Antrag: Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen sicher finanzieren
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Jede vierte Frau wird im Laufe ihres Lebens einmal Opfer von Gewalt in ihrer Familie. Die gemeldeten Gewalttaten nehmen in Niedersachsen dramatisch zu und haben sich innerhalb von sechs Jahren nahezu verdoppelt: Laut niedersächsischer Kriminalstatistik ereigneten sich 2008 11.359 Fälle "häuslicher Gewalt" – 826 Fälle mehr als noch 2007 und sogar 4.453 Fälle mehr als noch 2002. In den vergangenen Jahren suchten rund 2.400 betroffene Frauen jährlich Hilfe und Unterkunft in einem der 41 niedersächsischen Frauenhäuser. In 95 Prozent der Fälle geht die Gewalt gegen Frauen von Männern – häufig ihren Ehemännern oder Lebensgefährten - aus. Aber nicht nur Frauen sind Opfer von Gewalt. Auch Kinder werden als Zeugen von Gewalt gegen ihre Mütter traumatisiert und/oder erleben selbst Missbrauch. Es ist Aufgabe von Staat und Gesellschaft, Gewalt vorzubeugen und betroffenen Frauen und ihren Kindern angemessen und ausreichend zu helfen.
Die Landesregierung wird aufgefordert:
- Â zusammen mit Ländern und Kommunen beim Bund ein Gespräch mit dem Ziel zu führen, die Finanzierung von Frauenhäusern bundesweit zu vereinfachen, und auf Dauer sicherzustellen und sich dabei an den Regelungen der Länder Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg zu orientieren;
- von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern in Niedersachsen unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrem Aufenthaltsstatus den Zugang in ein Frauenhaus zu ermöglichen;
- die Förderrichtlinie des Landes so zu überarbeiten, dass,
die finanziellen Zuwendungen des Landes für die 41 Frauenhäuser und die 34 Beratungseinrichtungen in Niedersachsen mindestens in der gleichen Höhe wie im Jahr 2006 gewährt werden;
- bei der Belegungsplatzpauschale für die Frauenhäuser in angemessener Höhe auch die vorzuhaltenden Plätze für Kinder berücksichtigt werden.
Begründung
In Niedersachsen suchen jährlich rund 2.400 Frauen, häufig mit ihren Kindern, Hilfe und Unterstützung in einem der 41 Frauenhäuser. Der Bedarf ist seit Jahren unverändert hoch. Die Frauenhäuser und auch die 34 Beratungsstellen leisten einen wichtigen Beitrag, den Kreislauf von Gewalt zu durchbrechen und die Frauen aus ihrem gewalttätigen Umfeld zu befreien. Diese Arbeit kann nur gelingen, wenn den hoch motivierten, professionellen und stark belasteten Mitarbeiterinnen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und insbesondere die laufenden Kosten gedeckt sind.
Die in den vergangenen Jahren an die Frauenhäuser und Beratungsstellen gezahlten Landeszuschüsse liegen unter dem Niveau des Jahres 2003. Seither hat weder eine Angleichung an die massiv gestiegenen Betriebskosten stattgefunden, noch wurden die Gehälter der Mitarbeiterinnen an die jährliche Kostensteigerung angepasst.
Zusätzlich belastet die Anfang 2007 in Kraft getretene "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind" die finanzielle Situation der Frauenhäuser und der Beratungseinrichtungen. Die pauschalierte Zuweisung orientiert sich an Plätzen und an Stellen.
Bislang galt eine Übergangsregelung, die sicherstellte, dass kein Frauenhaus und keine Beratungseinrichtung weniger Unterstützung erhalten sollte als 2006. Doch diese "Schonfrist" läuft Ende 2009 aus. Mehrere Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen fürchten, ihr Angebot nicht im bisherigen Rahmen aufrecht erhalten zu können, weil ihnen durch die geänderte Richtlinie vom kommenden Jahr an bis zu 19.000 Euro fehlen könnten. Einige Häuser wie das Frauenhaus Lüneburg oder das Frauenhaus Oldenburg rechnen damit, Fachkräfte entlassen zu müssen.
Schon im November 2008 beklagten Sachverständige während einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einhellig die unsichere Finanzlage der Frauenhäuser und Beratungsstellen in Deutschland. Derzeit sei die "bundesweite Funktionsfähigkeit der Häuser nicht sichergestellt", kritisierte etwa der Deutsche Juristinnenbund. Hintergrund ist, dass Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen in Deutschland sich in der Regel aus unterschiedlichen Töpfen finanzieren müssen. Besonders unsicher ist dabei die Finanzierung über die Tagessätze betroffener Frauen. Zum einen decken die Tagessätze nicht die Kosten, die bei der Unterbringung und Versorgung der Opfer entstehen. Zum anderen haben viele Frauen keinen Anspruch auf ALG II: Studentinnen, Asylbewerberinnen und Auszubildende sind ausgenommen. Die Frauenhäuser sind insofern gezwungen, entweder hilfsbedürftige Frauen abzulehnen oder aber sich zu verschulden. Laut einer Umfrage des Vereins Frauenhauskoordinierung e.V. müssen sich Frauenhäuser in Niedersachsen zum Teil bis zu 88 Prozent durch die Tagessatzfinanzierung finanzieren. Drei Bundesländern – Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg - ist es mittlerweile gelungen, die Finanzierung ihrer Frauenhäuser aus einer Hand und auf Dauer sicher zu stellen
Die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen liegt in der Verantwortung der Länder und wird dort als "freiwillige Leistung" geführt. Das Prinzip der Freiwilligkeit suggeriert, dass es sich bei der Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen um eine zusätzliche und damit im Zweifel entbehrliche Leistung des Landes für die Opfer von Gewalt handelt. Tatsächlich liegt die ausreichende Vorhaltung von Zufluchtstätten und Beratungseinrichtungen für betroffene Frauen und Kinder in der Verantwortung des Landes. Dieser Pflicht ist auch in Zeiten schwieriger Haushaltslagen oder Krisen wie der gegenwärtigen Finanzkrise nachzukommen.
Frauenrechtsorganisationen kritisieren ohnehin seit langem, dass in Deutschland die Mittel für Opfer von häuslicher Gewalt in den vergangenen Jahren stetig gekürzt worden seien. Terre de Femmes weist daraufhin, dass sich durch eine erhöhte Sensibilisierung und die verbesserte Rechtslage immer mehr Frauen trauen, aus dem Gewaltkreislauf auszubrechen, und Schutz in Frauen- und Mädchenhäusern bzw. Rat in Beratungseinrichtungen suchen. Gleichzeitig würden trotz des zunehmenden Bedarfs alle Bundesländer ihre finanzielle Unterstützung stetig verringern. Die Kürzungen haben in einigen Ländern dazu geführt, dass nicht mehr ausreichend Plätze für Frauen in Frauenhäusern bereit gehalten werden können. In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise im Jahr 2006 die Hälfte der Hilfe suchenden Frauen abgewiesen worden.
Parlamentarische Geschäftsführerin