Antrag: Flächendeckende Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher in Niedersachsen weiterentwickeln

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

In Niedersachsen hat sich das Angebot mit Versorgungs- und Betreuungsplätzen für schwerstkranke Kinder und Jugendliche in den vergangenen Jahren gut entwickelt. So gibt es eine Vielzahl von medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Angeboten zur Unterstützung von Familien mit schwerstkranken Kindern.

Der Landtag fordert die Landesregierung darüber hinaus auf,

  1. im Rahmen des Landespflegeberichts eine regelmäßige Bestandsaufnahme von Einrichtungen mit Kurzzeitpflege, ambulanter Pflege und Betreuung sowie von stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhospizangeboten mit dem Ziel der flächendeckenden Versorgung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher vorzunehmen.
  2. die Kurzzeit-Pflegeplätze für Kinder mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen entsprechend dem zu ermittelnden Bedarf auszubauen.
  3. die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Palliativ-Versorgung für unheilbar erkrankte Kinder weiterzuentwickeln.
  4. den „Runden Tisch zur Versorgung schwerstkranker Kinder in Niedersachsen" kurzfristig zu reaktivieren und zukünftig mindestens einmal jährlich zusammenzutreffen.
  5. die Curricula im Bereich Kinderkrankenpflegeausbildung auf ihre Ergebnisqualität hin zu überprüfen.

Begründung

Die letzte Bestandsaufnahme von Versorgungs- und Betreuungsangeboten für schwerstkranke Kinder hat vor mehr als zehn Jahren in Niedersachsen stattgefunden. Anlass war eine LT-Entschließung vom 13.06.2001 (Drs. 14/2567), die auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen wurde. Die in diesem Zusammenhang vom MS erstellte und erstmalig im August 2001 herausgegebene Broschüre „Hilfen für Familien mit kleinen Kindern in Niedersachsen“ ist zuletzt im Juli 2003 aktualisiert worden. Vor diesem Hintergrund ist zur Weiterentwicklung der Angebote dringend eine regelmäßige Aktualisierung der Bestandsaufnahme im Rahmen des Landespflegeberichts geboten. Nur eine aktuelle Bestandsaufnahme, gibt Aufschluss darüber, ob es bei der Versorgung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher noch Verbesserungsbedarf gibt. Der Landespflegebericht wird alle fünf Jahre erstellt, der nächste ist für 2015 geplant,

Großen Verbesserungsbedarf gibt es z. B. im Bereich der Kurzzeitpflegeangebote für schwer- und schwerstbehinderte Kinder. Hier gilt es die nur unzureichenden Angebote in Niedersachsen entsprechend des Bedarfs auszubauen.

Insbesondere mit den Bundesländern Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ist eine länderübergreifende Zusammenarbeit notwendig. Im Bereich der Palliativversorgung gibt es allerdings noch große Defizite. Diese müssen zur Vermeidung von Doppelstrukturen behoben werden.

Im Jahr 2002 wurde ein "Runder Tisch" zur Verbesserung der Situation schwer kranker Kinder und ihrer Familien eingerichtet. Er hat seitdem die Aufgabe, eine Bewertung der bestehenden Versorgungssituation vorzunehmen, zu ermitteln, welche Beratungs- und Versorgungsangebote zu optimieren, auf- oder auszubauen sind und die Landesregierung hinsichtlich der Förderung von Einzelmaßnahmen zu beraten. An dem Runden Tisch sind alle maßgeblichen Institutionen und Organisationen auf Seiten der Leistungsanbieter und der Kostenträger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kinder-und Jugendhospizarbeit und Zusammenschlüsse betroffener Eltern beteiligt. Leider hat der Runde Tisch in den letzten Jahren nur sehr unregelmäßig getagt. Zur Weiterentwicklung der Versorgung und Betreuung für schwerstkranke Kinder und Jugendliche ist ein Fortbestehen jedoch von großer Bedeutung.

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