Antrag: Folter national und international eindämmen ? Landtag macht sich für die Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention stark

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Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 24.11.2004


Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Im Dezember 2002 hat die Generalversammlung der UN ein Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984 angenommen. Das Protokoll will durch einen präventiven Ansatz den Schutz vor Folter weltweit verbessern. Zentrales Instrument ist dabei ein nationaler Ausschuss, der in den Mitgliedstaaten durch regelmäßige Besuche die Lage von Menschen überprüft, denen die Freiheit entzogen ist. Ziel ist es, Verbesserungen für die Ausgestaltung von Einrichtungen und die Tätigkeit und Ausbildung des Personals vorzuschlagen und so den Schutz vor Folter zu verstärken. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Arbeiten an dem Zusatzprotokoll stets unterstützt und sollte daher so rasch wie möglich zeichnen und ratifizieren. Da mit der Forderung nach einem nationalen Kontrollmechanismus Kompetenzen und Institutionen der Bundesländer berührt sind, ist die Bundesregierung auf deren Kooperation angewiesen. Das Bundesministerium der Justiz bereitet derzeit eine nationale Anti-Folterkommission vor, die sich aus unabhängigen Fachleuten aus Bund und Ländern zusammen setzen soll. Auch die Innenministerkonferenz hat sich positiv zu den Zielen der UN-Anti-Folter-Konvention geäußert und will die dort formulierten Ziele unterstützen.

Der Landtag stellt fest:
Das Folterverbot in der Bundesrepublik Deutschland gilt absolut und darf nicht relativiert oder in Frage gestellt werden.
Der Landtag begrüßt weitere Bemühungen und Anstrengungen zur Eindämmung und vorbeugenden Verhinderung von Folter.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,
- aktiv auf ein zügiges Einvernehmen mit der Bundesregierung und den Bundesländern mit dem Ziel einer schnellen Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls hinzuarbeiten,
- nach der Ratifizierung konstruktiv an der Ausgestaltung der im Zusatzprotokoll beschriebenen nationalen Präventionsräte mitzuwirken,
- dabei Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbände, Anstaltsbeiräte und Patientenvertreter mit einzubeziehen,
- die betroffenen niedersächsischen Institutionen über Inhalt, Sinn und Zweck des Zusatzprotokolls aufzuklären,
- auf schlanke und günstige Organisationsformen der Präventionsräte hinzuwirken und wenn möglich bereits vorhandene Kontrollgremien in Niedersachsen zu berücksichtigen.
Begründung
Die UN-Anti-Folter-Konvention bezeichnet als Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
Das UN-Protokoll gegen Folter und andere unmenschliche Behandlungen hat zum Ziel die Transparenz und Kontrolle in Institutionen mit besonderen Gewaltverhältnissen zu erhöhen und somit Folter international einzudämmen. Mit der Ratifizierung könnte Deutschland beispielhaft vorangehen und dazu beitragen, dass das Zusatzprotokoll bald in Kraft treten kann und so ein universeller präventiver Mechanismus zur Eindämmung von Folter eingerichtet wird. Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Folter sind nationale Präventionsmechanismen, welche die freiheitsentziehenden Behörden beraten und kontrollieren und damit Transparenz und Vertrauen herstellen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Folter durch das Grundgesetz absolut verboten (Artikel 1, Artikel 2 GG). Auch in verschiedenen internationalen Verträgen hat sich die Bundesrepublik zum Folterverbot bekannt (EMRK Artikel 3) Ebenso betont die Niedersächsische Verfassung in Artikel 3 die Menschenrechte.
Gewaltübergriffe gegenüber Inhaftierten oder eingesperrten Menschen haben in unserem Land Ausnahmecharakter – gänzlich auszuschließen sind sie aber nicht. Der Entführungsfall von Jakob Metzler hat darüber hinaus eine beängstigende Debatte über die Zulässigkeit von Folterandrohung provoziert. In der Diskussion über Maßnahmen zur Eindämmung des Terrorismus haben zudem verschiedene Universitätsprofessoren in Deutschland versucht das Folterverbot zu relativieren.
Auch wenn Vorwürfe und Tatbestände über Misshandlungen und exzessive Gewaltverhältnisse in Deutschland selten vorkommen, ist die Politik gefordert ihre Anstrengungen zur Prävention gegen Gewaltübergriffe in staatlichen, halbstaatlichen und privaten Institutionen zu intensivieren. Eine rasche Ratifizierung des UN-Zusatzprotokolls stellt in dieser Hinsicht einen wichtigen Schritt zur weiteren Eindämmung staatlicher Gewaltübergriffe dar. Darüber hinaus ist der Landtag gefordert, ein eindeutiges Zeichen hinsichtlich des absoluten Folterverbotes zu setzen und jeglichen Rechtfertigungs- und Relativierungstendenzen eine eindeutige Absage zu erteilen.
Fraktionsvorsitzender


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