Antrag: Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs nicht plündern
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Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Hannover, den 9.09.2003
Der Landtag wolle beschließen:
"Entschließung
Der Bund stellt den Ländern für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) Transferleistungen zur Verfügung, die mit sachlichen Vorgaben für die Verwendung versehen sind. Der Landtag weist das Ansinnen der Landesregierung zurück diese Mittel in den laufenden Haushaltsplanungen für andere Zwecke einzusetzen, als dies der Intention des Bundes entspricht.
Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf:
1. Keine Regionalisierungsmittel (Reg.Mittel) zu Gunsten des Landeshaushaltes umzuschichten. Insbesondere sollen die Kosten der Schülerbeförderung weiterhin aus dem Landeshaushalt und nicht aus den Regionalisierungsmitteln finanziert werden.
2. Keine GVFG-Mittel (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) vom ÖPNV zum Straßenbau zu verlagern, sondern im jährlichen Mittel die Zusagen der bisherigen Landesregierungen zu einer jeweils hälftigen Verteilung der Mittel zwischen Straße und Schiene zukünftig einzuhalten.
Begründung
Der öffentliche Nahverkehr ist eine unverzichtbare Säule bei der wichtigen Verkehrsentlastung in Ballungsräumen, der Mobilitätssicherung im ländlichen Raum und nicht zuletzt bei den Zielen zum Klimaschutz und der CO2-Entlastung. Ausbau und nicht Abbau des Angebotes sind das Gebot der Zeit. Kürzungen in diesem Bereich werden einen Qualitäts- und Attraktivitätsverlust im Personennahverkehr bedeuten, der auch sinkende Fahrgastzahlen zur Folge haben wird.
Der Bund stellt den Ländern über das Regionalisierungsgesetz (RegG) und über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanzielle Mittel für den Nahverkehr zur Verfügung.
Nach §1(1) RegG ist "die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ”¦ eine Aufgabe der Daseinsvorsorge." Zur Erfüllung dieser Aufgabe stellt der Bund den Ländern die sog. Regionalisierungsmittel zur Verfügung. Offenbar plant die Landesregierung jetzt den Landeshaushalt zu entlasten, indem sie Regionalisierungsmittel zu Gunsten der von den Ländern zu finanzierenden Schülerbeförderung umschichten will.
Neben den Regionalisierungsmitteln gewährt der Bund nach § 1 GVFG den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Dem Land Niedersachsen werden jährlich ca. 120 Mio. € GVFG-Mittel zur Verfügung gestellt. Diese wurden in der Vergangenheit im Landeshaushalt je zur Hälfte für Vorhaben des ÖPNV und des Straßenbaus veranschlagt. Nachdem in der Vergangenheit die GVFG-Mittel auch in etwa dem Haushaltsplan entsprechend verausgabt wurden, hatte die frühere SPD-Landesregierung für die Jahre 2002 und 2003 jeweils 15 Mio. € vom ÖPNV zu Gunsten von Straßenbauvorhaben verlagert. Auf eine Anfrage zur Plenarsitzung am 30.8.2002 hatte die damalige Landesregierung geantwortet, dass im Jahre 2004 der alte Zustand wiederhergestellt werden solle, dann also eine Gleichverteilung wieder hergestellt werde. Die jetzige Landesregierung beabsichtigt aber offenbar auch weiterhin den ÖPNV zu Gunsten des Straßenbaus zu benachteiligen.
Beide geplanten Maßnahmen der Landesregierung widersprechen der bisherigen Praxis und den Vereinbarungen mit dem Bund. Die Umschichtungen der Landesregierung sind deshalb nicht nur schädlich für Qualität und Attraktivität des ÖPNV in Niedersachsen, sondern sie gefährden auch den Fortbestand der Transferleistungen in der bisherigen Höhe.
stellv. Fraktionsvorsitzender