Antrag: Förderung der Club- und Festivalkultur- nicht nur unter Corona
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Niedersachsen verfügt über eine vielfältige Kulturlandschaft. Viele Kreative, wie, Bands, Orchester, Musikgruppen sind dabei in Niedersachsen auf Räumlichkeiten und Orte angewiesen in denen sie aufführen, spielen oder performen können. Diese sind für viele Menschen wesentlicher Bestandteil ihres kulturellen Lebens und ist wichtiger Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Niedersachsen. Egal ob in den Städten oder in ländlichen Regionen: Clubs und Musik-Spielstätten[1] (im Folgenden nur Clubs genannt) steigern die Lebensqualität vieler Bewohnerinnen und Bewohner und sind oftmals Tourismusmagnet. Zudem ist insbesondere die Clubkultur ein wirtschaftlicher, aber nicht ausreichend gewürdigter Faktor, der bisher mit wenig öffentlicher Förderung auskommen musste.
Mit dem durch die Corona-Pandemie bedingten Shut-Down im März wurden nicht nur alle kulturellen Veranstaltungen untersagt – es wurden auch alle Clubs geschlossen sowie sämtliche Festivals in Niedersachsen abgesagt. Eine Wiedereröffnung der Clubs, das ist schon heute klar, wird es nicht vor dem 31. August 2020 geben. Bis dahin sind alle Großveranstaltungen abgesagt.
Die, Clubs und Festivals in Niedersachsen waren die ersten die geschlossen haben beziehungsweise abgesagt wurden und sie werden mit die Letzten sein die wieder aufmachen können.
Schon vor Corona litten viele traditionelle Clubs unter steigenden Mietpreisen, Wohnverdichtung und Gentrifizierung. Aktuell sind Clubs als Vergnügungsstätten rechtlich auf einer Stufe mit Spielotheken, Wettbüros und Bordellen gestellt. Doch gerade Clubs zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein ausgewähltes Musikprogramm anbieten, Kulturangebote machen und Künstler*innen fördern. Damit grenzen sie sich von Großraumdiskotheken ab.
Die rechtliche Einstufung als Vergnügungsstätte hat gravierende Folgen. Schon eine Baugenehmigung für ein solches Gewerbe zu bekommen ist schwer. Schutz vor Verdrängung, zum Beispiel durch Milieuschutz, oder die städteplanerische Berücksichtigung in Bebauungsplänen ist im Gegensatz zu Kulturstätten rechtlich nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf,
- zum Erhalt einer lebendigen Clubszene in Niedersachsen nach der Pandemie im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes Mittel bereit zu stellen um eine direkte und unbürokratische Förderung für Clubs und Festivals in Niedersachsen unabhängig ihrer Organisationsform vorzusehen.
- sich dafür einzusetzen, dass Clubs zukünftig rechtlich als Kulturstätte anerkannt werden
- mit z.B. Lärmschutzfonds Clubbetreiber*innen bei der energetischen sowie akustischen Sanierung zu unterstützen.
Begründung
Clubs sind Motor für die Genese neuer Kunst und Kultur und bereichern so in der Breite die kulturelle Vielfalt in Niedersachsen. Sie sind der Nährboden für Neues, denn oftmals sind es die kleineren Clubs, die Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern erst die Möglichkeit geben, ihre Kunst einem Publikum zu präsentieren. Dennoch werden die Clubs bisher nicht angemessen seitens der Landespolitik wahrgenommen. In der aktuellen Corona-Pandemie wird dies noch einmal besonders deutlich; denn es ist davon auszugehen, dass über den 31.August 2020 hinaus Clubs, wenn überhaupt nur mit starken Einschränkungen ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Festivals wird es in Niedersachsen erst wieder ab dem Jahr 2021 geben. Dies stellt die Szene vor existenzielle Herausforderungen. Ihr Erhalt muss, auch im Sinne des Erhalts von kulturellen Angeboten im Flächenland Niedersachsen, gesichert werden. Gelingt dies nicht wird es in Niedersachsen sehr still werden.
[1]Definition der LiveMusik Kommission – Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.: https://www.livemusikkommission.de/livekomm/schwerpunkte/ (zuletzt besucht am 10.6.2020)