Antrag: Fahrradland Niedersachsen stärken

Fraktion der SPD                                                                                     
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Fahrradfahren schont das Klima und ist gesund für die Menschen. Immer mehr Bürger und Bürgerinnen lassen im Alltag das Auto stehen und fahren mit dem Rad zur Arbeit, Schule oder auch Kinderbetreuung. Auch in der Freizeit wird das Fahrrad immer beliebter – ob Wochenendausflug oder gar Familienurlaub, die Niedersachsen radeln gern durchs Land. Diesen Trend unterstützt die rot-grüne Landesregierung tatkräftig mit ihrer Radverkehrspolitik, damit Niedersachsen eines der beliebtesten Fahrradländer auch in der Zukunft bleiben wird. Mit rund 7.500 Kilometern Radwegen an Landes- und Bundesstraßen nimmt Niedersachsen bundesweit einen Spitzenplatz ein. Die rot-grüne Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Radwegenetz zu erhalten und auszubauen und die Nutzung des Fahrrads in Niedersachsen weiter zu optimieren.

Es sollte – wenn möglich und bei entsprechendem Einsatz auf kommunaler Ebene - ein regionaler Ausgleich angestrebt werden und Geschäftsbereiche mit unterdurchschnittlichem Radwegeanteil stärker berücksichtigt werden. Eine besondere Fürsorge gilt den jüngeren Verkehrsteilnehmern, weil sie aufgrund ihrer Entwicklung stärker auf Schutz angewiesen sind als erwachsene Verkehrsteilnehmer. In diesem Sinn sollte künftig bei der Fortschreibung des niedersächsischen Radwegekonzeptes das Kriterium der Radwegesicherung an Kitas und Schulen eine höhere Priorität bei der Auswahl der Radwegprojekte eingeräumt werden. Der weitere Ausbau des niedersächsischen Radwegenetzes ist wichtig. Gleichzeitig ist es nötig, das bestehende Netz angemessen zu erhalten. Aus diesem Grund macht es Sinn, analog zur Priorisierung der neu zu bauenden Radwege auch eine Erfassung und Bewertung der Erhaltungsmaßnahmen an vorhandenen Radwegen zu erstellen und die Maßnahmen entsprechend ihrer Dringlichkeit abzuarbeiten.  

Der Landtag begrüßt,

  • dass die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) sich im Mai 2015 als Verein konstituieren, mit jährlich 100.000 Euro finanziell unterstützt wird und ein geschäftsführendes Büro öffnet.
  • das Sonderprogramm in Höhe von insgesamt 32 Millionen Euro, mit denen das Land Kommunen bis 2016 unterstützt, zusätzliche Radwege zu bauen und die Verkehrssicherheit für Radfahrer weiter zu verbessern.
  • den Baubeginn und Bau von 19 Radwegen an Landstraßen im Jahr 2015.

Wir fordern die Landesregierung auf,

  1.  die erfolgreiche Verkehrspolitik im Bereich Radverkehr fortzusetzen und dafür zu sorgen, dass Niedersachsen weiter seinen Spitzenplatz behält.
  2. im Jahr 2015 das Radwegekonzept 2012 fortzuschreiben und dabei zu berücksichtigen:
    1. jeweils eine Prioritätenliste zum Neubau von Radwegen sowie zum Erhalt von Radwegen unter Beteiligung von Kommunen und Landkreisen zu erstellen.
    2. bei der Priorisierung der Projekte das Kriterium der Radwegesicherung an Kitas und Schulen gegenüber den übrigen anzuwendenden Kriterien, wie Lückenschlüsse, Radfahrerpotenzial, Tourismus, Machbarkeit, Kostenrelevanz, zu bevorzugen.
  3. den Runden Tisch Radverkehr (RTR) und die Radverkehrsbeauftragte auch weiterhin zu unterstützen.
  4. auf Landesebene den Nutzen von Radschnellwegen nach dem Vorbild der Niederlande, Dänemark und Belgien zu prüfen und zusammen mit vorhandenen Erkenntnisse aus den Metropolregionen auszuwerten.
  5. sich auf Bundesebene für die Prüfung der Weiterentwicklung der straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Stärkung des Radverkehrs einzusetzen.

Begründung

Fahrradfahren ist in den vergangenen Jahren zum Trend geworden. Vor allem in Ballungszentren verzichten immer mehr Menschen auf das Auto und steigen teilweise oder sogar ganz aufs Fahrrad um. Diesen klimaneutralen Trend unterstützt die rot-grüne Landesregierung mit einer vernünftigen und nachhaltigen Radverkehrspolitik. Die strukturelle Stärkung des Netzwerks durch die Weiterentwicklung des AGFK zum Verein und dessen verlässliche Unterstützung mit 100.000 pro Jahr gehört ebenso zum beherzten politischen Handeln wie die Unterstützung von Akteuren und Experten am Runden Tisch Radverkehr.

Niedersachsen ist Fahrradland – mit 4.500 Kilometern Radweg an 8.000 Kilometern Landesstraßen und 3.000 Kilometern an 4.700 Kilometern Bundesstraße ist Niedersachsen besser als jedes andere Bundesland mit Fahrradwegen ausgestattet. Das umfangreiche Netz muss allerdings auch intensiv gepflegt und erhalten werden. Zudem gibt es weitere Anfragen, neue Radwege zu bauen und noch vorhandene Lücken zu schließen. Auf kommunaler Ebene unterstützt das Land mit seinem Sonderprogramm über 32 Millionen Euro den Lückenschluss und die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Für die Radwege an Landesstraßen sind mit dem Haushalt 2015 erstmals Mittel ausschließlich für die Radwege in einem eigenen Haushaltstitel gesichert worden.

Das Radwegekonzept des Landes ist ein Instrument, mit dem die Landesregierung bislang den Neubau der niedersächsischen Radwege steuert. In der aktuellen Fortschreibung aus dem Jahr 2012 sind 648 Radwege mit einer Gesamtlänge über 1.800 Kilometer aufgeführt. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf über 310 Millionen Euro; 133 Projekte davon wurden dem vordringlichen Bedarf zugeordnet. Ein Teil der Vorhaben ist bereits fertiggestellt worden. Weil die Anforderungen in den vergangenen Jahren an die Verkehrspolitik gestiegen sind und  sich in der Zwischenzeit weitere Herausforderungen in der Radverkehrspolitik ergeben haben, ist es angebracht, das drei Jahre alte Konzept zu überarbeiten und die neuen Erfordernisse in eine Fortschreibung einfließen zu lassen.

Das Radwegekonzept ersetzt seit 2003 den Radwegebedarfsplan, weil der Bedarfsplan aufgrund vereinheitlichter Kriterien die regionalen Unterschiede nur unzureichend berücksichtigen konnte. Wichtig ist seither, dass die Akteure vor Ort stärker eingebunden sind. Kommunen, der ADFC, die Polizei und die Politik können selbst am besten beurteilen, was für ihren Bereich erforderlich und sinnvoll ist. Dieses Wissen fließt seither in die Überlegungen der Radwegekonzepte ein. Bei der Bewertung der Neubau-Projekte sind bislang die Kriterien Radfahrerpotenzial, Schulwegsicherung, Tourismus, Machbarkeit und Kostenrelevanz berücksichtigt worden.

Radschnellwege sind in den Niederlanden, Dänemark und Belgien traditionell fester Bestandteil des Radwegenetzes. Mit dem Aufkommen intensiver Fahrradnutzung in den vergangenen Jahren haben verschiedene europäische Länder das Modell für sich entdeckt und Fahrradschnellwege eingerichtet. Auch in Niedersachsen testen Metropolregionen bereits den Nutzen der Radschnellstraßen. Gerade für Berufspendler könnte das Fahrrad noch einmal an Attraktivität gewinnen, sollten sich die Wege zur Arbeit mit dem Rad zügig fahren lassen. Deswegen erscheint es lohnenswert, dass das Land die bisherigen Erkenntnisse auswertet und eine landesweite Nutzung der Radschnellwege prüft.

Da die Straßenverkehrsordnung (StVO) längst nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen und Erfordernissen bezüglich des Radfahrens entspricht, ist es erforderlich, dass sich die Landesregierung für eine Novellierung einsetzt. So hat die Realität vor allem in den Städten die gesetzliche Grundlage längst überholt. Genannt seien hier beispielhaft der Transport von Kindern auf dem Rad oder das Fahren auf Fußwegen bis zum achten Lebensjahr in Begleitung der Eltern. So haben Eltern eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Wie sie die leisten sollen, ist bislang gesetzlich nicht geregelt. Auf dem Gehweg fahrende Kinder dürfen laut StVO von den Eltern dort aber nicht begleitet werden. Eine direkte Kontrolle des Kindes ist so erschwert oder sogar unmöglich, wenn sich zwischen dem Kind auf dem Gehweg und der Aufsichtsperson auf der Fahrbahn noch ein Grünstreifen oder vielleicht sogar parkende Autos befinden.

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