Antrag: Flut und Dürre ? zwei Seiten einer Medaille: Vorsorgenden Hochwasserschutz im Binnenland verbessern
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 9.9.2003
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Rekordtemperaturen und zum Teil extreme Trockenheit im Sommer 2003 sowie die Hochwasserereignisse im August 2002 sind Indizien für Klimaveränderungen, die auch in Mitteleuropa zum Teil katastrophale Folgen zeitigen. Die Verluste an Menschenleben und die immensen Schäden an Wohngebäuden, Betrieben, Kulturgütern und landwirtschaftlichen Nutzflächen belegen, dass die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
Selbst bei größtmöglichen globalen Anstrengungen zur Verbesserung des Klimaschutzes sind in den kommenden Jahrzehnten vermehrt Hochwasser in der Folge extremer Niederschläge in Mitteleuropa zu erwarten. Hochwasser können durch Menschen nicht verhindert werden, sie sind Teil der Natur. Was wir tun können, ist das Ausmaß der Schäden zu verringern durch ökologische Hochwasservorsorge, nachhaltige Flusspolitik und ein Umsteuern in der Verkehrs- und Siedlungspolitik.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. den vom Bundesumweltminister vorgelegten Entwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwassserschutzes" in vollem Umfang zu unterstützen;
2. an allen Gewässern erster und zweiter Ordnung die Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch mindestens einmal in hundert Jahren zu erwarten ist. Bestehende Überschwemmungsgebiete sind daraufhin zu überprüfen, ob sie dieser Anforderung noch genügen. Überschwemmungsgebiete sowie überschwemmungsgefährdete Gebiete sind in der Raumordnung verbindlich festzuschreiben. Es muss sichergestellt werden, dass in hochwassergefährdeten Gebieten keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden;
3. zeitnah den Entwurf einer Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes mit dem Ziel vorzulegen, Schadenspotentiale der in Überschwemmungsgebieten bestehenden Nutzungen und Anlagen zu mindern. Sämtliche die Retentionsfähigkeit und den Hochwasserschutz behindernden Maßnahmen und Nutzungen dürfen - auch ausnahmsweise – nicht mehr zulässig sein;
4. durch Schutz und Neubegründung von Auwäldern und die Renaturierung von Fließgewässern und der zugehörigen Feuchtgebiete und Altarme den Flüssen wieder Raum zu geben;
5. in Überschwemmungsgebieten keine weiteren Umwandlungen von Grünland in Ackerland zuzulassen und ein Programm vorzulegen, mit dem wirksame Anreize zur Rückumwandlung rechtmäßig betriebener Ackernutzung in eine standortgerechte Grünlandnutzung gegeben werden;
6. durch die Verbesserung der Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, den Rückbau von Entwässerungsanlagen sowie eine effektive Regenwasserrückhaltung in Siedlungsgebieten den Hochwasserschutz – gerade bei Starkregenereignissen – in der Fläche zu verbessern.
Begründung:
Es kann kaum noch bezweifelt werden, dass das Hochwasser des vergangenen Jahres als Folge einer globalen Klimaveränderung zu sehen ist, die auch durch menschliches Wirtschaften verursacht wird. Selbst bei größtmöglichen globalen Anstrengungen zur Verbesserung des Klimaschutzes sind in den kommenden Jahrzehnten vermehrt Hochwasser in der folge extremer Nie4derschläge in Mitteleuropa zu erwarten. Es müssen daher dringen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, dien geeignet sind, die Auswirkungen extremer Niederschlagsereignisse für Mensch und Umwelt so weit als möglich zu mindern.
Der Bundesumweltminister hat mit seinem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwassserschutzes die notwendigen Schritte zur Effektivierung der bundesgesetzlichen Regelungen formuliert. Aufgrund der länderübergreifenden Auswirkungen des Hochwasser ist ein verstärktes Engagement des Bundes im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz unerlässlich.
In der Stellungnahme zur Landtagsentschließung vom 24.10. 2002 hat die Landesregierung die Absicht bekundet, das Programm zur Neufassung von Überschwemmungsgebieten fortzusetzen und im Jahre 2008 im wesentlichen abzuschließen. Die Zielsetzung, Überschwemmungsgebiete an allen Gewässern erster und zweiter Ordnung festzusetzen, konkretisiert dieses Vorhaben, ebenso die Ausrichtung der Überschw2emmungsgebiete auf ein hundert-jährliches Hochwasser. Selbstverständlich sind auch die bisher bestehenden Überschwemmungsgebiete unter diesen Gesichtspunkten zu überprüfen. Die Sicherung der Überschwemmungsgebiete durch verbindliche raumordnerische Festsetzungen ist ein wirksames Mittel zur Verhinderung entegegenstehender Planungen unter anderem durch kommunale Planungsträger.
Die in gesetzlichen Übverschwemmungsgebieten rechtmäßig ausgeübten Nutzungen und rechtmäßig errichteten baulichen Anlagen genießen Bestandsschutz. Auch hier ist es erforderlich, die möglichen Schäden durch Hochwasser so weit wie möglich zu begrenzen.
Die historisch gewachsenen Siedlungsbereiche müssen selbstverständlich durch Deiche geschützt werden. Allerdings erhöht jede Eindeichung die Hochwassergefahr für die Unterlieger. Daher müssen länderübergreifende Anstrengungen unternommen werden, den Flüssen in unbesiedelten Bereichen ihre natürliche Überschwemmungsfläche auch durch Rückverlegung von Deichen zurückzugeben.
Als Ackerland genutzte Flächen sind im Falle einer Überschwemmung besonderen Erosionsschäden ausgesetzt. In der Folge werden die Gewässer in erheblichem Umfang mit Schadstoffen und Nährstoffen belastet und beeinträchtigt. Die Bundesregierung plant daher eine Einstellung der ackerbaulichen Nutzung von Überschwemmungsgebieten bis zum Jahre 2012. Jede weitere jetzt erteilte Genehmigung der Umwandlung von Grünland in Ackerland zieht daher spätere Entschädigungsansprüche nach sich und darf auch aus Gründen der sparsamen Haushaltsführung nicht mehr erteilt werden. Die Mittel aus Agrarumweltprogrammen bieten die Möglichkeit, die Rückumwandlung von Ackerland in Grünland und die dauerhafte extensive Grünlandnutzung in den Auen zu fördern.
Die Landesregierung weist in ihrer Stellungnahme zwar auf die besondere Funktion der Oberläufe der Gewässer und der Nebengewässer für den Hochwasserschutz hin, sie zieht aber keine Konsequenzen daraus. Insbesondere für die Reduzierung von Hochwasserspitzen ist es jedoch unabdingbar, das Wasser länger in der Fläche zu halten. Neben einer Abkehr von der bisherigen wasserwirtschaftlichen Zielsetzung, auch immunbesiedelten Bereich das Niederschlagswasser möglichst schnell einer Vorflut zuzuführen, müssen im besiedelten Bereich Maßnahmen dezentraler Regenwasserrückhaltung und zur Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort gestärkt werden.