Antrag: Fortführung der Substitutionstherapie mit Heroin

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. auf Bundesebene initiativ zu werden, um nach Auslaufen der Bundesmodellprojekte "Heroinvergabe an schwerstabhängige Drogenabhängige" zum 31.12.2006 eine Fortführung der Projekte in den Bedarfsschwerpunkten des Landes sicherzustellen.
  2.  a) im Bundesrat eine Novelle zum Betäubungsmittelgesetz (BTMG) mit dem Ziel der Aufnahme von Heroin in die Liste der verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel  einzubringen,  b) Diamorphin/Heroin als Substitutionsmittel in die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) aufzunehmen, c) eine Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) für eine Zulassung von Diamorphin/Heroin als Arzneimittel auf den Weg zu bringen.
  3. darauf hinzuwirken, dass Heroin durch den Gemeinsamen Bundesausschuss als verschreibungspflichtiges Medikament seitens der Krankenkassen in die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel aufgenommen und eine Änderung der Behandlungsrahmenrichtlinien im unter 1 und 2. angeführten Sinne beschlossen wird.

Begründung

Die von der Bundesregierung geförderten Modellprojekte zur Behandlung schwerstdrogenabhängiger Menschen mit Heroin bzw. Diamorphin laufen zum 30.6.06 aus Die beteiligten sieben Städte haben sich bereit erklärt, die Projekte im Rahmen der Follow-up-Phase ein halbes Jahr bis zum Jahresende weiter zu finanzieren. In dieser Zeit muss endgültig geklärt werden, ob die Substitutionsbehandlung mit diesen Stoffen fortgeführt werden kann.

Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung hat erbracht, dass die Heroinbehandlung zu einer deutlichen sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung der Schwerstabhängigen geführt hat und der Methadonbehandlung überlegen ist. Bei 80% der mit Heroin behandelten Patientinnen und Patienten ergab sich eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation. Bei 69 % konnte ein Verringerung bzw. Vermeidung des Konsums illegaler Drogen beobachtet werden. Bei 57% konnten positive Wirkungen bei beiden oben genannten Kriterien festgestellt werden. Die von Illegalität geprägten Handlungen der Abhängigen sind deutlich zurückgegangen.

Ein Antrag auf Zulassung von Heroin als therapeutisches Mittel ist beim Bundesinstitut für Pharmazie (BPharm) als erster Schritt bereits gestellt worden. Um zu einem flächendeckenden legalen Einsatz von Heroin auf Krankenschein zu kommen, bedarf es sowohl einer Änderung des BTMG als auch einer Änderung des Arzneimittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Diese gesetzlichen Änderungen dienen u.a. der Legalisierung der Herstellung des Substitutionsstoffes, seiner Einfuhr bzw. dem Handel mit diesen Stoffen sowie der Zulassung als Arzneimittel. Für eine Substitutionsbehandlung auf Krankenschein muss im weiteren ein Beschluss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern erfolgen.

Fraktionsvorsitzender

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