu gewährleisten, dass die BeraterInnen noch vor den ersten Vernehmungen Gespräche mit den potentiellen Opfern führen und diese über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären können. Im Rahmen des Konzeptes muss sichergestellt werden, dass auch Verfügungseinheiten und Bereitschaftspolizei umfassend über die besondere Problematik der Opfer aufgeklärt werden, um so Anzeichen von Menschenhandel zu erkennen und sich adäquat verhalten zu können,
4. den Austausch zwischen niedersächsischen FachberaterInnen und Fachdienststellen und vergleichbaren Einrichtungen in den Herkunftsländer zu fördern, um so insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und Wissen bereits im Bereich der Prävention in den Herkunftsländern anzusetzen,
5. die Förderung der Schutzwohnungen für Opfer von Frauenhandel bedarfsgerecht auszubauen.
Begründung:
Zu 1): Die Praxis zeigt, dass häufig sowohl Unkenntnis über Regelungen zum Umgang mit Opfern als auch mangelnde Sensibilität bezüglich der Situation der Opfer herrscht. Für die beteiligten Ermittlungsbehörden ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Strukturen des Frauenhandels besser erkannt werden, um gezielt dagegen vorgehen zu können. Wichtig hierzu ist eine umfassende Aufklärungs- und Fortbildungsmöglichkeit insbesondere der Polizei, um erste Anzeichen besser erkennen zu können. Dies muss offensichtlich verbessert werden. So werden, nach der Antwort des Staatssekretärs im Innenministerium Dr. Koller, in der Antwort zur Anfrage zu Frauenhandel in Niedersachsen, die Bereitschaftspolizei, Verfügungseinheiten oder SEK nicht speziell über Strukturen und Besonderheiten des Frauenhandels geschult, wegen des fehlenden Bezugs zu den Opfern. Aus der Praxis ist jedoch bekannt, dass diese Polizeibeamten zwar möglicherweise keine intensiven Gespräche mit den Opfern führten, ein direkter Kontakt auch dieser Kräfte dennoch gegeben ist, da diese bei der Durchführung von Razzien häufig den ersten Kontakt zu den potentiellen Opfern haben. Umfassende Aufklärungs- und Fortbildungsmöglichkeiten aller beteiligten Kräfte sind daher notwendig. Hilfreich und ein Schritt in die richtige Richtung könnte hier die Erstellung einer Indikatorenliste zum Erkennen von Opfern von Menschenhandel sein, sowie –in NRW Praxis – die Herausgabe eines Leitfadens und einer Indikatorenliste an alle beteiligten Einsatzkräfte, unabhängig davon, ob diese direkten oder indirekten Kontakt mit den Opfern haben könnten. Nur so kann gewährleistet werden, dass es für Polizeibeamte erkennbar ist, ob es sich um Opfer von Menschenhandel handelt.
Zu 2): Auffällig in der Beantwortung der Anfrage zu Frauenhandel war, dass die Anzahl der Tatverdächtigen im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen ist. Auch Fachberatungsstellen verzeichnen einen Rückgang der Erstkontakte – insbesondere im Bereich der Polizei Hannover. Äußerst fraglich ist, ob dies auf einen tatsächlichen Rückgang von Menschenhandelsverfahren zurückzuführen ist oder nicht eher auf eine Veränderung in der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden. Für die Beamten des Fachkommissariats Milieu in Hannover besteht eine Verpflichtung zur Rotation nach 5 Jahren. Besonders vor diesem Hintergrund ist die Fortführung bewährter Kooperationsstrukturen sicher zu stellen. Denn nur über eine enge Kooperation mit den Fachberatungsstellen sind Fortschritte und Ermittlungserfolge in Bezug auf Menschenhandel zu verzeichnen und es kann eine angemessene Betreuung der Opfer gewährleistet werden.
Zu 3): Im Jahr 2003 fand eine Razzia im Menschenhandelsmilieu in Oldenburg unter Einbindung von Fachberatungsstellen statt. Die Beraterinnen hatten die Möglichkeit, mit den bei der Razzia aufgegriffenen Frauen noch vor der Vernehmung durch die Ermittlungsbeamten zu sprechen. Diese Vorgehensweise wurde von allen Beteiligten als sehr positiv bewertet. Auch andere Bundesländer führen bei Razzien diese Vorgehensweise durch, was allgemein zu guten Erfolgen führt. Voraussetzung hierzu ist aber auch hier die umfassende Aufklärung und Information für alle beteiligten Einsatzkräfte.
Zu 4): Einen wichtigen Beitrag in der Bekämpfung des Menschenhandels stellt die Prävention in den Herkunftsländern dar. Die Einwirkungsmöglichkeiten durch das Land Niedersachsen sind hier naturgemäß begrenzt. In den meisten der Herkunftsländer existieren inzwischen Nichtregierungsorganisationen(NGO), die dort zum Beispiel durch Aufklärungskampagnen, insbesondere im Bereich der Prävention von Menschenhandel tätig sind. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, wie wichtig hierfür der Austausch zwischen den Einrichtungen der Herkunfts- und der Zielländer ist, z.B. um zu gewährleisten, dass die Fachberatungsstellen in Niedersachsen jeweils über die Situation in den anderen Ländern aktuelle Kenntnisse haben, um vor Ort zutreffend informieren und Prävention leisten zu können.
Ferner wird durch einen guten Kontakt zwischen den Einrichtungen gewährleistet, dass die Rückkehr der Menschenhandelsopfer in Kooperation mit den dortigen NGO möglichst umfassend vorbereitet wird und die Rückkehrerinnen im Heimatland die nötige Unterstützung erfahren. Auch dies stellt einen Präventionsansatz dar, da so verhindert werden kann, dass zurückkehrende Opfer wiederholt in den Menschenhandelskreislauf geraten. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Kobra hat so z.B. im Vorfeld der Expo mit NGO aus 4 verschiedenen Herkunftsländern zusammen eine Präventionsbroschüre erstellt. Ferner fanden Hospitationsbesuche von "La Strada" Polen bei Kobra statt, um die Situation der Menschenhandelsopfer in Deutschland und die Arbeit der NGO hier kennen zu lernen. Derartige Maßnahmen müssen kontinuierlich durchgeführt werden, sind aber seitens der niedersächsischen Einrichtungen nicht finanzierbar, so dass ein Programm entwickelt werden muss, damit den Einrichtungen die notwendigen Finanzen und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können.
Zu 5): Die Förderung der Schutzwohnungen durch eine bedarfsgerechte Aufstockung ist nötig, da die überwiegend praktizierte Unterbringung in Frauenhäusern der Situation der Opfer nicht gerecht wird.
stellv. Fraktionsvorsitzende