Antrag: Fair und klimafreundlich Wohnen: Kickstart für die Energiewende im Gebäudebereich

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Niedersachsen entstammen dem Gebäudebereich. Nach den Zielvorgaben der Bundesregierung sind die CO2-Emissionen bei Gebäuden bis zum Jahr 2030 um mindestens 66 Prozent zu reduzieren, im Vergleich zum Basisjahr 1990[1].

Ohne wirksamen Maßnahmen werden die die Etappenziele des Klimaschutzplans unerreichbar bleiben. Damit es gelingt, bis zum Jahr 2040 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebereich zu schaffen, müssen Energiesparpotentiale genutzt und Erneuerbare Energien auch zur Wärmegewinnung verstärkt eingesetzt werden. Bislang entfallen rund 35 Prozent des Energiebedarfs auf Heizung, Warmwasser und Kühlung für Häuser und Gebäude[2]. Die Dringlichkeit einer ambitionierten Wärmewende nimmt jedes Jahr zu.

Gebäude haben eine besonders lange Nutzungsdauer, deshalb müssen jetzt die richtigen Investitionsanreize geschaffen werden. Doch bei der Wärmewende herrscht politische Stagnation. Die energetische Gebäudesanierung kommt nur schleppend voran, der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung verharrt auf niedrigem Niveau: 2017 betrug ihr Anteil nur 13,9 Prozent[3].

Energieeffizientes Wohnen darf kein Luxus für Wenige sein. Die öffentliche Hand muss daher energetische Modernisierungen fördern, um auch für untere Einkommensgruppen erschwingliche Mieten mit niedrigen Energiekosten ohne Gas und Öl zu ermöglichen. Ein modernes Energiesparrecht muss von einem wirksamen Mieterschutz flankiert werden, energetische Sanierungen dürfen nicht für Verdrängungen missbrauch werden. Die Kosten der Eigenheimbesitzer*innen sollen mit und zielgerichteten Förderprogrammen bei der Wärmewende unterstützt werden.

Die Wärmewende und der Austausch alter Öl-und Gasheizungen und der Umstieg auf Solarthermie, Wärmepumpen und andere Erneuerbare Wärme schafft für Handwerk und Industrie auch erhebliche Arbeitsplatzpotentiale, Einkommen und mindert die Abhängigkeit unserer Volkswirtschaft von Importen fossiler Energien.

Der Landtag begrüßt, dass die Niedersächsischen Energie- und Klimaschutzagentur Hauseigentümer*innen, Kommunen und Unternehmen bei Maßnahmen zur Wärmewende berät und die Erschließung von Fördermitteln unterstützt.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Mit gutem Beispiel voranzugehen: Die energetische Sanierungsrate der landeseigenen Gebäude ist auf jährlich 4 Prozent jährlich zu erhöhen. Landesneubauten sind als Plusenergiegebäude zu errichten, sodass sie mehr Energie erzeugen als verbrauchen. Beim Verkauf landeseigener Flächen für Bauprojekte ist die Installation erneuerbarer Energien verbindlich vorzugeben.
  2. Mit einem Landesförderprogramm Klimaschutz bei Gebäuden und die Wärmewende gezielt für einkommensschwache Haushalte zu unterstützen,
  3. Mit einem Pilotprojekt die Nutzung der Solarthermie für Nahwärmenetze sowie den Einsatz in Wohngebäuden und landeseigenen Einrichtungen fördern. Dabei sind gezielt auch Konzepte für die Nutzung von Solarthermie in Mietshäusern zu entwickeln,
  4. Kommunen durch Beratung und Förderung beim Erarbeiten von kommunalen Wärmeplänen zu unterstützen. Bis zum Jahr 2030 soll eine kommunale Wärmeplanung schrittweise für alle Kommunen verbindlich geregelt werden,
  5. Den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen wie Holz bei Bau- und Sanierungsprojekten zu fördern um die Energie- und Umweltbilanz von Gebäuden schon in der Bauphase zu verbessern.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen:

  • Mit einem Gebäudeenergiegesetz ein modernes Energiesparrecht zu schaffen und Effizienzstandards für Neubau, Sanierung und Quartiersentwicklung festzulegen.
  • Die angekündigte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierungen endlich umzusetzen,
  • Die Wärmewende über die Sektorkopplung voranzubringen und überschüssigen Strom aus Wind und Sonne auch zur Wärmeerzeugung zu nutzen, z.B. durch die Nutzung von Wärmepumpen,
  • Den Mietspiegel an den Warmmieten zu orientieren, sodass Erhöhungen der Kaltmiete in Folge energetischer Sanierung nicht zu verzerrter Darstellung der Mietpreissituation führen,

Begründung

Um den Klimawandel noch auf unter 2 Grad zu reduzieren, wie es beim Weltklimagipfel von Paris beschlossen wurde, muss in den nächsten Jahren viel passieren. Unternehmen und Privatpersonen brauchen dabei Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Neue Gebäude müssen von Anfang an so gebaut werden, dass sie nicht mehr auf Öl oder Gas zur Wärmeerzeugung angewiesen sind. Auch der Gebäudebestand muss schrittweise modernisiert werden.

Der Gebäudesektor verursacht bundesweit 30 Prozent der Treibhausgasemissionen. Die Klimaemissionen im Gebäudebereich konnten von 1990 bis 2014 um 43 Prozent gesenkt werden. Binnen eines Vierteljahrhunderts konnte durch verbesserte Effizienzstandards und den Austausch von Heiztechnik also bereits viel erreicht werden. Bis zum Jahr 2030 müssen die Klimaschutzbemühungen nun noch weiter verstärkt werden. Energetische Sanierungsmaßnahmen dürfen jedoch nicht zu sozialen Schieflagen führen. 


[1] Klimaschutzplan 2050, von der rot-schwarze Bundesregierung im Jahr 2016 beschlossen

[2] UBA 2019, https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-gebaeude#eigentuemer

[3] UBA 2019, https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#waerme

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