Antrag: Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen        Hannover, den 10.05.06

Antrag

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

dass sich der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge zu schwierig gestaltet. Die zu erfüllenden Anforderungen für Arbeitserlaubnisse, die MigrantInnen für jede nichtselbstständige Arbeit, für betriebliche Berufsausbildungen und Praktika und für jede selbstständige Erwerbstätigkeit benötigen, sind zu hoch. Dies trifft insbesondere auf die §§ 6, 8, 9 und 10 der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) zu, die Anforderungen an Voraufenthaltszeiten, Vorbeschäftigungszeiten, Aufenthaltsstatus und die regelmäßige Notwendigkeit von Vorrangprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit zu Gunsten von ArbeitnehmerInnen aus Deutschland und anderen EU-Staaten festschreiben.

Zu häufig werden Arbeitserlaubnisse verweigert, um eine Aufenthaltsverfestigung bei den antragstellenden Personen zu verhindern, deren Ausreise aber in ihrer Erforderlichkeit, Rechtmäßigkeit oder Zeitigkeit nicht geklärt ist.

Die Regelungen zur Erteilung von Bleiberechten und Aufenthaltserlaubnissen erfordern die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts durch die antragstellenden Personen. Ohne Arbeitserlaubnis ist diese Sicherung des Lebensunterhalts nicht möglich. Zudem führen fehlende Arbeitserlaubnisse zu persönlichem Stillstand und zu Ausbildungslücken bei Jugendlichen und Perspektivlosigkeit.

Der mangelnden Erteilung von Arbeitserlaubnissen muss durch Gesetzesänderungen und eine Optimierung der Niedersächsischen Verwaltungspraxis entgegen gewirkt werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

die Ausländerbehörden in den Kommunen anzuweisen, von AsylbewerberInnen und Geduldeten gestellte Anträge auf Erteilung von Arbeitserlaubnissen durch entsprechende Ermessensausübung und durch von Aufenthaltsverfestigungsaspekten unabhängige Bearbeitung weitestmöglich positiv zu bescheiden.

Des Weiteren fordert der Landtag die Landesregierung auf,

eine Bundesratsinitiative zur erleichterten Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge auf den Weg zu bringen und dabei insbesondere Jugendliche zu berücksichtigen.

Die Initiative soll gerichtet sein auf:

  • die Erleichterung der Fortsetzung von Arbeitsverhältnissen nach § 6 BeschVerfV

  • die Ermöglichung von Ausbildung und Beschäftigung für im Jugendalter eingereiste AsylbewerberInnen und Geduldete nach § 8 BeschVerfV

  • die Ermöglichung von Beschäftigung für AsylbewerberInnen und Geduldete und die Erleichterung von Beschäftigung für Personen mit Aufenthaltserlaubnis bei Vorbeschäftigungszeiten und längerfristigem Voraufenthalt nach § 9 BeschVerfV

  • die Erleichterung von Beschäftigung für Geduldete nach § 10 BeschVerfV.

Begründung

Der Zugang zu Arbeit ist für MigrantenInnen durch zu hohe Anforderungen und Vorrangprüfungen vielfach versperrt. Insbesondere AsylbewerberInnen und Geduldete werden am Arbeitsmarktzugang gehindert. Trotz beabsichtigter Abschaffung der Kettenduldung gab es am 30.11.2005 in Niedersachsen noch ca. 21.000 Menschen, die seit mindestens 2 Jahren hier geduldet waren. Aus unterschiedlichen Gründen werden viele Geduldete nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können. Gerade bei hier aufgewachsenen Kindern ist eine Rückkehr nach langjährigem Aufenthalt nicht mehr zumutbar. Bleiberechtsregelungen sind in der Regel an die Voraussetzung der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts geknüpft. Den Betroffenen muss mit der Erleichterung beim Arbeits- und Ausbildungsmarktzugang ein Zugang zum Bleiberecht und eine Lebensperspektive eröffnet werden.

Ohne Arbeitserlaubnis sind die Betroffenen zur Untätigkeit und Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen gezwungen. Sie dauerhaft mit staatlichen Mitteln zu unterstützen und ihnen Arbeit und Ausbildung für ihre Kinder zu verweigern, ist nicht nur aus humanitären sondern auch aus ökonomischen Gründen nicht vertretbar.

Integration wird durch die derzeitige Regelung erschwert. Die Situation insbesondere junger Flüchtlinge ist geprägt durch Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Die Motivation, eine Ausbildung zu absolvieren und selbstständig für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, wird ihnen von vornherein genommen. Dies führt zu einer erheblichen psychischen Belastung dieser Menschen. Daher ist ein gleichrangiger Zugang für alle Jugendlichen zu Ausbildung, Arbeit und Ausbildungsförderung auch integrationspolitisch dringend erforderlich. Die gesetzlichen Vorgaben zur Abschaffung von Kettenduldungen greifen in der Praxis nicht, deshalb ist eine Änderung der Verwaltungspraxis gerade für Jugendliche unabdingbar.

Neben den Kosten, die den Kommunen durch den erschwerten Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge entstehen, gehen auch Steuereinnahmen und Sozialabgaben verloren.

Aber auch schon durch die hier in Deutschland geleistete Arbeit wird Hilfe in den Herkunftsländern möglich. Gegen die von MigrantInnen in ihre Herkunftsländer überwiesenen Gelder erscheinen die direkt gezahlten Entwicklungshilfen verschwindend gering. Diese überwiesenen Gelder stellen laut Weltbankbericht Global Economic Prospects 2006 ein bedeutendes Werkzeug bei der Reduzierung der Armut dort dar. Die Wanderung von Menschen aus Entwicklungsländern in Industrieländer habe schon in der Vergangenheit den weltweiten Wohlstand erhöht.

Schließlich wird im Falle eines dauerhaften Verbleibs in Deutschland bei endgültiger Unmöglichkeit die Ausreiseverpflichtung zu realisieren durch fehlende berufliche Qualifizierungsmaßnahmen wertvolle Zeit für eine erfolgreiche Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt vertan. Verspätete Maßnahmen verschlechtern die beruflichen Chancen und belasten unnötig die sozialen Sicherungssysteme.

Neben der Optimierung der Niedersächsischen Verwaltungspraxis ist die Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung über eine Bundesratsinitiative insbesondere in folgenden Paragraphen erforderlich.

In § 6 BeschVerfV ist durch Streichung der Worte "für mindestens ein Jahr" zu regeln, dass die Zustimmung zu dem fortzusetzenden Arbeitsverhältnis nicht für eine bestimmte Mindestdauer erteilt worden sein muss. Zudem ist die Fortgeltung von Arbeitserlaubnissen für die Zeit zwischen Ablauf der alten und Erteilung der neuen Zustimmung festzuschreiben.

In § 8 BeschVerfV sind minderjährig eingereiste AsylbewerberInnen und Geduldete durch die Streichung der Worte "und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen" in die Regelung einzubeziehen.

In § 9 BeschVerfV sind AsylbewerberInnen und Geduldete durch die Streichung der Worte "eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und" in die Regelung einzubeziehen. Zudem sind in Absatz 1 Nummern 1 und 2 die Anforderungen an Vorbeschäftigungs- und Voraufenthaltszeiten zu reduzieren.

In § 10 BeschVerfV ist durch Streichung der Worte "wenn sie sich seit einem Jahr erlaubt oder geduldet im Bundesgebiet aufgehalten haben" zu regeln, dass Geduldeten ohne bestimmte Mindestaufenthaltsdauer eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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