Antrag: Familiennachzug syrischer Flüchtlinge in Niedersachsen

Fraktion der SPD

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 18.03.2014

Der Landtag stellt fest:

Hunderttausende syrische Flüchtlinge fliehen aus Syrien und „Anrainerstaaten“ wie dem Libanon, Jordanien, dem Irak, der Türkei und Ägypten in die EU. 

Aktuelle Zahlen belegen, dass mittlerweile ungefähr 2,4 Millionen syrische Flüchtlinge außerhalb des Landes registriert sind. Die Aufnahmeanträge liegen in vielen deutschen Bundesländern deutlich über den Kapazitäten.

Nachdem der ehemalige Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich im August 2013 sein Einverständnis zur Aufnahmeanordnung syrischer Flüchtlinge gegeben hatte, steht es den Bundesländern frei, auch über das Kontingent von 5.000 Personen hinaus, weitere Flüchtlinge aufzunehmen.

Der „erweiterte Familiennachzug“ ermöglicht es außerdem, syrischen Flüchtlingen, die seit mindestens 1. Januar 2013 in Deutschland leben und die deutsche bzw. syrische Staatsangehörigkeit besitzen, ihre Familienangehörigen aufzunehmen. Dazu ist es erforderlich, dass die in Deutschland lebenden Personen, die ihre Angehörigen aufnehmen möchten, für ihre Angehörigen eine Verpflichtungserklärung abgeben und somit für Lebensunterhaltskosten einschließlich Krankenversicherung aufkommen.

Der Landtag begrüßt die Absicht der Landesregierung,

Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Pflegebedürftigkeit, Behinderung im Sinne der §§ 4 und 6 AsylbLG von der Verpflichtungserklärung auszunehmen.

Begründung

Die Zustände in Syrien sind katastrophal und werden täglich schlimmer. Viele syrische Staatsangehörige leiden unter traumatischen Erlebnissen durch Krieg, Folter und Flucht.

Der niedersächsische Landtag hat bereits durch den Antrag „Aufnahme syrischer Flüchtlinge – Niedersachsen lässt Syrerinnen und Syrer nicht im Stich!“ im Mai letzten Jahres die niedersächsische Landesregierung darauf aufmerksam gemacht, wie viele Flüchtlinge und deren Angehörige an den Einreisebedingungen scheitern.

Der Landtag hat u.a. darum gebeten, die Visa-Erteilung zur Einreise von syrischen Staatsangehörigen, die von ihren Angehörigen nach Deutschland eingeladen werden, zu erleichtern.

Auch Niedersachsens Innenminister Pistorius machte auf www.zeit.de am 04.12.2013 deutlich, dass die Aufnahme von traumatisierten Flüchtlingen nicht daran scheitern dürfe, dass die Familien sich die teure private Krankenversicherung nicht leisten können.

Niedersachsen muss der Verpflichtung nachkommen, mehr syrische Bürgerkriegsflüchtlinge und deren Angehörige aufzunehmen. Die Anzahl der Flüchtlinge, die aufgenommen werden sollen, ist unzureichend und muss erhöht werden. Die Erforderlichkeit einer Verpflichtungserklärung führt dazu, dass nur wohlhabende syrische Familien ihre Angehörigen nach Deutschland holen können.

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das am 26. September 2013 den Teil der Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und „sonstige Leistungen“ im Sinne des § 6 AsylbLG aus der Verpflichtungserklärung ausklammert. In der Aufnahmeanordnung aus Nordrhein-Westfalen heißt es dazu unter Punkt 3.1.:

„Um die finanzielle Belastung der sich verpflichtenden Person einzuschränken, wird der Umfang der abzugebenden Verpflichtungserklärung begrenzt. Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. Diese Leistungen sind nach §§ 4, 6 AsylbLG von den zuständigen Behörden zu gewähren. Der Nachranggrundsatz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG greift insoweit nicht.“

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